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Berufsunfähigkeitsversicherung ERGO

Bisher war die ERGO eher nicht unsere Wahl. Für Schüler ist sie es definitiv auch weiterhin nicht, da hier eine Anzeigepflicht besteht bei Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit und dann der Beitrag neu berechnet wird. Das kann sehr unangenehm sein. Meist ist es so, dass du eine Versicherung machst und dann werden die Unterlagen abgeheftet und so gut wie nie mehr angeschaut. Falls du also vergisst, dass du die Berufsaufnahme melden musst, hast du nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdem du 22 geworden bist. Das finden wir nicht so prickelnd. Daher: ERGO für Schüler muss nicht sein, hier gibt es bessere Berufsunfähigkeitsversicherungen.

 Wie ist das nun bei Studenten? Hier kann die ERGO gemacht werden, aber bei den meisten Versicherungen wird zumindest ab der zweiten Hälfte des Studiums die Lebensstellung, die du normalerweise hast, wenn du dein Studium beendet hast, berücksichtigt, falls du berufsunfähig werden solltest. Das ist bei der ERGO nicht so. Jetzt ist es auch nicht so, dass die ERGO bei Studenten besonders günstig ist - also stimmt für uns das Preis-Leistungsverhältnis nicht.

Es gibt allerdings Berufe, da ist die ERGO preislich richtig gut – da kann sie die Wahl sein, bei manchen handwerklichen Berufen zum Beispiel. Wenn es um Dienstunfähigkeit geht, gibt es bessere Dienstunfähigkeitsversicherungen, siehe auch unten.

Hier also unser Test zu den Bedingungen der ERGO:

Wie immer: Der folgende Vergleich wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Zuerst wieder die positiven Bedingungen:

ERGO, Tarif EGO Top, Stand AVB 12.2019

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierende absichert,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Unfälle,
  • Einschluss der Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen (kurz DU),
  • Verzicht auf eigene vertragliche DU-Definition,
  • Beitragsfreistellung für 18 Monate oder Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
  • Dynamik kann nachträglich mit Gesundheitsfragen eingeschlossen werden.
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • „altersentsprechender Kräfteverfall“ ist mitversichert,
  • Infektionsklausel für alle Berufe,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei Krebs, Leistung für max. 18 Monate,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei Fortbewegungs-/Sprach-/Seh-/Hör-Verlust, Leistung für max. 24 Monate,
  • grobe Fahrlässigkeit & vorsätzliches Verhalten im Straßenverkehr eingeschlossen,
  • keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges nötig,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 62 vereinbart wurde, die versicherte Person darf dann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • optional AU-Option: AU-Leistung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (max. 18 Monate), dann aber nur in der Premium-Version, kein vollständiger BU-Leistungsantrag notwendig. Gilt auch für Selbständige und Schüler.
  • optional Pflegepaket vereinbar,
  • optional Karriere Plus, nur möglich bei Starter-BU, das heißt, Beitrag steigt nach 5 Jahren!
  • zusätzliche Nachversicherung für Studierende und Azubis zum Berufseinstieg ohne Risikoprüfung um max. 100 % der vereinbarten Rente max bis 2.000 Euro möglich (zusätzlich 1.000 Euro normale Nachversicherung möglich),
  • Beitragsnachlass von 5 % auf den Beitrag für die jeweilige Nachversicherung,
  • Prüfung auf Besserstellung ohne Risikoprüfung,
  • lebenslange Rente, wenn BU vor dem 25. Lebensjahr eintritt und bis zum Ablauf der Leistungsdauer bestehen bleibt,
  • bei Abschluss einer Rentenversicherung kann ohne Gesundheitsprüfung eine Beitragsbefreiung bei BU eingeschlossen werden,
  • optional kann einmalig innerhalb der ersten 10 Jahre eine Risikolebensversicherung bei Erwerb einer Immobilie, Geburt/Adoption eines Kindes abgeschlossen werden.

Was finden wir negativ?

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Anzeigepflicht für Schüler bei Aufnahme einer Berufsausbildung, Studium, berufliche Tätigkeit, für Schüler verpflichtend: Starter-BU mit vermindertem Anfangsbeitrag - dieser steigt nach 5 Jahren, Dynamik greift ebenfalls erst ab dem 9. Jahr.
  • Umstellung auf EU, wenn bei Schülern keine der o.g. Umstellungen bis 22. LJ erfolgt ist,
  • bei Studierenden, keine Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes ab der 2. Studienhälfte, die normalerweise mit dem erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • kein vorläufiger Versicherungsschutz, wenn der Unfall durch psychische Störungen verursacht hat,
  • Stundung der Beiträge für 6 Monate und erst ab dem 3. Versicherungsjahr,
  • die Beitrags-/Leistungsdynamik erlischt mit Beitragsfreistellung des Vertrages,
  • das Erlöschen der Nachversicherung bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages,
  • Nachversicherung auf insgesamt 1.000 Euro/Monat bzw. max. mögliche Gesamtrente 2.500 Euro begrenzt (ohne NV aus Karriere Option s.o.),
  • Infektionsklausel: gilt nur nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz, (d.h. nur in Deutschland),
  • Infektionsklausel gilt nicht aufgrund behördlicher Anordnungen,
  • Ausschluss: fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße sowie Vergehen im Straßenverkehr, wenn eine Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille festgestellt wurde,
  • medizinische Mitwirkungspflicht: ärztliche Anordnungen sind zu befolgen,
  • Ausschluss ACB-Waffen,
  • keine Teilzeitklausel,
  • Dienstunfähigkeit muss vor Vollendung des 46. Lebensjahres eingetreten sein, sonst BU-Prüfung,
  • bei Beamten auf Widerruf/Probe ist die Leistungspflicht bei BU wegen Dienstunfähigkeit auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Mehr über unser Team

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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