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Berufsunfähigkeitsversicherung Hannoversche

Da wir vor allem Schüler und Studenten versichern, ist die Hannoversche nicht so in unserem Fokus. Für Schüler hat sie bisher nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wenn du also später einmal in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchtest, musst du deinem Beruf entsprechend bezahlen und das kann viel teurer werden, als wenn du schon als Schüler eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht hättest.

Neues Update Stand AVB 01/2022 (Basis, Plus, Comfort, Exklusiv)

Wir versuchen immer aktuell zu bleiben, es ist aber nicht immer möglich, jedes neue Update sofort zu analysieren, dazu kommen zu viele Änderungen.

Jetzt haben wir es geschafft, die neuen Bedingungen der Hannoverschen zu prüfen.

Studierende:

  • die Tätigkeit von Studierenden wird als Beruf angesehen,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung d.h der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • keine finanzielle Schlechterstellung bei Studienabbruch

Auszubildende: im Leistungsfall gilt, ob die zuletzt betriebene Ausbildung fortgesetzt werden kann bzw. der angestrebte Ausbildungsberuf als Prüfungsgrundlage,

  • vorläufiger Versicherungsschutz für Unfälle,
  • Günstigerprüfung bei Ausbildungs-/Studienbeginn (wenn bei Vertragsabschluss Schüler), bei Studienabschluss, bei Familiengründung (Ehe + Kind),

Zahlungsschwierigkeiten:

  • Stundung, Beitragsreduzierung und -freistellung,
  • Beitragsfreistellung bis 2 Jahre,

Nachversicherung:

  • mit und ohne Ereignis
  • ohne Ereignis in den ersten 5 Vertragsjahren und alle 5 Jahre max. um 25 % der Ursprungsrente,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • auf max. 3.500 Euro,

Teilzeitklausel: sofern die Berufsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem tatsächlichen Beginn der Reduzierung eintritt und uns angezeigt wird, legen wir die berufliche Tätigkeit in Art und Umfang vor der Reduzierung zu Grunde, sofern dies für die versicherte Person von Vorteil ist,

Infektionsklausel:

  • für alle Berufe, ab mind. 50 % -Tätigkeitsverbot,
  • gilt durch Verfügung der zuständigen Behörde,

klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,

  • grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Verhalten im Straßenverkehr eingeschlossen,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • es kann eine Verbraucherschutzorganisation bei Leistungsablehnung einbezogen werden,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, um die tatsächliche Zeitspanne, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 62 vereinbart wurde,
  • optional garantierte Rentensteigerung/Leistungsdynamik von 2 %,
  • Plus-Tarif: mit AU-Option (AU-Leistung durch entsprechende ärztliche Atteste eines in Deutschland ansässigen und praktizierenden Facharztes, max. 18 Monate),
  • Comfort-Tarif: mit AU-Option und Leistung bei ernsthafter Erkrankung (Dread-Disease-Sofortleistung),
  • Exklusiv-Tarif: mit AU-Option, Leistung bei ernsthafter Erkrankung (Dread-Disease-Sofortleistung) und Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung (max. 10-fache der versicherten jährlichen BU-Rente, max. 200.000 Euro),

 

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Stundung der Beiträge für insgesamt max. 36 Monate und erst nach dem 3. Versicherungsjahr,

die Beitrags-Leistungs-Dynamik:

  • nur in Höhe von 3 % möglich,
  • erfolgen nur bis zum 55 LJ,
  • nur bis max. 4.000 Euro,

Nachversicherung:

  • ohne Ereignis nicht möglich, wenn der Vertrag mit Erschwerungen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss) angenommen wurde,
  • ohne Ereignis insgesamt max. um eine Jahresrente von 5.000 Euro,
  • Nachversicherung maximal 100 % der Ursprungsrente, nachteilig, wenn geringe Anfangsrente vereinbart wurde,
  • auf 2.000 Euro bei Studien- oder 1.500 Euro bei Ausbildungsende,
  • das Erlöschen der Nachversicherung nach einem Versicherungsfall,

Infektionsklausel:

  • gilt nur nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz, (d.h. nur in Deutschland),
  • medizinische Mitwirkungspflicht: Durchführung von Heilbehandlungen,

Ausschlüsse u.a.

  • undifferenzierte Einschränkung des Ausschlusses ABC-Waffen.
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn versicherte Person zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,

Verlängerung der Versicherungsdauer:

  • gilt nicht für Mitglieder in einem Versorgungswerk,
  • höchstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres,

AU-Option: bei einem Antrag auf Leistung ist die Hannoversche berechtigt zu prüfen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt,

Teilzeitklausel: gilt nur, wenn die BU in den ersten 12 Monaten nach Reduzierung der Arbeitszeit eintritt, danach ist die reduzierte Arbeitszeit Teil der Prüfungsgrundlage,

  • keine Dienstunfähigkeit eingeschlossen oder Einschluss nachträglich möglich,
  • Exklusiv-Tarif: Dread-Disease-Sofortleistung nur bei Herzinfarkt, Schlaganfall und bestimmten Krebs-/Tumorarten.

 

Wie ist das bei Studenten bei der Hannoverschen?

Auch für Studenten fiel sie meist heraus – denn wir empfehlen einem Studenten 1500 € Berufsunfähigkeitsrente abzusichern, denn auf Dauer mit 1000 € leben, kann hart sein. Und die meisten guten Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten 1500 € für Studenten an, manche sogar schon 2000 €.

Das hat sich inzwischen (10.2021) geändert.

Die 4 Tarife der Hannoverschen

Jetzt hat die Hannoversche sich neu aufgestellt – es gibt inzwischen 4 Tarife. Es wird also richtig unübersichtlich. Ich hätte mir eher gewünscht, dass es einen Tarif gibt, mit wählbaren Zusatzoptionen. Dabei haben die Tarife Plus und Exklusiv die AU-Option (Arbeitsunfähigkeitsoption oder Krankschreibungsoption, also es reicht eigentlich die Krankschreibung die länger als 6 Monate dauert einzureichen – hier hat sich die Hannoversche aber eine Erschwerung ausgedacht: Bei einem Antrag ist die Hannoversche berechtigt zu prüfen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt – das kann den Vorteil, den man durch die AU-Option hat ausbremsen).

Hier die einzelnen möglichen Tarife:

Hannoversche Berufsunfähigkeit

Hannoversche Tarifvarianten

Unsere Bewertung des neuesten Tarifes der Hannoverschen:

Wenn der Beruf stimmt – und damit der Preis – kann sie in Betracht gezogen werden.

Hier das Update der Testergebnisse zur Hannoverschen BU-Versicherung

Hannoversche, Stand AVB 08/2021 (Basis, Plus, Comfort, Exklusiv)

Studierende:

  • die Tätigkeit von Studierenden wird als Beruf angesehen,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung d.h der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • keine finanzielle Schlechterstellung bei Studienabbruch,
  • Günstigerprüfung bei Studienende und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit ohne Gesundheitsprüfung,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Unfälle,
  • Günstigerprüfung bei Familiengründung (Ehe + Kind),
  • Zahlungsschwierigkeiten: Beitragsreduzierung oder Stundung,
  • Nachversicherung:
  • mit und ohne Ereignis
  • ohne Ereignis alle 5 Jahre max. um 25 % der Ursprungsrente,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • auf max. 3.500 Euro,
  • Infektionsklausel:
  • für alle Berufe, ab mind. 50 % -Tätigkeitsverbot,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Verhalten im Straßenverkehr eingeschlossen,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • es kann eine Verbraucherschutzorganisation in die Leistungsprüfung einbezogen werden,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, um die tatsächliche Zeitspanne, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 67 vereinbart wurde,
  • optional garantierte Rentensteigerung/Leistungsdynamik von 2 %,
  • Plus-Tarif: mit AU-Option (AU-Leistung durch entsprechende ärztliche Atteste eines in Deutschland ansässigen und praktizierenden Facharztes, max. 18 Monate),
  • Comfort-Tarif: mit AU-Option und Leistung bei ernsthafter Erkrankung (Dread-Disease-Sofortleistung),
  • Exklusiv-Tarif: mit AU-Option, Leistung bei ernsthafter Erkrankung (Dread-Disease-Sofortleistung) und Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung (max. 10-fache der versicherten jährlichen BU-Rente, max. 200.000 Euro),

 

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Stundung der Beiträge für insgesamt max. 24 Monate und erst nach dem 3. Versicherungsjahr,
  • keine Beitragsfreistellung möglich (nur Beitragsreduzierung),
  • Nachversicherung:
  • keine Nachversicherung ohne Ereignis, wenn der Vertrag mit Erschwerungen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss) angenommen wurde,
  • Nachversicherung maximal 100 % der Ursprungsrente, nachteilig, wenn geringe Anfangsrente vereinbart wurde,
  • auf 1.750 Euro bei Studien- oder Ausbildungsende,
  • das Erlöschen der Nachversicherung nach einem Versicherungsfall,
  • Gesamtrente mit Dynamik 4.000 Euro,
  • Berücksichtigung von „mehr als altersentsprechendem“ Kräfteverfall,
  • Infektionsklausel:
  • gilt nur nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz, (d.h. nur in Deutschland),
  • gilt nicht aufgrund behördlicher Anordnungen,
  • medizinische Mitwirkungspflicht: Durchführung von Heilbehandlungen,
  • Ausschluss ACB-Waffen,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer nur bis max. 70. Lebensjahr, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird,
  • AU-Option: bei einem Antrag auf Leistung ist die Hannoversche berechtigt zu prüfen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt,
  • keine Teilzeitklausel,
  • keine Dienstunfähigkeit eingeschlossen oder Einschluss nachträglich möglich.

 

Hannoversche, Stand AVB 08/2020 (Basis, Plus, Comfort, Exklusiv)

Hier die positiven Testergebnisse

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes, die normalerweise mit dem erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • Beitragsreduzierung oder Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Unfälle,
  • Infektionsklausel ab mind. 50 % -Tätigkeitsverbot,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • Klarstellung, dass einfache oder grob fahrlässige Ausführungen einer Tat keinen Leistungsausschluss bedingen,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, um die tatsächliche Zeitspanne, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 67 vereinbart wurde,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • Plus-Tarif: mit AU-Option (AU-Leistung durch entsprechende ärztliche Atteste eines in Deutschland ansässigen und praktizierenden Facharztes, max. 18 Monate),
  • Comfort-Tarif: mit AU-Option und Leistung bei ernsthafter Erkrankung (Dread-Disease-Sofortleistung),
  • Exklusiv-Tarif: mit AU-Option, Leistung bei ernsthafter Erkrankung (Dread-Disease-Sofortleistung) und Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung (max. 10-fache der versicherten jährlichen BU-Rente, max. 200.000 Euro),

 

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Stundung der Beiträge für insgesamt max. 24 Monate und erst nach dem 3. Versicherungsjahr,
  • keine Beitragsfreistellung möglich (nur Beitragsreduzierung),
  • Nachversicherung maximal 100 % der Ursprungsrente, nachteilig, wenn geringe Anfangsrente vereinbart wurde, bei Studenten nur 1000 € möglich!
  • keine Nachversicherung ohne Ereignis, wenn der Vertrag mit Erschwerungen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss) angenommen wurde,
  • das Erlöschen der Nachversicherung nach einem Versicherungsfall,
  • Gesamtrente mit Dynamik 4.000 Euro,
  • Berücksichtigung von „mehr als altersentsprechendem“ Kräfteverfall,
  • Infektionsklausel gilt nur für Ärzte, Zahnärzte, Studierende der Human- und Zahnmedizin,
  • Infektionsklausel: gilt nur nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz, (d.h. nur in Deutschland),
  • Infektionsklausel gilt nicht aufgrund behördlicher Anordnungen,
  • medizinische Mitwirkungspflicht: Durchführung von Heilbehandlungen,
  • Ausschluss ACB-Waffen,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer bis max. 70. Lebensjahr, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird,
  • AU-Option: bei einem Antrag auf Leistung ist die Hannoversche berechtigt zu prüfen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt,
  • keine Teilzeitklausel,
  • keine Dienstunfähigkeitsklausel.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Mehr über unser Team

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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