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Beitragsbild zum Artikel mit Berufsunfähigkeitsversicherungs-Checkliste von Kirsten Freinsheimer.

Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung: 28 Punkte

Kurz erklärt:

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine existenzielle Versicherung, die Dir eine Rente zahlt, wenn Du Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht weiter ausüben kannst. Die Checkliste für die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Dir, BU-Angebote zu verstehe, passende Versicherungstarife zu erkennen und diese auf Deine individuellen Bedürfnisse zu prüfen und abzustimmen. Die Grundvoraussetzungen sind, dass Du bei der anonymen Voranfrage von der Versicherung angenommen wirst und es keine untragbaren Ausschlussklauseln im Vertrag gibt. Erst dann wird die Checkliste für den Vergleich von Tarifen interessant.

In der BU-Checkliste sind grundlegende Bedingungen (z.B. Verzicht auf abstrakte Verweisung), wichtige Leistungen für spezielle Gruppen (wie die Nachversicherungsgarantie für Studenten), sowie persönliche Präferenzen (bspw. Ausstellung einer Vollmacht für den Leistungsfall) berücksichtigt.

Trotz guter Standardtarife empfiehlt sich eine versicherungsneutrale Beratung, wie sie finanzteam26 kostenfrei für junge Menschen(oder deren Eltern/Angehörige) anbietet.

Für den Fall einer eingetretenen Berufsunfähigkeit sind dann folgende Schritte wichtig: Rechtsschutzversicherung abschließen (idealerweise im Voraus), Leistungsantrag stellen, Nachweise erbringen, weitere Leistungserbringer prüfen, Notfallplanung erstellen. Auch hier empfiehlt sich eine Begleitung durch Experten, um Fehler zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung: 28 Punkte
    1. 1.1) Verzicht auf Abstrakte Verweisung bei Erst- und Nachprüfung
    2. 1.2) Konkreter Prognosezeitraum (bestenfalls nur 6 Monate)
    3. 1.3) Rückwirkende Leistung bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit
    4. 1.4) Keine Frist für Stellung des Leistungsantrags
    5. 1.5) Zuletzt ausgeübter Beruf gilt als Grundlage für die Leistungsprüfung
    6. 1.6) Geringe Meldepflichten nach Vertragsabschluss
    7. 1.7) Verzicht auf Arztanordnungsklausel (außer bei Hilfsmitteln des täglichen Lebens und gefahrlosen Heilbehandlungen)
    8. 1.8) Kein Kündigungs- oder Anpassungsrecht nach § 19 VVG
    9. 1.9) Keine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustands
    10. 1.10) Versicherungsschutz gilt weltweit
    11. 1.11) Verzicht auf Inland-Untersuchungspflicht bei Wohnsitz im Ausland
    12. 1.12) Flexible Beitragszahlungsmöglichkeiten
    13. 1.13) Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung
    14. 1.14) Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
    15. 2.1) Nachversicherungsgarantie für spätere Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung bei Schülern, Auszubildenden, und Studenten
    16. 2.2) Möglichst hohe Maximalrentenhöhe zur Nachversicherungsmöglichkeit bei Schülern, Auszubildenden, und Studenten
    17. 2.3) Finanzielle Verbesserung bei bestimmten Ereignissen für Schüler, Auszubildende, und Studenten
    18. 2.4) Infektionsklausel für medizinische Beruf
    19. 2.5) Echte Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
    20. 2.6) Umorganisationsklausel für Selbständige
    21. 3.1) Erteilung einer Vollmacht
    22. 3.2) Risikozuschläge eher in Kauf nehmen als Leistungsausschlüsse
    23. 3.3) Sinnvolle Vertragslaufzeit bzw. sinnvolles Endalter
    24. 3.4) Adäquate Rentenhöhe
    25. 3.5) Anrechnung von BU-Rente auf Grundsicherung berücksichtigt
    26. 3.6) Dynamische Anpassung der BU-Beiträge vorhanden
    27. 3.7) Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall
    28. 3.8) Sinnvoll formulierte Arbeitsunfähigkeitsklausel
    29. Wie unterstützt mich finanzteam26 bei Auswahl und Abschluss der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung als junge Person oder Elternteil?
    30. Checkliste für den Fall einer Berufsunfähigkeit
      1. 1) Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
      2. 2) Leistung aus der BU-Versicherung beantragen
        1. Prognosezeitraum erfüllt
        2. Leistungsantrag stellen
        3. Nachweise erbringen
        4. Entscheidung über Schweigepflichtentbindung treffen
        5. Beitragsstundung beantragen
      3. 3) Beziehst Du ein privates Krankentagegeld?
      4. 4) Prüfen, ob es weitere Leistungserbringer gibt
      5. Kirsten Freinsheimer

Nachfolgend findest Du eine BU-Checkliste mit Punkten zur Auswahl Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, die in die folgenden 3 Kriterienkategorien gegliedert ist.

  1. Leistungspunkte in den grundlegenden Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
  2. Leistungspunkte für spezielle Gruppen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
  3. Persönliche Präferenzen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die einzelnen Unterpunkte der 3 Kriterienkategorien sind untergliedernd aufgelistet.

Du kannst dir auch die zusammengefasste Berufsunfähigkeitsversicherungs-Checkliste hier als PDF downloaden.

1.1) Verzicht auf Abstrakte Verweisung bei Erst- und Nachprüfung

Achte darauf, dass die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung verzichten — sowohl bei der Erstprüfung als auch bei der Nachprüfung.

Ohne den Verzicht auf abstrakte Verweisung kann der Versicherer Deine BU-Rentenzahlung mit dem Argument verweigern, dass Du theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könntest(!), die Deiner Ausbildung, Erfahrung, Deinem Einkommen und Deinem sozialen Ansehen entspricht.

Nachprüfung: Jeder Versicherer hat das Recht, im Leistungsfall regelmäßig zu prüfen, ob Du noch berufsunfähig bist, ob Du wieder arbeitest oder ob Du noch lebst. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollte deshalb auch für diese Nachprüfungen gelten. Es kann vorkommen, dass Erkrankte durch Umschulungsmaßnahmen neue Fähigkeiten erwerben, auf die der Versicherer im Nachprüfungsverfahren verweisen kann.

Beispiel für abstrakte Verweisung: Ein Bäcker wird aufgrund einer Mehlstauballergie berufsunfähig. Er macht eine Umschulung zum Kaufmann für Bürokommunikation, findet aber keinen Job. Der Versicherer könnte ohne den Verzicht auf die abstrakte Verweisung argumentieren, dass der Bäcker theoretisch als Kaufmann arbeiten kann, und daher die Rentenzahlung einstellen.

1.2) Konkreter Prognosezeitraum (bestenfalls nur 6 Monate)

Stelle sicher, dass für den Prognosezeitraum ein konkreter Zeitraum genannt ist, am besten nur sechs Monate.

Der Prognosezeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem Du für die Beantragung der BU-Leistung Deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen x Monate nicht mehr ausgeübt hast oder ein Arzt Dir bescheinigt, dass Du diese Tätigkeit in den nächsten x Monaten nicht mehr ausüben kannst.

Vermeide die Formulierung "voraussichtlich dauernd". In dem Fall beträgt der Prognosezeitraum drei Jahre.

Ist der Prognosezeitraum länger als sechs Monate oder erfolgt die Zahlung der BU-Rente erst nach einer festgelegten Wartezeit/Karenzzeit, prüfe, ob diese Zeiträume zu Deinen finanziellen Voraussetzungen passen. Hast Du extra eine finanzielle Rücklage getroffen, die ausschließlich für diesen Fall vorgesehen ist? Bedenke auch, dass sich Deine finanzielle Situation ändern kann.

1.3) Rückwirkende Leistung bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Überprüfe, ob die BU-Rente ab Leistungsanerkennung rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird.

Vermeide, dass die BU-Rente nur rückwirkend zum Zeitpunkt der Leistungsanmeldung beim Versicherer gezahlt wird. Sonst benötigst Du eine separate Rücklage, um die finanzielle Lücke auszugleichen.

1.4) Keine Frist für Stellung des Leistungsantrags

Stelle sicher, dass es keine Frist für die Stellung des Leistungsantrags gibt.

Gerade bei psychischen Erkrankungen sind viele Betroffene über Monate hinweg ausserstande am normalen Leben teilzunehmen, geschweige denn einen BU-Leistungsantrag zu stellen.

Schreibt der Versicherer eine First für die Mitteilung des Leistungsfalles vor, kann es dazukommen, dass Du keine BU-Rente erhältst, wenn Du die Frist versäumst oder der Versicherer zahlt die BU-Rente nur rückwirkend zum Zeitpunkt der Leistungsmeldung und nicht zum Eintritt der Berufsunfähigkeit.

1.5) Zuletzt ausgeübter Beruf gilt als Grundlage für die Leistungsprüfung

Überprüfe, ob wirklich nur der zuletzt ausgeübte Beruf als Grundlage für die Leistungsprüfung dient.

Darf der Versicherer Deine vorigen Tätigkeiten (bspw. der letzten zwei Jahre vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit) berücksichtigen, kannst Du auf diese Tätigkeiten verwiesen werden, was bedeutet, dass der Versicherer Dir keine BU-Rente zahlen muss.

Beispiel für den zuletzt ausgeübten Beruf in der Leistungsprüfung: Der Vertriebsmitarbeiter erkrankt an Epilepsie und darf deshalb nicht mehr Auto fahren. Diesen Job übt er aber erst seit 20 Monaten aus, davor war er Bilanzbuchhalter. Er hatte in den Vertrieb gewechselt, weil er mehr Kontakt mit Menschen haben wollte. Ist der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich für die Leistungsprüfung, muss der Versicherer die BU-Rente zahlen. Werden Tätigkeiten der letzten 24 Monate vor dem BU-Fall berücksichtigt, ist der Versicherer leistungsfrei.

1.6) Geringe Meldepflichten nach Vertragsabschluss

Vor einem Leistungsfall solltest Du den Versicherer nur über diese drei Änderungen informieren müssen:

  1. Anschrift
  2. Bankverbindung
  3. Name (bspw. durch Heirat)

Ein Berufswechsel, die Aufnahme eines gefährlichen Hobbys, die Änderung des Raucherstatus (vom Nichtraucher zum Raucher) oder ein Auslandsaufenthalt sollten keinen Einfluss auf Deinen Vertrag haben:

  1. Kündigung des Vertrages durch Aufnahme eines nicht versicherbaren Berufes, bspw. Sprengmeister, Künstler, Musiker.
  2. Höherer Beitrag durch Wechsel in einen gefährlichen Beruf.
  3. Beitragszuschlag aufgrund eines neuen Hobbys bspw. Fallschirmspringen.
  4. Reduzierung der BU-Rente, weil man mit dem Rauchen begonnen hat.
  5. Beitragszuschlag, wenn man sich längere Zeit in einem Land aufhält, welches nicht dem westlichen Gesundheitsstandard entspricht oder gefährlich ist.

1.7) Verzicht auf Arztanordnungsklausel (außer bei Hilfsmitteln des täglichen Lebens und gefahrlosen Heilbehandlungen)

Vergewissere Dich, dass Deine Weigerung, ärztlich angeordnete Operationen durchführen zu lassen, keinen Einfluss auf die Zahlung der BU-Leistung hat. Besser ist es, wenn dies auch für angeordnete Diäten und Suchtentzug gilt.

Fairerweise muss man sagen, dass es keinen vollständigen Verzicht auf die Arztanordnungsklausel gibt. Der Einsatz von einfachen Hilfsmitteln des täglichen Lebens (bspw. Brille, Hörhilfen, orthopädische Einlagen) sowie einfachen und gefahrlosen Heilbehandlungen ist Folge zu leisten. Andernfalls ist der Versicherer leistungsfrei.

1.8) Kein Kündigungs- oder Anpassungsrecht nach § 19 VVG

Prüfe, ob die BU-Versicherung auf die Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 VVG verzichtet.

Sollte der Versicherer innerhalb der Vertragslaufzeit davon Kenntnis erlangen, dass vor Vertragsabschluss ein erhöhtes Risiko bestand, welches Du dem Versicherer verschwiegen hast, dann verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht oder die Vertragsanpassung nach § 19 VVG, wenn Du die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hast.

1.9) Keine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustands

Bringe in Erkenntnis, dass Du von Dir aus in der Leistungsphase keine Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung gegenüber dem Versicherer hast.

Sofern keine medizinischen Kenntnisse vorliegen, dürfte es für die Meisten schwierig sein zu beurteilen, ob eine gesundheitliche Verbesserung den BU-Grad dauerhaft unterhalb 50 % senkt. Bist Du dazu jedoch verpflichtet, stellt der Versicherer die BU-Rentenzahlung ein. Bei verspäteter Meldung können zu viel gezahlte Renten von Dir zurückgefordert werden.

Du solltest Deinen Gesundheitszustand dem Versicherer nur mitteilen müssen, wenn dieser danach fragt (Nachprüfung). Erst dann kann der Versicherer die Rentenzahlung gegebenenfalls einstellen.

1.10) Versicherungsschutz gilt weltweit

Gehe sicher, dass der Schutz Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit gilt.

Der weltweite Versicherungsschutz ist wichtig, weil die Welt "kleiner" geworden ist. Studenten absolvieren Auslandssemester, nach der Schule wird ein Jahr Work & Travel eingelegt, man arbeitet eine zeitlang in der ausländischen Niederlassung seines Unternehmens oder verlegt seinen Wohnsitz sogar ganz ins Ausland. Auch bei Lehrern sind die deutschen Schulen im Ausland sehr beliebt geworden.

Der Versicherungsschutz sollte deshalb weltweit bestehen.

1.11) Verzicht auf Inland-Untersuchungspflicht bei Wohnsitz im Ausland

Vergewissere Dich, dass Du bei gemeldeter Berufsunfähigkeit Untersuchungen in Deutschland nur durchführen lassen mußt, wenn der Versicherer dies von Dir verlangt.

Hast Du Deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt und wirst berufsunfähig, sollte der Versicherer Berichte von den Ärzten Deines Vertrauens oder behandelnden Krankenhäusern im Ausland zur Beurteilung der BU akzeptieren.

Nur für den Fall, dass der Versicherer weitere Unterlagen zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit benötigt und dafür deutsche Ärzte oder Gutachter beauftragt, mußt Du nach Deutschland reisen. Die dadurch entstehenden Kosten sollte der Versicherer übernehmen, besser noch auch die Mehrkosten, wenn Du Businessklasse fliegen mußt, weil Du ein Sauerstoffgerät benötigst, stark Thrombose gefährdet bist, eine Begleitperson benötigst etc.

1.12) Flexible Beitragszahlungsmöglichkeiten

Prüfe, ob Deine BU-Versicherung Möglichkeiten bietet, Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken.

Ein finanzieller Engpass kann jeden treffen: Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Kurzarbeit usw. In diesem Fall helfen Dir flexible Beitragszahlungsmöglichkeiten, damit der Vertrag bestehen bleibt. Ansonsten müsstest Du kündigen und später einen neuen Vertrag abschießen, was mit der erneuten Beantwortung von Gesundheitsfragen, Fragen nach gefährlichen Hobbys etc. verbunden ist.

Je mehr Optionen der Versicherer anbietet, desto besser. Beitragsstundung und eine weitere Möglichkeit wie bspw. die Beitragsfreistellung sollten in jedem Fall möglich sein.

Für die Rückzahlung der Beiträge bei der Beitragsstundung sollten flexible Zahlungspläne angeboten werden.

Je länger die Zeiträume für die Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten sind, desto besser: Beitragsstundung mind. für 24 Monate.

Je öfter man die Möglichkeiten in Anspruch nehmen kann, desto besser: Beitragsstundung jeweils nach Ausgleich des Beitragsrückstandes.

1.13) Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung

Achte darauf, dass Du bis zur endgültigen Leistungsentscheidung keine Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterzahlen mußt.

Während der Leistungsentscheidung über Deine Berufsunfähigkeit wird Deine finanzielle Situation vermutlich angespannt sein. Bis zur Feststellung, ob Du die BU-Rente erhältst, können Monate vergehen, im schlimmsten Fall Jahre. Das ist der Fall, wenn es vor Gericht geht. Da der Versicherer im Zweifel den längeren Atem hat, sollte er Dir die Beiträge für Deinen Vertrag zinslos stunden und zwar bis zur endgültigen Entscheidung.

Einige Tarife sehe nur eine Stundung bis zur Entscheidung durch den Versicherer vor oder nur für eine gewisse Zeit. Eventuell geht Dir dann finanziell die Luft aus, um Dein Recht durchzusetzen.

1.14) Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

Stelle sicher, dass Deine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr leistet.

Ein Verkehrsdelikt ist schnell passiert: mit dem Fahrrad oder E-Scooter gegen die Einbahnstraße gefahren, den Streit der Kinder auf der Rückbank geschlichtet und einen Auffahrunfall verursacht, auf der Party viel zu tief ins Glas geschaut und bei Rot über die Ampel gelaufen. Im schlimmsten Fall führt ein solcher Unfall dazu, dass Du berufsunfähig wirst.

War Dein Verhalten nun fahrlässig oder grob fahrlässig? Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert, verursacht der Leistungsfall keinen Streitfall.

2.1) Nachversicherungsgarantie für spätere Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung bei Schülern, Auszubildenden, und Studenten

Bist Du bei Vertragsabschluss Schüler, Auszubildender, oder Student, so achte auf die Möglichkeit, die BU-Rente später ohne erneute Risikoprüfung erhöhen zu können.

Die Nachversicherungsgarantie der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Dir die Möglichkeit, die BU-Rente sprunghaft — um mehrere hundert Euro — zu erhöhen. Dies ist insbesondere zum Berufseinstieg notwendig, um Deine BU-Rente an Dein Einkommen anzupassen.

Da der Lebensweg, insbesondere bei jungen Menschen, viele Überraschungen bereithält, sollte der Versicherer bei der Nachversicherung weder den aktuellen Gesundheitszustand, noch den Beruf, hinzugekommene Hobbys oder anstehende Auslandsaufenthalte in den Beiträgen für die Rentenerhöhung berücksichtigen. Beispiele:

Vertragsabschluss als Schüler - neues Hobby Bergsteigen -> Beitragszuschlag wegen Gefahrerhöhung bei der Nachversicherung.

Vertragsabschluss als Student Informatik - Studienabbruch und Beginn einer Ausbildung zum Elektriker für Energie- und Gebäudetechnik und Berufseinstieg -> höherer Beitrag für die Nachversicherung, als dies bei Beruf Informatiker der Fall wäre.

2.2) Möglichst hohe Maximalrentenhöhe zur Nachversicherungsmöglichkeit bei Schülern, Auszubildenden, und Studenten

Prüfe bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, um wieviel Du die BU-Rente zum Berufseinstieg erhöhen kannst und bis zu welcher maximalen Rentenhöhe.

Viele BU-Verträge von Schülern, Auszubildenden und Studenten haben bei Vertragsabschluss eine geringe Rente. Sei es, weil der Versicherer keine höhere BU-Rente zulässt oder aus finanziellen Gründen.

Hast Du eine Anfangsrente von 1.000 Euro vereinbart und kannst zum Berufseinstieg nur um 500 Euro erhöhen, ist das viel zu wenig. Achte darauf, dass Du mindestens um 100 % erhöhen kannst.

Auch eine Erhöhung der BU-Rente über die Vertragslaufzeit von insgesamt 100 % der Ursprungsrente führt bei der langen Versicherungszeit zu einer großen Versorgungslücke. Deshalb ist es besser, wenn eine monatliche Gesamtrente durch Nachversicherungen von mind. 3.000 Euro möglich und die Karrieregarantie vereinbart sind.

2.3) Finanzielle Verbesserung bei bestimmten Ereignissen für Schüler, Auszubildende, und Studenten

Besonders für Schüler, Auszubildende, und Studenten ist es von Vorteil, wenn der Beitrag ohne Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen überprüft werden kann und gegebenenfalls reduziert wird.

Der Beitrag für Schüler, einige Ausbildungsberufe oder Studiengänge kann höher liegen, als das bei einem späteren Vertragsabschluss mit Berufseinstieg der Fall wäre. Warum ist das so? Der Versicherer muss bei sehr jungen Menschen eine berufliche Gefahrenerhöhung in den Beitrag einkalkulieren.

Beispiel: Ein Grundschüler kann später auch Dachdecker werden, ein Physikstudent später an gefährlichen Stoffen forschen etc.

Vorteilhaft ist es für Dich, wenn Du Deinen Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen lassen kannst und anschließend einen geringeren Beitrag bezahlst.

Im Folgenden einige Beispiele zu Situationen, in denen eine solche Prüfung von Vorteil sein kann.

  • Wechsel der Schulform (etwa von Grundschule aufs Gymnasium)
  • Wechsel in die gymnasiale Oberstufe
  • Beginn eines Studiums oder einer Weiterbildung
  • Berufseinstieg

Enthält Dein Vertrag keine Besserstellungsklausel oder Günstigerprüfung, erreichst Du die Beitragsreduzierung nur mit einem Vertragswechsel. Ein Vertragswechsel ist in vielen Fällen mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Eine Schlechterstellung, also Erhöhung des Beitrages, sollte ausgeschlossen sein.

2.4) Infektionsklausel für medizinische Beruf

Achte darauf, dass die Infektionsklausel das Teiltätigkeitsverbot für medizinische Berufe einschließt.

Grundsätzlich sollte die Infektionsklausel für alle Berufe gelten, auch wenn der Fall ausgesprochen selten eintritt. Die Infektionsklausel bedeutet: Geht von Dir eine Infektionsgefahr für andere aus, kann dies zu einem behördlichen Tätigkeitsverbot führen.

Bei medizinischen Berufen ist die Wahrscheinlichkeit größer, bspw. durch eine Infektion mit Hepatitis oder einem multiresistenten Erreger. Deshalb sollte die Infektionsklausel auch das Teiltätigkeitsverbot beinhalten. Vorteilhaft ist es, wenn Du einen Hygieniker hinzuziehen kannst, der die Infektionsgefahr beurteilt, sollte die Behörde ein Tätigkeitsverbot ablehnen.

2.5) Echte Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte

Stelle sicher, dass Deine Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, wenn du Beamtin oder Beamter bist (oder Ambitionen für eine Beamtenlaufbahn hast).

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist ein Zusatz in einigen Bedingungen. Die DU-Klausel stellt sicher, dass die Bescheinigung des Dienstherrn, dass Du aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beamtenverhältnis entlassen (Beamte auf Probe/Widerruf) oder in den Ruhestand versetzt wirst (Beamte auf Lebenszeit), zu einer Leistung Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung führt.

Der Versicherer stellt keine eigene Prüfung auf Berufsunfähigkeit an, auch nicht in der Nachprüfung. Andernfalls kann es dazu kommen, dass der Versicherer zu einem anderen Ergebnis kommt, als der Amtsarzt und die Leistung verweigert.

Zu einer guten Dienstunfähigkeitsklausel gehören noch weitere Kriterien, die den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden. Kontaktiere uns gerne (finanzteam26) und wir helfen Dir dabei, auch die vertiefenden Kriterien der Dienstunfähigkeitsklausel in Deiner Versicherung zu berücksichtigen.

2.6) Umorganisationsklausel für Selbständige

Prüfe als Selbständiger, ob in der Umorganisationsklausel der Berufsunfähigkeitsversicherung klar festgelegt ist, dass der Gewinnrückgang aufgrund der Umorganisation Deines Betriebes max 20 % ausmachen darf.

Da Selbständige nicht weisungsgebunden sind, darf der Versicherer im Leistungsfall verlangen, dass der Betrieb entsprechend umorganisiert wird, wenn dadurch der Leistungsfall vermieden wird.

Beispiel: Du hast ein kleines Elektrounternehmen mit 15 Mitarbeitern und arbeitest überwiegend vor Ort beim Kunden. Aufgrund eines Schlaganfalls kannst Du keine handwerklichen Tätigkeiten mehr ausüben. Alle Bürotätigkeiten sind problemlos möglich. Stellst Du einen Außendienstmitarbeiter ein, dann darf dessen Gehalt Deinen Gewinn um max 20 % schmälern, damit der Versicherer leistungsfrei ist.

Zu einer guten Umorganisationsklausel gehören noch weitere Merkmale, deren Erläuterungen hier den Rahmen sprengen würden — bei Bedarf erhältst Du beim finanzteam26 weitere Auskunft.

3.1) Erteilung einer Vollmacht

Überlege Dir mit dem Vertragsabschluss, wem Du im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeit vertraust und erteile dieser Person eine entsprechende Vollmacht.

Dieser Punkt hat mit den tariflichen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung nichts zu tun und unterliegt Deiner persönlichen Präferenz. Eine Vollmacht kann im Leistungsfall wichtig werden. Mit der Vollmacht entscheidest Du, wer den Leistungsantrag für Dich stellen, notwendige Unterlagen anfordern und Fragen des Versicherers beantworten darf, wenn Du dazu nicht in der Lage bist (bspw. durch psychische Überforderung oder, weil Du im Koma liegst).

3.2) Risikozuschläge eher in Kauf nehmen als Leistungsausschlüsse

Kannst Du für Deine Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen einem Tarif mit Risikozuschlag und einem Tarif mit Leistungsausschluss wählen, dann entscheide Dich für den Tarif mit Risikozuschlag, wenn es finanziell möglich ist.

Bei einem Leistungsausschluss ist der Versicherer von der Rentenzahlung befreit, wenn der BU-Fall aufgrund des Ausschlusses eintritt. Ein Leistungsausschluss kann sich auf eine Vorerkrankungen beziehen, bspw. wenn Du unter Asthma leidest oder auf ein von Dir bei Vertragsabschluss ausgeübtes Hobby, bspw. Unfallfolgen aufgrund Kletterns, beziehen.

Bei einem Risikoschlag zahlst Du einen höheren Beitrag. Dafür ist der BU-Fall mitversichert, wenn dieser durch das Asthma ausgelöst wurde oder ein schwerer Kletterunfall Dich für einige Monate daran hindert, Deinen Beruf auszuüben.

3.3) Sinnvolle Vertragslaufzeit bzw. sinnvolles Endalter

Das Endalter bzw. die Vertragslaufzeit in Deinem Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte gleich dem Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist zurzeit das 67. Lebensjahr.

Du kannst den BU-Vertrag später immer noch kündigen, wenn Du zuvor finanziell ausgesorgt haben solltest.

In einigen Vergleichsrechnern für Berufsunfähigkeitsversicherungen wird automatisch eine geringere Vertragslaufzeit festgelegt — wobei die Nutzer dieser Rechner großer Plattformen dies meist nicht bemerken und sich kurzfristig über einen angeblich günstigeren Beitrag freuen, als bei einem guten Berater. Im Leistungsfall erfolgt dann das böse Erwachen.

Angenommen, das Endalter Deines Vertrages ist das 65. Lebensjahr und Du hast bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Rente von 3.000 Euro erreicht. Um die Zeit bis zum Renteneintritt mit 67 zu überbrücken, benötigst Du für die letzten zwei Jahre 72.000 Euro.

Solltest Du diese 72.000 Euro genau für den BU-Fall angespart haben, hast Du alles richtig gemacht (wenn das Renteneintrittsalter bei 67 bleibt). Ansonsten hast Du eine Lücke.

Hast Du das Geld allerdings für Deine Altersrente angespart oder um Dir einen langgehegten Wunsch zu erfüllen, dann hast Du Pech. Dein Erspartes benötigst Du im BU-Fall nun für Deinen Lebensunterhalt.

3.4) Adäquate Rentenhöhe

Als Single oder Hauptverdiener der Familie solltest Du etwa 60 % Deines Bruttogehalts absichern.

Die passende Rentenhöhe ist sehr individuell. Deine BU-Rente sollte mindestens Deine monatlichen Fixkosten plus Beiträge für die Krankenkasse oder Krankenversicherung (bei privat Versicherten) decken.

Bedenke, dass Du keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, wenn Du berufsunfähig bist. D.h. eventuell benötigst Du auch einen Teil der BU-Rente für eine Altersvorsorge.

Hast Du die BU-Rente zu niedrig gewählt, mußt Du vielleicht eine kleinere Wohnung suchen, weil die Miete oder die Darlehnsraten für Dein Wohneigentum zu hoch sind.

Für junge Menschen, haben die Versicherer Höchstgrenzen bei Vertragsabschluss festgelegt. Wir empfehlen die höchst mögliche Rente zu versichern, wenn es finanziell machbar ist. Ansonsten raten wir zu folgenden Absicherungssummen für die BU-Versicherung.

  • Schüler: 1.000 bis 1.500 Euro pro Monat BU-Rente
  • Studenten: zwischen zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Monat BU-Rente
  • Azubis: zwischen zwischen 1.250 und 1.500 Euro pro Monat BU-Rente

3.5) Anrechnung von BU-Rente auf Grundsicherung berücksichtigt

Hast Du in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine so geringe BU-Rente vereinbart, dass Du davon nicht leben kannst und benötigst zusätzlich staatliche Unterstützung, dann wird die BU-Rente auf die Grundsicherung angerechnet.

Beispiel: Du erhältst eine BU-Rente von 1.000 Euro, dann kannst Du unter Umständen Wohngeld beantragen, um Deine Miete zahlen zu können. Die Grundsicherung wird aber auf Deine BU-Rente angerechnet.

Aufgrund derAnrechnung der BU-Rente auf die Grundsicherungwird oft gesagt, dass BU-Verträge mit Renten unter einem bestimmten Betrag nutzlos sind und gekündigt werden können. Doch ACHTUNG: Bist Du verheiratet und Dein Partner arbeitet, dann erhältst Du keine Grundsicherung. Eine kleine BU-Rente ist in dem Fall besser als keine.

3.6) Dynamische Anpassung der BU-Beiträge vorhanden

Vereinbare in jedem Fall eine jährliche dynamische Anpassung der BU-Beiträge vor dem Leistungsfall, denn dadurch erhöht sich Deine BU-Rente.

Der Beitrag erhöht sich jährlich, automatisch um einen bei Vertragsabschluss festgelegten Prozentsatz. Diese Anpassung, meist Beitragsdynamik genannt, dient als Ausgleich/Minderung der Inflation. Du solltest mindestens 3 Prozent Beitragsdynamik vereinbaren.

Wird Dir der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Laufe der Jahre zu hoch, kannst Du der Dynamik auch widersprechen. Je nach Bedingungen zweimal hintereinander, ohne dass die Anpassung entfällt, teilweise auch so oft Du möchtest. In vielen Bedingungen gibt es keine Begrenzung der Gesamtrente bei der Beitragsdynamik.

Unterschied zur Nachversicherung: Die Nachversicherung erhöht die Rente um mehrere 100 Euro, es muss meist ein Grund für die Erhöhung vorliegen, es müssen Firsten eingehalten werden, Nachversicherungen sind nur bis zu einer bestimmten Rentenhöhe möglich, Du mußt die Nachversicherung beantragen, die finanzielle Angemessenheit muss immer nachgewiesen werden.

3.7) Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall

Im Gegensatz zur Beitragsdynamik greift die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall und wird deshalb oft als Leistungsdynamik bezeichnet. Die garantierte Rentensteigerung in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung dient ebenfalls dem Ausgleich/Minderung der Inflation.

Im BU-Fall zahlst Du keine BU-Beiträge mehr. Die zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erreichte Rentenhöhe wird Dir solange gezahlt, bis der Vertrag endet oder Du genesen bist. Aber auch während eines Leistungsfalles steigt die Inflation und mindert die Kaufkraft Deiner BU-Rente.

Bist Du lange Zeit berufsunfähig, sind die nicht garantierten Überschüsse des Versicherers zu niedrig, um die Inflation auszugleichen, wie in den Jahren 2021 bis 2024 geschehen. Hast Du die Leistungsdynamik vereinbart, erhöht sich Deine BU-Rente zusätzlich zu den Überschüssen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.

Der Einschluss erhöht Deinen Beitrag. Über die Notwendigkeit dieser Option streiten sich die Geister. Wir empfehlen 2 % Leistungsdynamik einzuschließen.

3.8) Sinnvoll formulierte Arbeitsunfähigkeitsklausel

Der Einschluss der Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Option) in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, wenn kein Krankentagegeld (KT) besteht. Krankentagegeld ist eine Leistung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit das entgangene Einkommen ganz oder teilweise ersetzt und von privaten Krankenversicherungen angeboten wird.

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, muss nicht auch zwingend eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Beispiel zu Arbeitsunfähigkeit bei Rückenschmerzen: In der Regel stellt der Arzt zunächst eine Arbeitsunfähigkeit fest und schreibt Dich krank. Du erhältst ein Schmerzmittel und ein Rezept für Physiotherapie. Ist es nach einem Monat nicht besser geworden, sollst Du wieder kommen. Es wurde nicht besser, erneuter Arztbesuch. Du bist weiterhin arbeitsunfähig und sollst Dich von einem Orthopäden untersuchen lassen, Wartezeit bis zum Untersuchungstermin 4 Wochen. Der Orthopäde hat vor, mit Spritzen Deine Schmerzen in den Griff zu bekommen, aber es gehen weitere 4 Wochen ins Land. Du bist arbeitsunfähig. Da keine Besserung eintritt, kontaktierst Du einen anderen Orthopäden, hast Wartezeiten bis zum Termin, alles zieht sich. Schließlich sind 6 Monate vergangen, in denen Du arbeitsunfähig warst. Allerdings wurde vor kurzem festgestellt, dass Du einen Bandscheibenvorfall hast, der operiert werden muss. Die anschließende Reha dauert 4 Wochen. Bisher ist noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt. Berufsunfähig bist Du nämlich erst, wenn Du Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (meist für über 6 Monate, je nach Prognosezeitraum), so wie in gesunden Tagen, zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.

Hast Du die AU-Option vereinbart, erhältst Du vermutlich schneller die vereinbarte Rente, als bei dem Nachweis über die Berufsunfähigkeit, weil die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder vergleichbarer Dokumente ausreicht. D.h. Du hast schneller finanzielle Entlastung. Allerdings wird die AU-Rente nur für eine gewisse Zeit gezahlt (in der Regel 18 bis 36 Monate). Diese Zeit solltest Du für den Nachweis der BU nutzen.

Der Einschluss der AU-Option erhöht den Beitrag Deines BU-Vertrages. Auch in diesem Punkt scheiden sich die Geister, ob die AU-Option oder das Krankentagegeld ratsamer ist. Das Krankentagegeld wird nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt, als Nachweis reicht die AU-Bescheinigung. Allerdings schließt das KT nur die Lücke zu Deinem Nettoeinkommen, während bei der AU-Option die volle Rentenhöhe gezahlt wird.

Hast Du bereits einen KT-Vertrag, dann informiere den KT-Versicherer sicherheitshalber über den Einschluss der AU-Option in Deinen Berufsunfähigkeitsvertrag.

Wie unterstützt mich finanzteam26 bei Auswahl und Abschluss der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung als junge Person oder Elternteil?

Finanzteam26 ist anbieterneutral und begleitet junge Menschen (und deren Eltern) bei der Auswahl und dem Abschluss der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Beratung bei finanzteam26 ist kostenlos. Der Abschluss kostet Dich keinen Cent mehr, als über die typischen Vergleichsplattformen oder bei anderen Maklern (wir erhalten von der durch Dich gewählten Versicherung eine Beitragsvergütung).

Bei finanzteam26 profitierst Du (oder Dein Kind) von jahrzehntelanger Erfahrung zu Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Menschen — sowie von unserem weiten Blickfeld über die Versicherungslandschaft. Bei uns hast Du einen festen Ansprechpartner — und zwar auch viel später, solltest Du wirklich mit einer Berufsunfähigkeit konfrontiert sein.

Auch, wenn Du einmal umziehen solltest, sind wir mittels Online-Beratung nur ein paar Klicks und einen Video-Call entfernt egal, wo auf der Welt Du Dich befindest.

Gerne begleite ich (Kirsten Freinsheimer, BU-Beraterin und Autorin dieses Artikels) Dich persönlich auf dem Weg zu Deiner richtigen BU-Versicherung und übernehme für Dich die Prüfung der Versicherungsoptionen.

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Checkliste für den Fall einer Berufsunfähigkeit

Hast Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung über uns abgeschlossen oder befindet sich Dein Vertrag bereits längere Zeit in unserer Betreuung, unterstützen wir Dich selbstverständlich im schlimmen Fall einer Berufsunfähigkeit.

Wirst Du berufunfähig, helfen wir Dir bei der Beantwortung der Fragebögen, halten Kontakt zum Leistungsprüfer, behalten Fristen für Dich im Auge.

Je nach Leistungsfall kann es allerdings sinnvoll sein, einen spezialisierten Berater für die Beantragung der BU hinzuzuziehen, siehe nachfolgender Punkt 2 (Leistung aus der BU-Versicherung beantragen).

Bei eingetretener Berufsunfähigkeit gilt es, folgende Schritte zu durchlaufen, um die Versicherungsleistung zu prüfen und zu erhalten.

1) Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Bevor Du den Leistungsantrag stellst, solltest Du eine Rechtsschutzversicherung abschließen. So vermeidest Du die 3-monatige Wartezeit, welche die Versicherer i.d.R. in den Verträgen vorgesehen haben, um planbare Versicherungsfälle zu verhindern.

Auch wenn die wenigsten Fälle von Gerichten entschieden werden, kann es doch ausgerechnet Dich treffen. Durch den hohen Streitwert sind Anwalts- und Gerichtskosten schnell fünfstellig.

2) Leistung aus der BU-Versicherung beantragen

Prognosezeitraum erfüllt

Prüfe, ob der Prognosezeitraum erfüllt ist, bevor Du den Leistungsantrag stellst.

Es macht keinen Sinn, bei jeder Erkrankung einen Leistungsantrag beim Versicherer zu stellen, aus Angst vor der Bearbeitungszeit des Leistungsantrages. Erstens bindet die Bearbeitung Mitarbeiter und kostet den Versicherer Geld. Zweitens erlischt die Möglichkeit der Nachversicherung bei den meisten Verträgen, wenn ein Leistungsantrag gestellt wurde.

Leistungsantrag stellen

Um einen Leistungsantrag stellen zu können, musst Du den Versicherer zunächst davon in Kenntnis setzen, dass Du vermutest, berufsunfähig zu sein. Halte dafür Deine Vertragsnummer parat.

Es gibt nachfolgend mehrere Möglichkeiten, wie Du den Versicherer über Deine Vermutung in Kenntnis setzen kannst.

  1. Du teilst uns mit, dass Du bereits längere Zeit krank bist: Wir geben die Information an den Versicherer weiter und dieser setzt sich dann mit Dir in Verbindung. Der Vorteil besteht darin, dass wir informiert sind und Dich auf Wunsch unterstützen können.
  2. Du setzt Dich direkt mit dem Versicherer in Verbindung: schriftlich, per Telefon oder per Onlineformular. In dem Fall erfahren wir vielleicht nicht von Deinen Nöten und können Dich nicht unterstützen.

Nachweise erbringen

Nachdem der Versicherer Kenntnis von dem Leistungsfall erhalten hat, setzt er sich mit Dir in Verbindung. Einige Versicherer bieten eine telefonische Befragungen an, um Dir gleich die passenden Unterlagen zuzusenden. Du erhältst im Nachgang die Angaben zur Bestätigung. Solltest Du Deine telefonischen Aussagen im Nachgang revidieren müssen oder wollen, ist das in der Regel möglich. Der Vorteil besteht darin, dass der Antragsvorgang verkürzt wird. Vertraust Du dem Versicherer nicht, dann wähle den schriftlichen Weg.

Um eine Entscheidung treffen zu können, benötigt der Versicherer u.a. folgende Unterlagen.

  • Persönliche Angaben im Formular vervollständigen.Achte darauf, das die Kommunikationsdaten aktuell sind. Sollten Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedlich sein, dann prüfe, ob die Anschriften stimmen.
  • Eine nachvollziehbare, leserliche Tätigkeitsbeschreibung des zuletzt ausgeübten Berufes, so wie in gesunden Tagen ausgeübt. In diesem Punkt werden viele Fehler gemacht, die später zu einer Ablehnung der BU-Rente führen, deshalb kann ein Berater sinnvoll sein.
  • Art und Ursache der Erkrankung, Arztberichte, ggf. Krankenhaus- oder Rehaberichte, Unterlagen von medizinischen Aufnahmen (Röntgenbilder, MRT etc.).

Entscheidung über Schweigepflichtentbindung treffen

Damit der Versicherer den Leistungsanspruch prüfen kann, bist Du verpflichtet die Fragebögen auszufüllen und die gewünschten Unterlagen zu besorgen.

Kannst oder willst Du die ärztlichen Unterlagen nicht selbst beschaffen, kann eine Schweigepflichtentbindung erteilt werden, mit welcher der Versicherer die Unterlagen bei Deinen Ärzten, dem Krankenhaus etc. anfordert.

Beitragsstundung beantragen

Während der Leistungsfallprüfung kannst Du Dich von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen.

Im Versicherungsfall zahlst Du keine Beiträge mehr. Auf Antrag bietet der Versicherer eine Stundung der Beiträge bis zur Entscheidung über Deinen Versicherungsfall. Wird dieser abwegig beschieden, müssen die gestundeten Beiträge nachgezahlt werden.

Siehst Du von dieser Möglichkeit ab, bekommst Du die zu viel gezahlten Beiträge mit Deiner ersten BU-Rente ausgezahlt.

3) Beziehst Du ein privates Krankentagegeld?

Beziehst Du ein privates Krankentagegeld (KT), dann bist Du verpflichtet, dem Versicherer mitzuteilen, wenn Du den BU-Antrag stellst.

Spätestens wenn der Leistungsfall anerkannt ist, beendet der KT-Versicherer die Zahlung des Krankentagegeldes. Da die BU-Rente meist rückwirkend gezahlt wird, verlangt der KT-Versicherer das zuviel gezahlte KT zurück. Das führt zu einem finanziellen Engpass, wenn die BU-Rente geringer als das KT ist. Aus diesem Grund sind einige BU-Versicherer bereit, die Zahlung der BU-Rente erst mit dem Datum der Anerkennung der Berufsunfähigkeit beginnen zu lassen.

Den BU-Leistungsantrag erst zu stellen, wenn der KT-Versicherer seine Zahlungen eingestellt hat, birgt das Risiko einer Versorgungslücke. Da die Prüfung der BU meist einige Monate in Anspruch nimmt.

4) Prüfen, ob es weitere Leistungserbringer gibt

Je nach Erkrankung, Ursache der Einschränkung, Berufsstatus und vorliegenden Versicherungsverträgen, können weitere aufgelistete Leistungen beantragt werden.

  • Private Unfallversicherung (bei Betriebsunfällen erfolgt eine automatische Meldung an die Berufsgenossenschaft)
  • Gesetzliche oder/und private Pflegeversicherung
  • Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente)
  • Berufsständisches Versorgungswerk
  • Bei Selbständigen: Betriebsausfall-, Ertragsausfall-, Praxisausfallversicherung
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Geschrieben von:

Kirsten Freinsheimer

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Kirsten Freinsheimer, Teil des finanzteam26 und ansässig in Ludwigsburg, bringt seit 2001 ihre Expertise in der Versicherungsbranche ein. Trotz ihrer ursprünglichen Wurzeln im Maschinenbau hat sie sich als Versicherungsmaklerin etabliert und ist spezialisiert auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ihre Fähigkeit, komplexe Versicherungsbedingungen zu analysieren und verständlich zu erklären, macht sie zu einer unverzichtbaren Beraterin.

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