Skip to main content
Beitragsbild zum Thema Versicherbarkeit bei Cannabiskonsum.

Versicherung bei Cannabiskonsum: Einstufung & Legalisierung

Kurz erklärt:

Mit dem Inkrafttreten zum 1. April 2024 markierte der Gesetzesentwurf der Bundesregierung einen historischen Moment: Marihuana wurde unter bestimmten Bedingungen legalisiert – der Besitz von bis zu 25 Gramm für den persönlichen Gebrauch sowie der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen sind seitdem erlaubt. Diese Veränderungen klingen vielversprechend für Befürworter einer liberaleren Drogenpolitik, doch sie werfen auch wichtige Fragen für die persönliche Absicherung auf. Trotz der Legalisierung könnte der Konsum von Cannabis weiterhin Einfluss auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Krankenversicherung haben. Insbesondere für diejenigen, die noch keine entsprechenden Versicherungen abgeschlossen haben, ist es entscheidend, den Umgang mit den Gesundheitsfragen bei der Antragstellung genau zu überdenken.

Vorwort: Wir möchten mit diesem Blogbeitrag keine Hilfestellung zur Umgehung der Gesundheitsfragen bei Versicherungen geben. Wir möchten lediglich die Möglichkeiten und den aktuellen Stand für gelegentliche Freizeit-Konsumenten & Cannabis-Patienten aufzeigen, die sich für Versicherungsschutz interessieren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Versicherung bei Cannabiskonsum: Einstufung & Legalisierung
    1. Einstufung: Was ist Cannabiskonsum aus Sicht der Versicherer?
      1. Meine Einstellung als Versicherungsmakler und Privatperson (Kai Schmied):
      2. Wie wurde in Deutschland der Konsum von Cannabis bisher von Versicherungen gehandhabt?
      3. Welche Änderungen könnte eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Bezug auf die Versicherbarkeit bei Cannabiskonsum bringen?
    2. Welche Unterschiede gibt es in der Versicherbarkeit für Cannabis-Patienten mit Rezept und ohne Rezept (Freizeitkonsumenten)?
      1. Spielt die Häufigkeit und Menge des konsumierten Marihuanas eine Rolle bei der Versicherung?
      2. Wie ist Cannabiskonsum bei der Versicherung anzugeben?
        1. Nachfolgend ein paar Auszüge aus den jeweiligen Anträgen von verschiedenen Versicherern:
    3. Kann ich den Konsum von Cannabis auch verschweigen?
      1. Muss ich Cannabiskonsum auch bei der Versicherung melden, wenn sie nicht konkret danach fragt?
    4. Was kann ich tun, wenn ich Drogenkonsum in den Gesundheitsfragen angeben muss?
      1. Erhalte ich meine Berufsunfähigkeitsrente auch, wenn festgestellt wird, dass ich Marihuana konsumiert habe?
      2. Ist für deutsche Staatsbürger der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum möglich?
      3. Welchen Einfluss hat die Legalisierung von Marihuana auf Patienten, die bereits Cannabisrezepte erhalten und bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben?
      4. Cannabiskonsum in der privaten Krankenversicherung
      5. Welche Fragen werden bei der PKV gestellt in Bezug auf Cannabiskonsum? Und wie bewerten Versicherer die Angaben?
      6. Fazit zur Versicherbarkeit bei Cannabiskonsum
      7. Kai Schmied

Einstufung: Was ist Cannabiskonsum aus Sicht der Versicherer?

Aus Sicht der Versicherungsgesellschaften wird zwischen Cannabis (THC) und anderen Drogen nicht unterschieden. Der Konsum, auch wenn nur gelegentlich, wird als Risiko für zukünftige Behandlungen oder einer wahrscheinlicheren Berufsunfähigkeit angesehen. Cannabiskonsum kann schon beim Konsum von nur einem einzigen Joint in den letzten 3-5 Jahren zum Problem werden. Wir von finanzteam26 haben einmal bei Versicherern nachgefragt, warum die Prüfung bei dem Thema so streng ist. Leider wollten sich nur wenige Gesellschaften zu dem Thema öffentlich äußern. Die Bayerische war dann aber doch so nett, vielen Dank für das kurze Interview:

Nachfolgend die Einstufung von Stefan Günther, Fachliche Leitung Medizinische Risiko- und Leistungsprüfung, Die Bayerische:

Wir (Die Bayerische) schätzen den Cannabiskonsum adäquat zu dessen Risiko ein. Wir reden hier nicht über eine Person mit mehrjähriger Berufserfahrung, die ihren Weg gefunden hat, mitten im Leben steht, keine sozialen Risikofaktoren mitbringt, in der Entwicklung kein Alkohol und Drogen konsumiert hat und uns plausibel angibt, dass unregelmäßig in Gesellschaft Cannabis konsumiert wird. Bei derartigen Fällen ist, in Abhängigkeit zum Gesamtbild (welche Erkrankungen liegen vor, beruflicher Werdegang, niemals Konsum anderer Drogen, etc.), eine normale Annahme denkbar. Wenn wir allerdings in der Antragsprüfung Angaben zum Cannabiskonsum aus medizinischen Unterlagen erhalten, stellt sich für uns eine anderes Bild dar und wir sind vorsichtiger bei der Risikobeurteilung.

Auch bei jungen Personen (grob bis zum 25. Lebensjahr), die noch in der Schule/Ausbildung/Studium sind, ist Cannabiskonsum risikoerheblicher und Anträge werden schneller zurückgestellt. Da behandeln wir Cannabiskonsum nicht anders als Alkoholkonsum. Auch beziehen wir uns bei diesen Einschätzungen auf reinen Cannabiskonsum, d.h. es wurde nie anderen Drogen konsumiert. Und nach wie vor, auch nach der Legalisierung, handelt es sich um ein Rauschmittel, welches abhängig machen kann.

Verschiedenen Studien zu folgen, ist das Gesundheitsrisiko bei Erwachsenen für körperliche Folgen gering und auch für geistige/psychische Folgen überschaubar. Natürlich gekoppelt an das Konsumverhalten und wann mit dem Konsum begonnen wurde, nach dem Motto: umso weniger, desto besser und umso später desto besser. Ein dauerhafter und regelmäßiger Konsum ist schädlich und führt zu Beeinträchtigungen des Arbeits- und Kurzzeitgedächtnis oder zu Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen.

Wichtig bei diesem Thema und für unsere Risikobeurteilung ist, dass wir plausible Angaben zu dem Konsumverhalten von der versicherten Person erhalten. Sobald widersprüchliche Angaben gemacht werden, erschwert das unsere Risikobeurteilung. Wir sind bei Cannabiskonsumenten nicht besonders streng, doch wir werden den Konsum genau prüfen, um uns ein Bild von dem Gesamtbild des Antragsstellers zu machen.

Kein Problem und nicht angabepflichtig ist hingegen der Konsum von Cannabidiol (CBD). Der Wirkstoff CBD fällt in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und wird keine psychogene Wirkung nachgesagt.

Andere Versicherungsgesellschaften wollten sich nicht zur Einstufung von Cannabiskonsum äußern oder teilten uns nur mit, dass der Konsum von Cannabis in Ihrem Hause nicht versicherbar sei oder individuell geprüft werden müsse. Also scheinbar ein unangenehmes Thema unter Versicherern :-).

Meine Einstellung als Versicherungsmakler und Privatperson (Kai Schmied):

Ich persönlich sehe das Thema Cannabiskonsum eher liberal. Wer Cannabis konsumieren möchte und dabei niemanden gefährdet, darf und soll das von mir aus gerne auch tun. Wer kennt nicht jemanden, der jemanden kennt, der schon einmal irgendwo "Bubatz" geraucht hat? War es mal auf einer Studentenparty, auf einem Festival, im Urlaub oder im Keller mit den Jugendfreunden? Wenn es also nach mir ginge, würde ich Kunden gar nicht erst nach Freizeitkonsum von Cannabis in der Vergangenheit fragen. Anders sehe ich das bei Konsum bei Jugendlichen oder Kindern: Ein guter Freund von mir aus der Schulzeit leidet sogar heute noch unter schweren Beeinträchtigungen durch den Konsum von unter anderem Cannabis, bereits im Alter von 14 Jahren. Er ist bis heute mit Mitte 30 stationär in der Psychiatrie untergebracht...

Wie wurde in Deutschland der Konsum von Cannabis bisher von Versicherungen gehandhabt?

Bisher haben die meisten Versicherungen Anträge auf z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen abgelehnt, sobald der Konsum von Drogen wie THC angegeben wurde. Dabei spielte es keine Rolle, ob der Konsum nur sehr gelegentlich oder doch regelmäßig stattfand. Bei einer einmaligen "Jugendsünde", gemeint könnte hier z.B. der einmalige Konsum auf einer Studentenparty vor 4 Jahren sein, ließ der ein oder andere Versicherer eventuell noch mit sich reden. Oft kam es aber auch hier zu einem Ausschluss der "Psyche" oder einer knallharten Ablehnung.

Generell ist Drogenkonsum, egal ob Cannabis, Kokain oder Crystal Meth, nicht gern in der Gesundheitsprüfung der Gesellschaften gesehen.

Welche Änderungen könnte eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Bezug auf die Versicherbarkeit bei Cannabiskonsum bringen?

Mit der Legalisierung zum 1. April 2024 erwarten wir auch weiterhin einige Änderungen in den Gesundheitsfragen und bei der Annahmepolitik der Versicherer. Dass jedoch ein gelegentlicher oder sogar regelmäßiger Konsum von Cannabis nicht mehr negativ auf einen Versicherungsabschluss auswirkt, halten wir für unwahrscheinlich. Wir wollten auch von der Bayerischen wieder wissen, ob Änderungen diesbezüglich geplant sind:

Stefan Günther, Fachliche Leitung Medizinische Risiko- und Leistungsprüfung, Die Bayerische:

Ob Änderungen im Umgang mit dem Cannabiskonsum im Zuge der Legalisierung geplant sind, kann ich verneinen. Die Legalisierung ändert im ersten Moment nicht den Konsum eines Cannabiskonsumenten, außer dass Cannabis nicht mehr illegal ist, und die Gesundheitsfolgen von Cannabiskonsum verändern sich ebenfalls nicht. Wir werden erstmal die Entwicklung beobachten.

Durch die Legalisierung erwarten wir über kurz oder lang bei einigen Gesellschaften eine Überarbeitung der Gesundheitsfragen: Aktuell fragen manche Versicherer im Antrag, ob die versicherte Person wegen Drogen oder Betäubungsmitteln ärztlich beraten oder behandelt wurde. Andere Versicherungen fragen direkt nach Drogenkonsum unabhängig von ärztlichen Behandlungen oder Beratungen. Wer also nur gelegentlicher Konsument war und nicht zum Thema Drogen beraten oder behandelt wurde, musste das bei manchen Versicherern nicht angeben. In Zukunft könnte sich das ändern, und es könnte generell nach dem bloßen Konsum gefragt werden. Also keine rosigen Aussichten für "Kiffer", die sich noch nicht um ihre Versicherungen gekümmert haben.

Eine gelockerte Annahmepolitik ist in unseren Augen unwahrscheinlich, da sich durch die Legalisierung das von den Gesellschaften prognostizierte Risiko bei Drogenkonsumenten nicht vermindert. Wir erwarten, dass das gesellschaftliche Risiko durch den einfachen Zugang von Cannabis steigen wird.

Aussage zu Änderungen der Versicherung bei Cannabiskonsum.

Welche Unterschiede gibt es in der Versicherbarkeit für Cannabis-Patienten mit Rezept und ohne Rezept (Freizeitkonsumenten)?

Cannabispatienten und Freizeitkonsumenten werden ähnlich — aber nicht gleich — behandelt. Der generelle Konsum an sich ist oft schon ein Ablehnungsgrund. Kommt dann noch eine Diagnose dazu (die man zwingend für ein Rezept benötigt), so ist ein Abschluss ohne Ausschlüsse so gut wie unmöglich. Angeben muss man das bei jeder Versicherung, da auch immer nach "regelmäßiger Medikamenteneinnahme" gefragt wird. Cannabis gilt nach Erhalt des Rezeptes offiziell als "Indikation".

Gelegentliche Freizeitkonsumenten haben dagegen noch die Chance, eine Versicherung zu finden, bei der nicht nach Drogenkonsum gefragt wird. Wird der Konsum aber angegeben, weil direkt danach gefragt wird, wird es schwieriger mit der Annahme.

Seit der Cannabis-Legalisierung lässt sich noch nicht abschätzen, ob es Änderungen am Versicherungsmarkt geben wird. Nach wie vor ist ein Cannabispatient jedoch sehr schwierig oder eben gar nicht zu versichern. Sollten die Gesundheitsfragen nun aber auch strenger gegenüber dem Freizeitkonsum abgeändert werden, wird es auch für Freizeitkonsumenten schwierig, eine passende Absicherung zu bekommen. Eine individuelle Prüfung dafür ist bei uns aber jederzeit möglich. Hier stellen wir immer zunächst eine anonyme Risikovoranfrage.

Grafik zur Meldepflicht von Cannabiskonsum bei der Versicherung

Spielt die Häufigkeit und Menge des konsumierten Marihuanas eine Rolle bei der Versicherung?

Die Häufigkeit und Menge des Marihuana-Konsums kann theoretisch eine Rolle spielen, in der Praxis sehen wir uns aber leider immer wieder mit Ablehnungen konfrontiert. War der Konsum eine absolute Ausnahmeerscheinung in einer besonderen Situation und schon einige Jahre her, bestehen noch gute Chancen. Garantien für eine Annahme gibt es aber keine. Es kommt also hauptsächlich darauf an, ob der Konsum angegeben werden muss oder nicht.

Auch hierzu haben wir wieder ein Statement von der Bayerischen.

Stefan Günther, Fachliche Leitung Medizinische Risiko- und Leistungsprüfung, Die Bayerische:

Cannabis sollte, wie auch Alkohol, nicht während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit konsumiert werden. Sonst drängt sich der Verdacht auf, dass eine Abhängigkeit vorliegt.

Eine pauschale Aussage kann ich ihnen zu dieser Frage nicht geben, weil es immer auf das Gesamtbild ankommt. Liegen Erkrankungen vor? Welche berufliche Tätigkeit wird ausgeübt? Hat der Konsum von Cannabis auf die berufliche Tätigkeit Einfluss (Führen von Fahrzeugen, Maschinen; hohe Konzentration bei der beruflichen Tätigkeit, etc.)? Welches Alter? Beruflicher Werdegang? Was ist seltener Cannabiskonsum? Was ist gelegentlicher Cannabiskonsum? Was ist regelmäßiger Cannabiskonsum? Wie wird konsumiert (mit oder ohne Tabakzusatz, medizinisches Cannabis, CBD)?

Unabhängig von dem Gesamtbild, kann ich ihnen so viel sagen, dass regelmäßiger Konsum weiterhin schwer versicherbar sein wird. Gelegentlicher und seltener Konsum sehe ich hingegen als versicherbar mit Erschwerung, ggf. auch zu normalen Bedingungen. Es kommt trotzdem auf die Menge und Häufigkeit insgesamt an und vor allem, ob bei dem Konsum bereits gesundheitliche Folgen/AU aufgetreten sind. Sollte das der Fall sein, ist auch ein seltener Konsum nicht versicherbar.

Wie ist Cannabiskonsum bei der Versicherung anzugeben?

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Versicherung, welche Gesundheitsfragen gestellt werden müssen, um das Risiko oder die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden Berufsunfähigkeit oder einer zu behandelnden Krankheit aufgrund des Cannabiskonsums einschätzen zu können. In der Praxis hat sich der Markt aber auf einen Abfragezeitraum von 5 bis 10 Jahren zur versicherten Person geeinigt, konkret zu Arbeitsunfähigkeiten, medizinischen Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen, Operationen, Beschwerden, stationären Krankenhausaufenthalten, schweren Erkrankungen oder der Einnahme von Medikamenten. Dabei wird auch immer nach "Drogen" gefragt.

Bei den Risikofragen zu Drogen können wir die Versicherer in zwei Gruppen einteilen. Die meisten Versicherer fragen allgemein nach Drogenkonsum, die zweite Gruppe an Versicherern will nur wissen, ob bezüglich Drogen ärztlich beraten, behandelt oder untersucht wurde.

Nachfolgend ein paar Auszüge aus den jeweiligen Anträgen von verschiedenen Versicherern:

Alte Leipziger:

Drogen Alte Leipziger

Allianz:

Drogen Allianz

LV1871:

Drogen LV1871

Baloise:

Drogen Baloise

Die Bayerische:

Drogen Bayerische

Um die passende Versicherung bezüglich Preis, Leistung und der Versicherbarkeit zu finden, müssen wir uns erst ein umfassendes Bild des Kunden machen.

Buche deshalb bitte einen Termin bei uns oder stelle eine Anfrage, und wir schauen uns deinen konkreten Fall direkt an. Eine Auflistung der infrage kommenden Versicherungen zu veröffentlichen, macht für uns keinen Sinn, da sich die Fragen der Versicherer immer wieder ändern und wir diesen Blogbeitrag sonst wöchentlich anpassen müssten.

Zusatz: Neben der Frage nach Drogen gibt es auch noch andere Gesundheitsfragen, die für dich als zu versichernde Person entscheidend sein können, welche wir für dich im Vorfeld prüfen.

Kann ich den Konsum von Cannabis auch verschweigen?

Den Konsum von THC bei der Versicherung nicht anzugeben, können wir nicht empfehlen. Kommt der Konsum etwas später heraus, steht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im Raum, und der Versicherer kann ganz oder teilweise von der Leistung und dem Vertrag zurücktreten. Stellt der Versicherer also die Frage: "Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren Betäubungsmittel oder Drogen ein?" und du setzt dein Kreuz bei "Nein", kann es im Leistungsfall zu Problemen kommen.

Beispiel: Kannst du garantieren, dass du deinem Arzt niemals von deinem Konsum erzählt hast? Vielleicht nur nebenbei im Gespräch, im Anamnesebogen oder bei der Besprechung im Vorfeld einer Operation, wenn es um die Anästhesie geht. Oder kannst du garantieren, dass es auch sonst keine Hinweise (z. B. auf Social Media) zu deinem Konsum gibt? Der Konsum von Cannabis lässt sich auch ziemlich lange nachweisen — erst recht bei regelmäßiger Einnahme.

Wir empfehlen grundsätzlich, von Anfang an, offen und ehrlich auf die Gesundheitsfragen zu antworten. Lügen haben kurze Beine und lösen im Fall einer Anzeigepflichtverletzung meist einen Streitfall aus, sobald die Versicherungsleistung benötigt wird.

Wer seine Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet, ist auf der sicheren Seite.

Grafik mit Aussage zur Anzeigepflichtverletzung bei THC-Konsum.

Muss ich Cannabiskonsum auch bei der Versicherung melden, wenn sie nicht konkret danach fragt?

Nein, Cannabiskonsumenten müssen ihren Cannabiskonsum nicht melden, wenn die Versicherung nicht ausdrücklich danach fragt. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 19 regelt die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers:

Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrenumstände, die für den Einschluss des Versicherers, den Vertrag mit vereinbartem Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen...

VVG § 19

Entscheidend ist also, dass der Versicherer in Textform konkret nach dem Umstand fragt. Ohne explizite Frage besteht keine Pflicht zur Offenlegung des Cannabiskonsums.

Allerdings könnte ein regelmäßiger, intensiver Konsum in bestimmten Fällen relevant werden:

Einige Versicherer haben eine Klausel zum "Verfall der Kräfte" in ihren Bedingungen. Die Klausel besagt:

“Der Versicherte hat die Krankheit oder den Verfall der Kräfte absichtlich herbeigeführt. Dies gilt auch, wenn er sich absichtlich selbst verletzt hat oder versucht hat, sich zu töten. Ausnahme: Wir leisten trotzdem, wenn die Geistestätigkeit des Versicherten bei seiner Handlung krankhaft gestört war. Dies gilt dann, wenn der Versicherte aufgrund dieser Störung nicht in der Lage war, sich einen freien Willen zu bilden. Dies müssen Sie uns ärztlich nachweisen.“

Wir sehen das jedoch relativ entspannt — die Anwendung dieser Klausel auf Cannabiskonsum erscheint uns unwahrscheinlich (auch wenn wir keine Juristen sind und es nicht ausschließen können). Hier müsste die Leistungsablehnung schon sehr kreativ konstruiert werden. Geht das vor Gericht, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Richter Drogenkonsum als absichtlich herbeigeführte Berufsunfähigkeit anerkennt. So ein Fall ist mir auch noch nicht bekannt. Dazu müsstest du schon einen wirklich krassen Konsum haben oder dir den "goldenen Schuss" verpasst (und überlebt) haben.

Grafik mit Fazit zur Meldepflicht von Cannabiskonsum bei der Versicherung.

Was kann ich tun, wenn ich Drogenkonsum in den Gesundheitsfragen angeben muss?

Wenn du in den Gesundheitsfragen einer Versicherung die Einnahme von Drogen angibst, solltest du auf gar keinen Fall direkt einen Versicherungsantrag stellen und unterschreiben. Wird der Antrag abgelehnt, wird ein Versicherungsschutz bei einer anderen Versicherung schwierig, denn du hast im Antrag unterschrieben, dass deine Daten gespeichert werden. Dieses Problem besteht selbst dann, wenn der Konsum über 5 Jahre her ist. Bei einigen Versicherern wird zusätzlich an die HiS gemeldet, wodurch alle Versicherungen auf die Info deines Drogenkonsums zugreifen können. Zusätzlich fragen fast alle Versicherungen im Antrag, ob du in der Vergangenheit schon mal einen Antrag gestellt hast, welcher abgelehnt wurde oder bei dem ein Zuschlag oder sonstige Erschwerungen vergeben wurden. Dann müsstest du angeben, dass du z. B. vor 3 Jahren eine Ablehnung hattest, weil du vor 6 Jahren einmalig Drogen konsumiert hast. Dies führt ziemlich sicher zur Ablehnung.

Stattdessen empfehlen wir, immer zuerst eine anonyme Risikovoranfrage bei den favorisierten Versicherungsgesellschaften zu stellen. Hier beantworten wir alle Gesundheitsfragen ausführlich und stellen eine anonyme Anfrage. Das kostet kein Geld, du musst auch nichts unterschreiben, und es ist anonym. Hierfür solltest du ein wenig Zeit einplanen.

Nach abgeschlossener anonymer Risikoprüfung bekommen wir ein Votum, ob die Versicherung dich mit oder ohne Ausschlüsse oder Zuschläge versichern würde, oder nicht. Wir unterstützen dich dann dabei, das für dich beste Versicherungsangebot auszusuchen.

Gerne helfen wir dir bei der anonymen Risikovoranfrage: Buche hierfür einfach einen Termin über den Button unterhalb.

Erhalte ich meine Berufsunfähigkeitsrente auch, wenn festgestellt wird, dass ich Marihuana konsumiert habe?

Cannabiskonsumenten, die im späteren Verlauf berufsunfähig geworden sind, haben auch trotz Drogenkonsums Anspruch auf ihre Berufsunfähigkeitsrente, solange bei Antragstellung nichts falsch gemacht wurde.

Dazu schauen wir uns Beispiele an:

Fall 1: Du bist ohne den Einfluss von Marihuana berufsunfähig geworden, z. B. bei einem Arbeitsunfall oder wegen einer Rückenerkrankung. Es liegt aber ein positiver Drogentest oder ein anderer Beleg für den Konsum von Cannabis vor.

Fall 2: Du bist aufgrund oder im Zusammenhang mit deinem Cannabiskonsums berufsunfähig geworden, z. B. wegen Psyche.

In beiden Fällen kommt es darauf an, wann du mit dem Konsum angefangen hast. War das nach Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, hast du normalerweise nichts zu befürchten. War das aber vor dem Abschluss des Vertrags, kommt es wieder auf die Gesundheitsfragen an, siehe oben. Hast du den Konsum damals verschwiegen, obwohl klar danach gefragt wurde, wird die Versicherung auch nicht leisten müssen, insofern die Berufsunfähigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre nach Antragsstellung eingetreten ist. Daran wird auch die Legalisierung nichts ändern.

Fall 3: Für Rezeptpatienten spielt das keine Rolle, da hier die grundsätzliche Versicherbarkeit schon zum Problem wird. Wird aber das Rezept aufgrund einer Erkrankung, die ebenfalls nach Antragsstellung eingetreten ist, auch nach Antragsstellung ausgestellt oder hat der Versicherer bereits Kenntnis davon und du wirst anschließend berufsunfähig, müsste der Versicherer ebenfalls leisten. Voraussetzung ist hierfür natürlich immer die ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen — gerne helfen wir dir hier dabei.

Ist für deutsche Staatsbürger der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabiskonsum möglich?

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für deutsche Staatsbürger trotz Cannabiskonsum weiterhin möglich. Es kommt jedoch auf die Gesundheitsfragen und die genaue Situation des Konsumenten an. Im Zweifel empfehlen wir immer eine anonyme Risikovoranfrage.

Welchen Einfluss hat die Legalisierung von Marihuana auf Patienten, die bereits Cannabisrezepte erhalten und bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben?

Für Menschen, die bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, hat die Legalisierung in der Regel keine Auswirkungen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Versicherer, die in den Bedingungen schreiben, dass z. B. "Rauchen" nachgemeldet werden muss, auch wenn das erst nach Antragsstellung eingetreten ist. In dem Fall würde sich der Beitrag erhöhen.

Die meisten aktuellen Versicherungstarife haben keine derartige Nachmeldepflicht, wodurch weder nachträglich begonnenes Rauchen noch Drogenkonsum nachgemeldet werden muss.

Gerne prüfen wir bei finanzteam26 deinen aktuellen Versicherungsvertrag für dich, ob eine solche Nachmeldepflicht besteht. Komm dafür einfach auf uns zu, indem du dir einen kostenfreien Beratungstermin über den untenstehenden Button buchst.

Cannabiskonsum in der privaten Krankenversicherung

Wie sieht das aus bei der privaten Krankenversicherung (PKV)? Hier haben wir unseren Spezialisten zum Fachbereich PKV, Jürgen Puderbach, gefragt:

Jürgen Puderbach, Experte für private Krankenversicherung, finanzteam26

Auch bei dieser Versicherungsform müssen Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand und zu Behandlungen, Untersuchungen und ärztlichen Beratungen in den letzten Jahren beantwortet werden. Und auch zu Abhängigkeiten, die nicht behandelt wurden.

Der Abfragezeitraum hängt dabei einerseits von der Behandlungsform (ambulant oder stationär) und vom Versicherer ab. Üblich sind bei ambulanten Arztterminen 3 Jahre, gelegentlich auch 5. Bei psychologischen Beratungen und Behandlungen sind es 5 oder 10 Jahre und bei stationären Aufenthalten meistens 10 Jahre.

Außerdem wird bei allen Versicherern immer nach Medikamenteneinnahme – aktuell oder in den letzten Jahren – gefragt. Der Abfragezeitraum ist in der Regel 3 Jahre.

Welche Fragen werden bei der PKV gestellt in Bezug auf Cannabiskonsum? Und wie bewerten Versicherer die Angaben?

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es drei Szenarien:

  1. Gelegentlicher Cannabiskonsum ohne Suchtverhalten
  2. Cannabiskonsum mit Suchtaspekten
  3. Cannabis als Medikament, also Einnahme auf Rezept

Falls du zu einem dieser Szenarien Fragen hast oder eine anonyme Risikovoranfrage stellen möchtest, helfen wir dir gerne weiter.

Fazit zur Versicherbarkeit bei Cannabiskonsum

Hast du in der Vergangenheit einmal Cannabis in deiner Freizeit konsumiert, können wir dir sehr wahrscheinlich trotzdem Versicherungsschutz anbieten. Jeder Fall sollte individuell von uns geprüft werden. Sei also ehrlich, wenn wir dich nach deiner Gesundheit oder Konsum in unserer Beratung fragen. Wir als Versicherungsmakler vertreten den Kunden gegenüber der Versicherung. Was du also dem finanzteam26 erzählst, bleibt auch beim finanzteam26. Wir stimmen dann gemeinsam ab, was und wie an den Versicherer geht.

Über den Button unterhalb kannst du dir jetzt einfach einen passenden Berater heraussuchen und dir einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin sichern:

Schlusswort:

Wie Versicherungen mit Cannabiskonsum umgehen, ist die eine Sache. Wie du selbst damit umgehst, ist eine andere. Auch wenn der Konsum von Marihuana in Deutschland legal ist, bitten wir dich, es nicht zu übertreiben und die möglichen Folgen im Blick zu haben. Oder wie es die Bayerische sagt:

Stefan Günther, Fachliche Leitung Medizinische Risiko- und Leistungsprüfung, Die Bayerische:

Abschließend möchte ich ihnen nochmal mitteilen, dass wir Cannabiskonsumenten nicht verurteilen werden, aber auch werden wir den Cannabiskonsum nicht verharmlosen. Der beste Weg ist immer noch, auf Alkohol und Cannabis zu verzichten.

Author Name

Geschrieben von:

Kai Schmied

Termin buchen

Als jüngster Berater im finanzteam26, bringt Kai Schmied eine erfrischende Perspektive in die Welt der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit seinem BWL-Studium, spezialisiert auf Versicherungen, unterscheidet er sich von seinen naturwissenschaftlich geprägten Kollegen und bereichert das Team seit Juni 2017 mit seiner Leidenschaft und Expertise.

Über das finanzteam26

Kai Schmied auf LinkedIn