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Berufsunfähigkeitsversicherung Axa

Da die Axa im Schülerbereich nur bis Endalter 65 versichert und wir der Meinung sind, dass eine Absicherung bis 67 sinnvoll ist- vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die jungen Menschen eventuell sogar länger als bis 67 arbeiten müssen, bevor sie in Rente gehen können –  kommt die Axa für uns im Schülerbereich eher nicht vor.

 Wie ist das bei Studenten?

Für uns auch bei Studenten ein wichtiger Punkt ist die Möglichkeit der Nachversicherung – und hier bevorzugen wir Tarife, die eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne jegliche Risikoprüfung anbieten. Denn oft ist der Studententarif günstiger, und wenn du ihn dir erhalten kannst, auch später für Erhöhungen, dann ist das für uns ein wichtiger Punkt.

Aktualisierung der Bedingungen zum 04.2021

AXA, Tarif ALVSBV (A), Stand 04.2021

  • Studierende:
  • die Tätigkeit von Studierenden wird als Beruf angesehen,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung d.h der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • keine finanzielle Schlechterstellung bei Studienabbruch,
  • vorläufiger Versicherungsschutz nur für Unfälle,
  • Günstigerprüfung (wenn Vertrag max. 5 Jahre bestanden hat): bei Aufnahme einer zeitlich unbefristeten beruflichen Tätigkeit für Studierende, Auszubildende, Beamtenanwärter, Referendare,
  • wird eine berufliche Tätigkeit im Beamtenverhältnis/Öffentlichen Dienst (kurz ÖD) aufgenommen, kann um die Klausel zur Dienstunfähigkeit bzw. um die Regelung für Angestellte im ÖD erweitert werden,
  • Zahlungsschwierigkeiten: Beitragsfreistellung oder Stundung,
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • „altersentsprechender Kräfteverfall“ ist mitversichert,
  • Teilzeitklausel: Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die zuletzt ausgeübte(n) Tätigkeit(en) aus gesundheitlichen Gründen im Durchschnitt nur noch maximal für drei Stunden pro Tag ausgeübt werden kann/können … Bei Ausübung von mehreren Teilzeittätigkeiten erfolgt jeweils eine Gesamtbetrachtung,
  • Überbrückungshilfe von 6 Monaten, wenn bei privat Krankenversicherten der KT-Versicherer die Leistung wegen BU einstellt,
  • Infektionsklausel:
  • für alle Berufe, ab mind. 50 % -Tätigkeitsverbot,
  • nach § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG),
  • auch Beurteilung der Ansteckungsgefahr durch ein Gutachten,
  • kein Verzicht auf zeitliches Anerkenntnis,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei ständigem Rollstuhlbedarf, vollständigem Seh-/Hör-Verlust für max 24 Monate,
  • bei Verkehrsdelikten und fahrlässigen Verstößen wird geleistet,
  • im Leistungsbezug: keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen notwendig,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • es kann eine unabhängige Stelle für die Leistungsprüfung angerufen werden,
  • Verlängerung der Leistungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, nur wenn die ursprüngliche Versicherungsdauer bis zum Endalter 67 vereinbart wurde,
  • optional garantierte Rentensteigerung/Leistungsdynamik zwischen 1 - 3 %,
  • optional AU-Option:
  • AU-Leistung entsprechend der in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Krankenkassen,
  • 24 Monate,
  • aber gleichzeitig Beantragung BU => Probleme mit Krankentagegeld Versicherer möglich.

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Studierende:
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung nur, wenn die Regelstudienzeit um nicht mehr als fünf Semester überschritten ist,
  • Erweiterung um die Klausel zur Dienstunfähigkeit/die Regelung für Angestellte im ÖD nur innerhalb von 24 Monaten nach Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit ohne Gesundheitsprüfung,
  • die Beitrags-Leistungs-Dynamik:
  • nur bis zum 59. Lebensjahr,
  • Angemessenheitsprüfung ab Erreichen einer Rente von 2.501 Euro,
  • Gesamtrente mit Dynamik 5.000 Euro,
  • bei Start-Tarifen erst nach Beendigung der Startphase,
  • Beitragsstundung nicht im Start-Tarif während der Start-Phase,
  • Nachversicherung:
  • nicht möglich, wenn Antrag mit medizinischer Erschwerung zustande kommt,
  • die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken für die Erhöhung,
  • das Erlöschen, wenn eine Leistung erhalten oder auch nur beantragt wurde,
  • möglich Gesamtrente 2.500 Euro mit der Nachversicherung,
  • wird um die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert, gelten die zum Umstellungstermin gültigen/angebotenen Tarife,
  • Teilzeitklausel gilt nicht für selbständige Erwerbstätigkeiten, Auszubildende, Studenten,
  • Infektionsklausel: gilt nur nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz, (d.h. nur in Deutschland),
  • keine eindeutige Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen und Freiberuflern,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei ständigem Rollstuhlbedarf etc. nur einmal während der Laufzeit möglich,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss.

Unser Test und Vergleich der Bedingungen der Axa

 Wie sehen die Bedingungen also konkret aus? (AXA, Stand 12.2019 auch 01.2021 noch aktuell)

Positiv sehen wir:

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes, die normalerweise mit dem erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz nur für Unfälle,
  • Günstigerprüfung (wenn Vertrag max. 5 Jahre bestanden hat): bei Aufnahme einer zeitlich unbefristeten beruflichen Tätigkeit für Studierende, Auszubildende, Beamtenanwärter, Referendare,
  • wird eine berufliche Tätigkeit im Beamtenverhältnis/Öffentlichen Dienst (kurz ÖD) aufgenommen, kann um die Klausel zur Dienstunfähigkeit bzw. um die Regelung für Angestellte im ÖD erweitert werden,
  • Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • „altersentsprechender Kräfteverfall“ ist mitversichert,
  • Infektionsklausel für alle Berufe, ab mind. 50 % -Tätigkeitsverbot, auch Gutachten eines Hygienikers,
  • Infektionsklausel gilt aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen,
  • grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Verhalten im Straßenverkehr mit eingeschlossen ist,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei speziellen Beeinträchtigungen, Leistung für max. 24 Monate,
  • keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges nötig,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • es kann eine unabhängige Stelle für die Leistungsprüfung angerufen werden,
  • Verlängerung der Leistungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, nur wenn die ursprüngliche Versicherungsdauer bis zum Endalter 67 vereinbart wurde,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • AU-Option: AU-Leistung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (max. 24 Monate) vereinbar.

Negativ sehen wir:

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Angemessenheitsprüfung bei Beitrags-Leistungsdynamik ab 2.500 Euro,
  • Gesamtrente mit Dynamik 5.000 Euro,
  • keine klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • wird um die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert, gelten die zum Umstellungstermin gültigen/angebotenen Tarife,
  • das Erlöschen der Nachversicherung bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages,
  • möglich Gesamtrente 2.500 Euro mit der Nachversicherung,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
  • keine Teilzeitklausel.

Und natürlich wie immer:

Die Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Mehr über unser Team

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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