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Berufsunfähigkeitsversicherung Dialog

Da die Dialog nur 1000 € für Studenten absichert, auch im Schülerbereich für uns nicht die erste Wahl ist, da es günstigere Versicherungen, mit mindestens ebenso guten Leistungen gibt, verwenden wir sie selten. Was uns vor allem stört ist: Wenn ein Nichtraucher zum Raucher wird – muss er nachmelden und es wird teurer. Das ist ziemlich sicher etwas, woran niemand denkt. Auch die Dialog hat inzwischen neue Bedingungen. (1.2021). Bei manchen Berufsgruppen kann aber der Preis schon interessant sein.

 Aber natürlich haben wir auch den Test der Bedingungen für die Dialog gemacht. Dialog, AVB Stand 01.2021

Auch die Dialog hat ihre Bedingungen erneuert- inzwischen haben das fast alle Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht. Daher hier auch unsere Aktualisierung.

  • Schüler: die Tätigkeit von Schülern wird als Beruf angesehen,
  • Studierende: die Tätigkeit von Studierenden wird als Beruf angesehen,
  • keine finanzielle Schlechterstellung bei Studienabbruch,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Günstigerprüfung innerhalb von 36 Monate nach Abschluss einer akademischen bzw. schulischen Ausbildung,
  • Beitrags-Leistungs-Dynamik: kann 2 x hintereinander widersprochen werden, bereits in der Start-Phase,
  • Zahlungsschwierigkeiten: Beitragsübernahme bei vollem Versicherungsschutz einmalig für sechs Monate,
  • Beitragsreduzierung je Anlass mehrmalig und in unterschiedlicher Länge, einmalig für 12 Monate ohne Anlass,
  • Beitragsstundung,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • Teilzeitklausel: bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit zeitlich eingeschränkt – Tätigkeit in Teilzeit – erfolgt eine Günstigerprüfung wie folgt: zunächst BU-Prüfung bezogen auf die Tätigkeit in Teilzeit, liegt hier keine BU vor, wird zusätzlich geprüft, ob diese Tätigkeit in Teilzeit noch 3 Stunden oder mehr pro Arbeitstag ausgeübt werden könnte,
  • Überbrückungshilfe von 6 Monaten, wenn bei privat Krankenversicherten der KT-Versicherer die Leistung wegen BU einstellt oder bei gesetzlich Krankenversicherten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird,
  • Infektionsklausel: für alle Berufe, gilt aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen Verfügung,
  • gilt auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen und Freiberuflern,
  • Leistung aufgrund von bestimmten Krankheiten (schwerer Herzinfarkt, Schlaganfall, Einschränkung der Leber- oder Lungenfunktion, Koma) für max 15 Monate,
  • kein Ausschluss grobfahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, um die tatsächliche Verlängerung, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 63 vereinbart wurde
  • optional garantierte Rentensteigerung/Leistungsdynamik zwischen 1 - 5 %,
  • optional AU-Option:
  • AU-Leistung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz,
  • 24 Monate,
  • optional Pflegerente,
  • optional Dread Disease (Schwere Krankheit),
  • optional Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG,
  • optional einmalige Zusatzzahlung im ersten BU-Fall in Höhe von 12 Monatsrenten.

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Mitteilung Änderung des Rauchverhaltens (vom Nichtraucher zum Raucher),
  • Studierende: keine Berücksichtigung der Lebensstellung ab der 2. Studienhälfte d.h der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • Rentenhöhe für Studierende 1.000 Euro,
  • die Beitrags-Leistungs-Dynamik: für Schüler, Auszubildende und Studenten max. 2 % vereinbar,
  • Gesamtrente mit Dynamik 5.000 Euro,
  • Überprüfung der Höhe im Rahmen der Nachversicherung und ggf. Kürzung auf 2 %,
  • Zahlungsschwierigkeiten: Beitragsübernahme bei vollem Versicherungsschutz erst ab dem 6. Vertragsjahr,
  • keine Beitragsfreistellung nur -herabsetzung,
  • Beitragsstundung nur möglich bei entsprechendem Deckungskapital,
  • Nachversicherung:unabhängige Nachversicherung nicht möglich, wenn der Vertrag mit einem Risikoausschluss oder -zuschlag zustande kam,
  • nur um 100 % der anfänglich versicherten Rente,
  • Nachversicherung kann max. dreimal in Anspruch genommen werden,
  • die Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • das Erlöschen der Nachversicherung nach einem temporärem Leistungsfall,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss auf angemessene Kosten,
  • Verlängerung der Leistungsdauer gilt nicht für Mitglieder in einem Versorgungswerk,
  • AU-Option:
  • keine Eingrenzung, dass nur 1 Meldung von einem Facharzt vorliegen muss,
  • keine Dienstunfähigkeit eingeschlossen oder Einschluss nachträglich möglich.

 

Hier unser Vergleich der positiven Punkte: Dialog, AVB Stand 01.2019, inzwischen veraltet.

Der folgende Vergleich wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

 

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Beitragsfreistellung bei vollem Versicherungsschutz für sechs Monate,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • klare Regelung bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • Infektionsklausel für alle Berufe,
  • kein Ausschluss grobfahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • optional Pflegepaket vereinbar,
  • die Differenz zwischen Zahl- und Tarifbeitrag unter 50 % liegt.

Wie immer hier noch der Vergleich der von uns negativ gesehenen Bedingungen:

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Mitteilung Änderung des Rauchverhaltens (vom Nichtraucher zum Raucher),
  • bei Vertragsabschluss max. Rentenhöhe für Studierende 1.000 Euro,
  • Nachversicherung um 100 % der anfänglich versicherten Rente,
  • Nachversicherung kann max. dreimal in Anspruch genommen werden,
  • die Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • das Erlöschen der Nachversicherung nach einem temporärem Leistungsfall,
  • Kappungsgrenze bei der Beitrags-Leistungs-Dynamik bei Wechsel in Nichterwerbstätigkeiten (Hausfrau/-mann, Studierender, Schüler, Auszubildender),
  • keine Leistung aus der AU-Option für Schüler, Studierende, Hausfrauen/-männer,
  • keine Dienstunfähigkeit eingeschlossen,
  • Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges,
  • Anzeige einer Änderung der Erwerbstätigkeit während des Leistungsbezuges,
  • keine Verlängerung der Vertragsdauer bei Anhebung der Regelaltersgrenze.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Mehr über unser Team

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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