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Berufsunfähigkeitsversicherung Barmenia

Ich gebe es zu, hier haben wir nicht wirklich viele Erfahrungen – für Schüler gibt es meiner Meinung nach bessere Versicherungen, da nicht bis Endalter 67 abgesichert werden kann und bei Studenten schieben sich rein preislich viele Top-Versicherungen vor die Barmenia, so dass wir nicht so genau wissen, warum wir sie anfragen sollten. Unsere Erfahrung bei Risikovoranfragen sind jetzt auch nicht so, dass wir denken, die Versicherung sollte es sein.

Unser Fazit zur Barmenia

Aber, die Bedingungen sind sauber, die Barmenia  ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, was wir ganz gut finden, trotzdem bewerten einige Ratinggesellschaften die Finanzstärke eher nicht so gut. Für uns zumindest ein Kriterium, nach dem wir auswählen, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung lange Jahre läuft.

Fazit: Barmenia kann man, wenn der Preis passt mit gutem Gewissen machen – bei jungen Menschen bevorzugen wir allerdings Versicherungen, die für die Nachversicherung (also spätere Erhöhung der Rente) nicht nur keine Gesundheitsfragen stellen, sondern auch nicht nach neuem Beruf, Hobby, BMI (Körpergröße zu Gewicht) oder Rauchverhalten fragen, denn dies kann sich im Laufe der Jahre sehr ändern und dann kann eine spätere Erhöhung der Rente viel teurer als gedacht werden.

Hier unser Vergleich: die positiven Bedingungen:

Barmenia, Solo BU, Stand 10.2019, auch 01.2021 noch aktuell

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
  • während der Studiendauer gilt als ausgeübter Beruf das Mindestanforderungsprofil der Berufe, für die ein Studienabschluss in der zuletzt belegten Fachrichtung i.d.R. Voraussetzung ist,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Beitragsfreistellung oder Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis ohne Gesundheitsprüfung,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • Infektionsklausel für alle Berufe, ab mind. 50 % -Tätigkeitsverbot, auch Gutachten eines Hygienikers,
  • Infektionsklausel gilt aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen und mitarbeitenden Betriebsinhabern,
  • Klarstellung: fahrlässige und grobfahrlässige Verstöße im Straßenverkehr sind mitversichert, aber Vorsatz nicht,
  • keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges,
  • weltweiter Versicherungsschutz besteht,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • AU-Option (max. 18 Monate) vereinbar und kann mehrmals in Anspruch genommen werden.

Und hier der Test,  welche Punkte negativer sein können:

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:l

  • die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • das Erlöschen der Nachversicherung bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages,
  • möglich Gesamtrente 2.500 Euro mit der Nachversicherung,
  • Berufswechselklausel: ein Berufswechsel innerhalb von 24 Monaten vor BU-Eintritt wird bei Missbrauch berücksichtigt,
  • medizinische Mitwirkungspflicht: ärztlichen Anordnungen ist Folge zu leisten,
  • Anzeige einer Änderung der Erwerbstätigkeit während des Leistungsbezuges,
  • keine Verlängerung der Vertragsdauer bei Anhebung der Regelaltersgrenze,
  • keine Teilzeitklausel,
  • keine Dienstunfähigkeitsklausel,
  • heutige Finanzstärke des Versicherers beurteilen wir kritisch.

 Wie immer:

Die Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Mehr über unser Team

Author Name

Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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