
Sterbegeld erklärt: Anspruch, Kosten, private Vorsorge
- Sterbegeld erklärt: Anspruch, Kosten, private Vorsorge
- Was ist Sterbegeld?
- Gibt es noch Sterbegeld vom Staat?
- Wer bekommt Sterbegeld vom Arbeitgeber?
- Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?
- Zahlt die Rentenversicherung Sterbegeld?
- Gibt es Sterbegeld bei Arbeitsunfall?
- Muss Sterbegeld versteuert werden?
- Wie kann ich privat für Bestattungskosten vorsorgen?
Was ist Sterbegeld?
Sterbegeld ist eine zweckgebundene Geldleistung zur Deckung von Bestattungskosten, die in Deutschland bis zum 31. Dezember 2003 von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wurde. Die gesetzliche Grundlage bildete § 58 SGB V in der bis 2003 gültigen Fassung. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) strich diese Sozialleistung ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die historische Höhe des Sterbegeldes betrug bei Versicherten 525 Euro und bei familienversicherten Angehörigen 262,50 Euro. Diese Beträge deckten bereits in den 1990er Jahren nur einen minimalen Teil der tatsächlichen Bestattungskosten. Die ursprüngliche Konzeption des Sterbegeldes stammte aus der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung des 19. Jahrhunderts, als Bestattungen wesentlich günstiger waren.
Vier Personengruppen haben heute noch gesetzlichen Anspruch auf Sterbegeld: Beamte des Bundes und der Länder erhalten nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) das Zweifache ihrer letzten Dienst- oder Anwärterbezüge. Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen Sterbegeld gemäß TVöD oder TV-L in Höhe von ein bis drei Monatsbezügen. Hinterbliebene von Kriegsopfern erhalten über das Versorgungsamt Bestattungsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz. Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten haben Anspruch auf Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 64 SGB VII. Diese stark eingeschränkten Anspruchsgruppen verdeutlichen, dass die Mehrheit der Bevölkerung keine staatlichen Sterbegeldleistungen mehr erhält.
Gibt es noch Sterbegeld vom Staat?
Nein, der deutsche Staat zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein allgemeines Sterbegeld mehr. Die Abschaffung betraf alle 70,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Bedürftigkeit. Das Bundesministerium für Gesundheit begründete die Streichung mit jährlichen Einsparungen von 400 Millionen Euro für die Krankenkassen.
Beamte des Bundes erhalten weiterhin Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienstbezüge oder Anwärterbezüge zum Zeitpunkt des Todes. Ein Bundesbeamter der Besoldungsgruppe A13 mit monatlichen Bezügen von 4.800 Euro hinterlässt seinen Angehörigen 9.600 Euro Sterbegeld. Landesbeamte unterliegen 16 verschiedenen landesrechtlichen Regelungen mit Sterbegeldsätzen zwischen dem Ein- und Zweifachen der Bezüge. Das beamtenrechtliche Sterbegeld unterliegt der vollen Einkommensteuerpflicht, außer es wird wegen Hilfsbedürftigkeit der Hinterbliebenen bewilligt.
Das Versorgungsamt zahlt Bestattungsgeld für Hinterbliebene von Kriegsopfern und Wehrdienstbeschädigten. Die Höhe beträgt das Dreifache der zuletzt bezogenen Grundrente. Witwen oder Witwer mit waisenberechtigtem Kind erhalten 2.063 Euro, ohne waisenberechtigtes Kind 1.035 Euro. Der Antrag kann binnen vier Jahren nach dem Todesfall gestellt werden. Die Zahl der Empfänger von Kriegsopferfürsorge sank von 280.000 im Jahr 1990 auf etwa 65.000 Personen im Jahr 2024.
Im Jahr 2024 haben schätzungsweise 2,4 Millionen aktive Beamte und Versorgungsempfänger sowie 4,8 Millionen Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst potenziellen Anspruch auf irgendeine Form von Sterbegeld. Die tatsächliche Zahl der Sterbegeld-Auszahlungen liegt bei etwa 85.000 Fällen jährlich.
Da gesetzliche Krankenkassen kein Sterbegeld mehr zahlen, rückt die Rolle anderer Träger in den Fokus – insbesondere Arbeitgeber, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine finanzielle Leistung im Todesfall erbringen können.
Wer bekommt Sterbegeld vom Arbeitgeber?
Sterbegeld vom Arbeitgeber erhalten nur Hinterbliebene von Arbeitnehmern mit entsprechender tarif- oder arbeitsvertraglicher Vereinbarung. Keine gesetzliche Verpflichtung zwingt private Arbeitgeber zur Zahlung von Sterbegeld. Die Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen Branchen, Unternehmensgröße und regionalen Tarifgebieten.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gewährt Sterbegeld zwischen einem und drei Monatsbezügen abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Bei einer Betriebszugehörigkeit unter einem Jahr zahlt der Arbeitgeber einen Monatsbezug, bei über fünf Jahren zwei Monatsbezüge, bei über zehn Jahren drei Monatsbezüge. Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) enthält ähnliche, aber nicht identische Regelungen mit Unterschieden zwischen den Bundesländern.
Die IG Metall vereinbart in ihren Tarifverträgen Sterbegeld bis zu zwei Monatslöhnen für Hinterbliebene. Die chemische Industrie zahlt zwischen 1.000 und 3.000 Euro je nach Tarifgebiet. Banken und Versicherungen gewähren oft ein bis zwei Monatsgehälter. Im Einzelhandel existieren Staffelungen zwischen 500 und 2.000 Euro nach Betriebszugehörigkeit. Großunternehmen wie Volkswagen, Siemens oder BASF haben eigene Betriebsvereinbarungen mit teilweise höheren Leistungen.
Sterbegeld vom Arbeitgeber gilt steuerrechtlich als Arbeitslohn der verstorbenen Person. Die Lohnsteuer berechnet sich nach der letzten Steuerklasse des Verstorbenen. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an, da mit dem Tod die Versicherungspflicht endet. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab. Freibeträge oder Pauschalen existieren nicht, auch nicht der sonst übliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Betriebliche Sterbekassen als Sonderform zahlen Sterbegeld direkt an die Hinterbliebenen statt über die Lohnabrechnung. Diese Unterstützungskassen unterliegen eigenen steuerlichen Regelungen. Die Leistungen bleiben bis 1.464 Euro steuerfrei. Höhere Beträge unterliegen der Einkommensteuer beim Empfänger.
Die fehlende gesetzliche Verpflichtung zu betrieblichem Sterbegeld führt dazu, dass Millionen Arbeitnehmer ohne tarifliche Bindung keinen Anspruch haben – wodurch sich die Frage nach Krankenkassenleistungen stellt.
Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 1.1.2004 kein Sterbegeld mehr. Das GMG strich diese Leistung ersatzlos aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Private Krankenversicherungen können je nach Tarif Sterbegeld zahlen. Die Leistung ist dort tarifabhängig und keine Pflichtleistung. Versicherte sollten ihre individuellen Vertragsbedingungen prüfen.
Die AOK und andere große Krankenkassen wie Barmer oder TK bieten Zusatzversicherungen mit Sterbegeldleistungen zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Diese privatrechtlichen Tarife kosten zusätzliche Beiträge mit Wartezeiten von 6 bis 36 Monaten.
Krankenkassen gewähren im Todesfall zwar bestimmte Leistungen: So läuft die Familienversicherung für Hinterbliebene noch drei Monate weiter, mit der Option auf freiwillige Weiterversicherung im Anschluss. Gleichzeitig fordern sie zu Unrecht gezahlte Leistungen wie Krankengeld über den Todestag hinaus von den Erben zurück.
Da jedoch kein Anspruch auf Sterbegeld besteht, rücken Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zunehmend in den Mittelpunkt der finanziellen Absicherung im Todesfall.
Zahlt die Rentenversicherung Sterbegeld?
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld, sondern das Sterbevierteljahr. Diese Leistung umfasst drei volle Monatsrenten nach dem Sterbemonat in Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen.
Voraussetzungen sind: Gesetzliche Rentenversicherung des Verstorbenen, bestehender Anspruch auf Hinterbliebenenrente, mindestens einjährige Ehe und Wohnsitz in Deutschland. Ausnahmen von der Einjahresfrist gelten bei Unfalltod.
Die Vorschusszahlung muss innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post beantragt werden. Dafür erforderlich sind die Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, ein gültiger Personalausweis sowie die Rentenversicherungsnummer. Viele Bestatter bieten Unterstützung bei der Antragstellung an. Die Rente wird für den Sterbemonat in voller Höhe ausgezahlt – eine anteilige Rückforderung erfolgt nicht. Das Sterbevierteljahr beginnt im Folgemonat und wird für drei Monate in voller Höhe weitergezahlt.
Während die Rentenversicherung lediglich das Sterbevierteljahr vorsieht, gehört die gesetzliche Unfallversicherung zu den wenigen Trägern, die noch ein echtes Sterbegeld leisten. Ergänzend dazu kann auch der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung im Todesfall gewähren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es Sterbegeld bei Arbeitsunfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ein Sterbegeld von einem Siebtel der Bezugsgröße. 2024 beträgt dies 6.060 Euro (alte Bundesländer) bzw. 5.940 Euro (neue Bundesländer).
Die Zahlung erfolgt automatisch ohne Antrag durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Voraussetzung ist der ursächliche Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Tod. Zusätzlich werden Überführungskosten erstattet, wenn der Tod außerhalb des Familienwohnsitzes eintritt.
Private Unfallversicherungen leisten je nach Vertrag zwischen mehreren Tausend und 100.000 Euro bei Unfalltod. Die Leistung setzt den Tod innerhalb eines Jahres nach Unfall voraus.
Im Jahr 2023 zahlten Unfallversicherungsträger in 745 Fällen Sterbegeld aufgrund tödlicher Arbeitsunfälle und in 2.457 Fällen im Zusammenhang mit Berufskrankheiten. Da verschiedene Sterbegeldarten steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ist ein präzises Verständnis der geltenden Regelungen entscheidend, insbesondere bei Leistungen durch Arbeitgeber.
Muss Sterbegeld versteuert werden?
Sterbegeld aus privater Vorsorge ist einkommensteuerfrei, während betriebliches Sterbegeld als Arbeitslohn voll steuerpflichtig ist. Die steuerliche Behandlung hängt von der Quelle ab, wie in dieser Tabelle dargestellt.
Sterbegeld-Quelle | Einkommensteuer | Erbschaftsteuer |
Private Sterbegeldversicherung | Nein | Nein* |
Arbeitgeber | Ja | Nein |
Beamten-Sterbegeld | Ja | Nein |
Gesetzliche Unfallversicherung | Nein | Nein |
*Bei Versicherungsnehmer = Versicherte Person
Sterbegeld vom Arbeitgeber unterliegt der Lohnsteuer nach der Steuerklasse des Verstorbenen, während Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei bleiben. Auch private Sterbegeldversicherungen sind einkommensteuerfrei, sofern Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind. Angesichts begrenzter staatlicher Leistungen gewinnt die private Vorsorge zunehmend an Bedeutung, vor allem mit Blick auf die hohen Kosten, die im Todesfall auf Angehörige zukommen können.
Wie kann ich privat für Bestattungskosten vorsorgen?
Private Vorsorge für Bestattungskosten erfolgt durch Versicherungen, Sparpläne oder Bestattungsvorsorgeverträge, wobei die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Bestattung bei 13.000 Euro liegen. Die Preisspanne reicht von 5.830 Euro für einfache Feuerbestattungen bis 19.740 Euro für aufwendige Erdbestattungen mit hochwertigem Grabmal. Regionale Preisunterschiede von bis zu 100 Prozent zwischen Großstädten und ländlichen Regionen erhöhen die Planungsunsicherheit.
Was kostet eine Beerdigung durchschnittlich?
Die durchschnittlichen Bestattungskosten in Deutschland betragen 13.000 Euro, setzen sich aber aus stark variierenden Einzelpositionen zusammen. Die Stiftung Warentest ermittelte 2016 eine Bandbreite von 5.830 bis 19.740 Euro. Die November.de-Studie von 2025 bestätigt diese Größenordnung mit leicht gestiegenen Durchschnittswerten.
Bestatterleistungen und Urkunden kosten zwischen 1.110 und 1.590 Euro. Diese Position umfasst Überführung, hygienische Versorgung, Einkleidung, Aufbahrung, Organisation der Trauerfeier und Erledigung von Formalitäten. Premium-Bestatter in Großstädten verlangen bis zu 3.000 Euro. Discount-Bestatter beginnen bei 800 Euro mit reduziertem Service.
Friedhofsgebühren variieren extrem zwischen 1.085 und 4.010 Euro. München verlangt für ein Erdwahlgrab 3.800 Euro Nutzungsgebühr plus 1.950 Euro Beisetzungsgebühr. Kleine Gemeinden in Ostdeutschland berechnen teilweise unter 800 Euro Gesamtgebühren. Die Gebührenordnungen kommunaler Friedhöfe unterliegen keiner Preiskontrolle.
Grabmal und Grabpflege über die gesamte Ruhezeit von 20-30 Jahren summieren sich auf 2.295 bis 9.740 Euro. Ein einfacher Grabstein kostet 1.500 Euro, künstlerische Einzelanfertigungen erreichen 8.000 Euro. Die Dauergrabpflege durch Friedhofsgärtner kostet jährlich 150 bis 400 Euro. Bei 25 Jahren Ruhezeit entstehen allein für Pflege 3.750 bis 10.000 Euro.
Die Preisentwicklung 2020-2024 zeigt Steigerungen von durchschnittlich 18 Prozent. Friedhofsgebühren stiegen um 23 Prozent, Bestatterleistungen um 15 Prozent, Steinmetzarbeiten um 12 Prozent. Die Inflation trifft besonders personalintensive Dienstleistungen. Materialkosten für Särge und Urnen stiegen durch Lieferkettenprobleme überproportional.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit garantierter Auszahlung der Versicherungssumme an benannte Bezugsberechtigte zur Deckung von Bestattungskosten. Die rechtliche Grundlage bildet § 1 Absatz 1 Nr. 1 VAG in Verbindung mit § 138 VVG. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung erfolgt keine Gesundheitsprüfung oder diese beschränkt sich auf wenige Fragen.
Die Versicherungssummen bewegen sich marktüblich zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Die Allianz bietet 3.000 bis 20.000 Euro, die Monuta 3.000 bis 15.000 Euro, die IDEAL 2.500 bis 12.500 Euro. Die Versicherungskammer Bayern ermöglicht 5.000 bis 12.500 Euro. Höhere Summen sind möglich, verlangen aber intensivere Gesundheitsprüfung.
Monatsbeiträge kalkulieren sich nach Eintrittsalter, Versicherungssumme und Zahlungsdauer. Ein 40-Jähriger zahlt für 10.000 Euro bei der Allianz 22,50 Euro monatlich bei Beitragszahlung bis 85. Ein 60-Jähriger zahlt für dieselbe Summe bereits 48,30 Euro. Einmalbeiträge sind möglich: 10.000 Euro Versicherungssumme kosten bei 50-jährigem Eintritt etwa 6.800 Euro einmalig.
Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der amtlichen Sterbeurkunde. Bezugsberechtigte erhalten binnen zwei bis vier Wochen die Versicherungssumme. Ohne benannten Bezugsberechtigten fällt das Geld in die Erbmasse. Erbscheinverfahren verzögern die Auszahlung um Monate. Bestatter können als Bezugsberechtigte Direktabrechnung vereinbaren.
Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
Sterbegeldversicherungen eignen sich primär für Menschen ohne ausreichende Ersparnisse, Alleinstehende ohne Angehörige und Personen, die ihre Familie nicht belasten wollen. Die garantierte Auszahlung unabhängig von der Beitragszahlungsdauer macht sie zur sicheren Vorsorgeform. Bei frühem Tod steht die volle Summe zur Verfügung, auch wenn erst wenige Beiträge gezahlt wurden.
Alleinstehende ohne nahe Verwandte profitieren besonders. Ohne Vorsorge ordnet das Ordnungsamt eine Sozialbestattung an. Die Kommune sucht den günstigsten Anbieter, meist erfolgt eine anonyme Urnenbeisetzung. Eigene Wünsche bleiben unberücksichtigt. Mit Sterbegeldversicherung bestimmen Versicherte selbst über ihre Bestattung.
Junge Menschen ab 25 Jahren sichern sich dauerhafte Niedrigbeiträge. Ein 25-Jähriger zahlt für 10.000 Euro Versicherungssumme bei der HanseMerkur 6,80 Euro monatlich. Der Beitrag bleibt 60 Jahre konstant. Gesamteinzahlung: 4.896 Euro. Ein 55-Jähriger zahlt für dieselbe Leistung 31,20 Euro monatlich. Gesamteinzahlung bei 30 Jahren Laufzeit: 11.232 Euro.
Die Integration in die Gesamtabsicherung junger Menschen erfolgt stufenweise. Priorität hat die Berufsunfähigkeitsversicherung als Existenzsicherung. Private Haftpflicht und Krankentagegeld folgen. Die Sterbegeldversicherung ergänzt als vierte Säule. Kombi-Produkte mit BU und Todesfallschutz sparen Verwaltungskosten. Die LV 1871 bietet BU-Versicherungen mit integrierter Todesfallleistung.
Welche Alternativen zur Sterbegeldversicherung gibt es?
Es gibt mehrere bewährte Wege, Bestattungskosten frühzeitig abzusichern auch ohne klassische Sterbegeldversicherung. Fünf etablierte Alternativen bieten unterschiedliche Ansätze zur finanziellen Vorsorge für den Todesfall.
Bestattungsvorsorgevertrag – Der Vorsorgende schließt zu Lebzeiten einen detaillierten Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen. Alle Leistungen von der Überführung bis zur Grabpflege werden festgelegt und zum heutigen Preis kalkuliert. Die Bezahlung erfolgt sofort oder wird treuhänderisch hinterlegt. Preiserhöhungen trägt der Bestatter. Nachteil: Bindung an ein Unternehmen, bei Umzug problematisch.
Treuhandkonto – Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet zweckgebundene Gelder für über 400.000 Vorsorgeverträge. Das Treuhandvermögen von 1,8 Milliarden Euro ist insolvenzgeschützt angelegt. Zinserträge von durchschnittlich 1,5 Prozent gleichen Inflation teilweise aus. Verwaltungsgebühren betragen einmalig 1 Prozent plus jährlich 0,5 Prozent. Die Bestattung kann deutschlandweit bei jedem Bestatter erfolgen.
Zweckgebundenes Sparkonto – Banken bieten spezielle Vorsorgekonten mit Sperrvermerk "Bestattungsvorsorge" an. Das Guthaben ist im Pflegefall als Schonvermögen bis 10.000 Euro geschützt. Zinsen liegen unter der Inflationsrate. Bei Tod verfügen benannte Bevollmächtigte über das Geld. Ohne Vollmacht greift das Erbrecht mit möglichen Verzögerungen.
Risikolebensversicherung – Für Familien mit Kindern oder Immobilienfinanzierung die wichtigste Todesfallabsicherung. Versicherungssummen von 200.000 bis 500.000 Euro kosten für 30-Jährige 15 bis 30 Euro monatlich bei 20 Jahren Laufzeit. Der Schutz endet mit Vertragsablauf. Für reine Bestattungsvorsorge überdimensioniert und zu teuer.
Sterbegeldkasse auf Gegenseitigkeit – Traditionelle Sterbekassen wie die Hamburger Sterbegeldkasse von 1923 oder regionale Handwerker-Sterbekassen funktionieren solidarisch. Mitglieder zahlen gleiche Beiträge unabhängig vom Alter. Bei Todesfall erhält die Familie die Kassensatzung entsprechende Leistung. Nachschusspflicht bei schlechter Sterblichkeit möglich. Junge Mitglieder subventionieren Ältere.
Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge - was ist besser?
Sterbegeldversicherungen bieten finanzielle Flexibilität bei garantierter Summe, während Bestattungsvorsorgeverträge detaillierte Planungssicherheit mit Preisgarantie gewährleisten. Die optimale Lösung hängt von persönlichen Prioritäten, Familienstand und Planungsbereitschaft ab. Beide Formen lassen sich kombinieren für maximale Sicherheit.
Die Sterbegeldversicherung punktet mit freier Verwendung der Versicherungssumme. Angehörige entscheiden über Bestatter und Ablauf. Bei Umzug bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Überschüssiges Geld fließt an Erben. Die monatlichen Beiträge belasten das Budget gleichmäßig. Nachteil: Keine Preisgarantie für spätere Bestattungskosten.
Der Bestattungsvorsorgevertrag garantiert die komplette Durchführung zum heutigen Preis. Jedes Detail von Sarg bis Trauerredner ist geregelt. Angehörige werden vollständig entlastet. Die Qualität der Leistungen ist vertraglich fixiert. Nachteil: Unflexibel bei geänderten Wünschen, Bindung an einen Anbieter, hohe Einmalzahlung.
Die Kombination beider Modelle maximiert Vorteile: Eine kleine Sterbegeldversicherung von 5.000 Euro sichert Grundkosten. Ein Bestattungsvorsorgevertrag über 3.000 Euro regelt spezielle Wünsche. Zusätzliche 5.000 Euro bleiben für Unvorhergesehenes. Diese Dreiteilung kostet mehr, bietet aber optimale Absicherung.
Entscheidungskriterien umfassen Alter (jung = Versicherung, alt = Vorsorgevertrag), Gesundheit (krank = Vorsorgevertrag ohne Wartezeit), Familie (vorhanden = Versicherung, alleinstehend = Vorsorgevertrag) und finanzielle Situation (knapp = Versicherung mit Monatsraten, vorhanden = Vorsorgevertrag einmalig).
Worauf muss ich bei einer Sterbegeldversicherung achten?
Wartezeiten, Gesundheitsprüfung und die richtige Versicherungssumme sind entscheidende Faktoren bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung. Bei natürlichem Tod während der Wartezeit von 6 bis 36 Monaten erhalten Hinterbliebene oft nur die eingezahlten Beiträge zurück. Tarife wie die IDEAL „Sterbegeldversicherung Plus“ haben nur 6 Monate Wartezeit, während Angebote ohne Gesundheitsprüfung meist 24 bis 36 Monate ansetzen. Unfalltod ist immer ab Vertragsbeginn voll abgesichert.
Die Gesundheitsprüfung variiert stark. Einige Tarife stellen nur einfache Fragen wie „Befinden Sie sich aktuell in ärztlicher Behandlung?“, während andere ausführliche Angaben zu Vorerkrankungen, Medikamenten, Größe und Gewicht verlangen. Falsche Angaben können zur Leistungsverweigerung führen. Tarife ohne Gesundheitsprüfung kosten bis zu 50 % mehr – etwa bei der Provinzial Hannover „Sterbegeld Direkt“, die jeden zwischen 40 und 80 Jahren aufnimmt. Beispiel: 60-Jährige zahlen 68 Euro monatlich für 7.500 Euro Versicherungssumme, mit Gesundheitsprüfung nur ca. 45 Euro.
Die Versicherungssumme sollte realistische Bestattungskosten plus 20 % Reserve abdecken. Experten empfehlen 8.000 bis 12.000 Euro für Standardansprüche, bei gehobenen Wünschen oder in Großstädten 15.000 bis 20.000 Euro. Zu niedrige Summen entlasten kaum, zu hohe erhöhen unnötig die Beiträge. Eine sorgfältige Auswahl schützt deine Angehörigen wirksam und bleibt zugleich bezahlbar.
Ab welchem Alter sollte ich eine Sterbegeldversicherung abschließen?
Das mathematisch optimale Eintrittsalter liegt bei 45 Jahren, wenn sich niedrige Beiträge, statistische Lebenserwartung und Vorsorgebedürfnis optimal ausbalancieren. Die Mortalitätstabellen der Versicherer zeigen: Bis 45 sind Sterbewahrscheinlichkeiten minimal, ab 45 steigen sie exponentiell. Die Beiträge folgen dieser Kurve mit Verzögerung.
25- bis 35-Jährige zahlen für 10.000 Euro Versicherungssumme 5 bis 12 Euro monatlich. Bei 50 Jahren Beitragszahlung summiert sich das auf 3.000 bis 7.200 Euro. Die frühe Absicherung nutzt den Zinseszinseffekt der Versicherer. Gesundheitsprüfungen fallen meist positiv aus. Nachteil: Andere Risiken wie Berufsunfähigkeit haben Priorität.
45- bis 55-Jährige zahlen 18 bis 35 Euro für 10.000 Euro. Bei 30 Jahren Laufzeit entstehen Gesamtkosten von 6.480 bis 12.600 Euro. Die Sterblichkeit rechtfertigt nun eine Absicherung. Das Einkommen erlaubt höhere Beiträge. Gesundheitsprobleme sind noch selten. Dies ist das Haupteintrittsalter für Sterbegeldversicherungen.
Über 65-Jährige zahlen 45 bis 80 Euro monatlich oder hohe Einmalbeiträge. Die kurze Restlebenserwartung verteuert den Schutz. Gesundheitsprüfungen fallen oft negativ aus. Tarife ohne Gesundheitsfragen sind die einzige Option. Alternativen wie Bestattungsvorsorge werden attraktiver.
Der Zusammenhang zur Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt klare Prioritäten: BU-Schutz geht vor Sterbegeldvorsorge. Das Invaliditätsrisiko junger Menschen übersteigt das Sterberisiko um Faktor 10. Eine BU-Rente von 2.000 Euro monatlich sichert Jahrzehnte ab. Sterbegeld hilft einmalig. Erst mit gesicherter Existenz folgt Bestattungsvorsorge.
Wie ergänzen sich Berufsunfähigkeits- und Todesfallvorsorge?
Berufsunfähigkeits- und Todesfallvorsorge bilden zwei Säulen der existenziellen Absicherung junger Menschen, wobei die BU das Einkommen bei Invalidität sichert und die Todesfallvorsorge Angehörige vor Bestattungskosten schützt. Moderne Kombi-Produkte integrieren beide Risiken in einem Vertrag. Die Priorität liegt eindeutig bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung.
BU-Versicherungen mit Todesfallschutz bieten die effizienteste Lösung. Die Basler "BU Invest Vario" leistet bei Berufsunfähigkeit die vereinbarte Monatsrente und bei Tod die zwölffache Monatsrente. Bei 2.000 Euro BU-Rente sind das 24.000 Euro Todesfallleistung. Der Mehrpreis gegenüber reiner BU beträgt nur 3-5 Prozent. Die Verwaltung beschränkt sich auf einen Vertrag.
Statistische Risikobewertung für 30-Jährige zeigt: Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden liegt bei 43 Prozent, die Sterbewahrscheinlichkeit bis 67 bei nur 15 Prozent. Die durchschnittliche BU-Dauer beträgt 7,5 Jahre mit Gesamtschaden von 180.000 Euro. Bestattungskosten fallen einmalig mit 13.000 Euro an. Die Schadensdimension unterscheidet sich um Faktor 14.
Bei begrenztem Budget empfiehlt sich folgender Aufbau: Stufe 1 (Berufseinsteiger): BU-Versicherung mit 1.000 Euro Monatsrente und Nachversicherungsgarantie. Stufe 2 (nach 3-5 Jahren): Erhöhung der BU-Rente auf bedarfsgerechte 2.000 Euro. Stufe 3 (ab 35-40 Jahren): Ergänzung um separate Sterbegeldversicherung oder BU-Zusatzbaustein. Diese Staffelung passt sich der Einkommens- und Familienentwicklung an.
Für junge Familien verschiebt sich die Priorität. Neben der BU des Hauptverdieners wird Todesfallschutz wichtiger. Eine Risiko-LV über 200.000 Euro kostet 30-Jährige nur 15 Euro monatlich. Diese Summe sichert Familie und Bestattung ab. Die separate kleine Sterbegeldversicherung kann später folgen.
Du sicherst mit einer früh abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur dein Einkommen, sondern kannst gleichzeitig deine Familie vor Bestattungskosten schützen. Als Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungen junger Menschen kennen wir die optimalen Lösungen für Studenten, Azubis und Berufseinsteiger. Wir analysieren deine individuelle Situation, klären Gesundheitsfragen vorab mit anonymen Risikovoranfragen und finden aus über 40 Tarifen die beste Absicherung für dich. Profitiere von günstigen Einsteigertarifen mit garantierter Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Vereinbare jetzt deine kostenlose Beratung und sichere dir dauerhafte Beitragsvorteile durch frühen Abschluss.

Geschrieben von:
Christian Wimmer
Termin buchenChristian Wimmer ist BKV-Experte und Berater, der sich auf die Versicherungsbedürfnisse von Handwerkern spezialisiert hat. Bevor er seine Karriere als Versicherungsmakler in Berchtesgaden absolvierte, war er selbst im Handwerk tätig. Mit dieser Erfahrung, die er aus 12 Jahren praktischer Tätigkeit im Handwerk – insbesondere in den Bereichen Zimmerer, Maurer und Dachdecker – gewonnen hat, versteht er die spezifischen Herausforderungen und Risiken dieser Berufsgruppen genau.
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