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Berufsunfähigkeitsversicherung Canada Life

Zuerst einmal: die Canada Life gehört für uns zu den Versicherungen mit guten Bedingungen. Warum sie eher ein Nischendasein bei uns fristet, hat unter anderem damit zu tun, dass die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zu anderen Top-Tarifen eher teuer ist, so dass es selten einen Grund gibt, warum wir sie da nehmen sollten. Bei Studenten gab es lange die Begrenzung auf maximale Berufsunfähigkeitsrente von 1000 € im Monat- und das hielten wir für zu wenig.

Ein kleines Manko für uns ist: die Canada Life ist nicht im deutschen Protektor und es gilt nicht deutsche Finanzaufsicht.

Damit könnte die Canada Life viel leichter über den Tarifbeitrag erhöhen, deshalb gibt die Gesellschaft auch keinen Unterschied zwischen Zahl- und Tarifbeitrag an.

Was zwar nicht ausschlaggebend aber doch fragwürdig und Raum für Kritik lässt, ist die Leistungsquote.

Hier hatte die Canada Life bisher zwischen 27% bis 45% ausgewiesen und seit 2016 gibt das Unternehmen die Zahlen nicht mehr bekannt, warum wohl? Verbessert werden sich die Zahlen damit wohl kaum haben.

Die Leistungsquote sagt zwar wenig aus, wie sich das Unternehmen in Zukunft ausrichten lässt, aber der Marktdurchschnitt liegt bei ca. 78% aktuell, wenn ein Anbieter hier so aus der Reihe fällt, raten wir doch zur Vorsicht, evtl. gibt es ja doch noch einen anderen Tarif der ebenfalls gut passt und eine anständige Leistungsquote bietet.

Die Bedingungen an sich, sind jedoch nicht schlecht.

Hier also unser Vergleich der positiven und negativen Bestandteile der Bedingungen der Canada Life

Wie sieht es im Test aus –

hier die positiven Bedingungen (Stand AVB 02/2020, noch aktuell am 2.2.21

Canada Life, weil

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden und des Schülers absichert,
  • Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes ab der 2. Studienhälfte,
  • wird der Student im letzten Studienjahr (Regelstudienzeit) berufsunfähig und beginnt aus medizinischen Gründen ein neues Studium, erbringt der Versicherer eine Leistung für die max. 4 ersten Jahre des neuen Studiums,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Verzicht auf Anwendung § 163 VVG - aber Anwendung irisches Recht!,
  • Beitragsfreistellung oder Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
  • Nachversicherung mit und ohne Ereignis (ohne Ereignis zum 6. und 11. Versicherungsjahr) möglich,
  • Nachversicherung bis zu einer Gesamtmonatsrente von 10.000 Euro möglich,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • Überbrückungshilfe von 6 Monaten, wenn KT-Versicherer die Leistung wegen BU einstellt,
  • Infektionsklausel für alle Berufe,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei Krebs, Leistung für max. 15 Monate,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei speziellen Beeinträchtigungen (mindestens 6 Monate ununterbrochen ständig auf einen Rollstuhl angewiesen, vollständiger /Seh-/Hör-Verlust) für max 24 Monate,
  • Klarstellung: fahrlässige und grobfahrlässige Verstöße im Straßenverkehr mitversichert,
  • keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges nötig,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • AU-Leistung inklusiv, entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (max. 24 Monate) - aber gleichzeitig Beantragung BU => Probleme mit Krankentagegeld Versicherer möglich,
  • die Gesellschaft, Stand heute, finanzstark ist.

Im Vergleich müssen natürlich auch die negativen Punkte angeschaut werden, daher auch diese:

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • kein Mitglied im Sicherungsverein Protector,
  • die Beiträge können evtl. entsprechend dem irischen Gesetz später doch angepasst werden,
  • eigenständige vertragliche Definition der Berufsunfähigkeit für Studenten läßt offen, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit ein Leistungsanspruch entsteht,
  • Beitrags-Leistungs-Dynamik ausschließlich 3 %,
  • Nachversicherung nur möglich, wenn bisher keine Leistung aus dem Vertrag erfolgt ist und kein Eintritt einer Berufsunfähigkeit vorhersehbar ist,
  • Leistungsprüfung bei bei FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst: die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums ist möglich,
  • Infektionsklausel: gilt nur nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz, (d.h. nur in Deutschland),
  • Infektionsklausel gilt nicht aufgrund behördlicher Anordnungen,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei Krebs nur einmalig,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei besonderen Beeinträchtigungen nur einmalig,
  • keine Erhöhung der Rente im Versicherungsfall aus den Überschüssen, deshalb garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) zwingend notwendig, ausschließlich 3 % möglich,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
  • keine Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird,
  • keine Teilzeitklausel,
  • keine Dienstunfähigkeit eingeschlossen oder Einschluss nachträglich möglich,
  • Rückwirkende Leistung maximal 3 Jahre.

Die Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Mehr über unser Team

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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