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Berufsunfähigkeitsversicherung Deutsche Ärzteversicherung

Da die Deutsche Ärzteversicherung (es handelt sich hier um einen Ableger der AXA-Versicherung) nicht mit Maklern zusammenarbeitet, könnten wir diese Versicherung nur mit Klimmzügen anbieten. Bisher haben wir aber noch keinen Grund gefunden, das zu tun.

Erst einmal, wenn der Preis und die Annahmepolitik stimmt – kann man die Deutsche Ärzteversicherung nehmen. Bitte auch den recht hohen Bruttobeitrag beachten – das ist das Verteuerungsrisiko, wenn die Versicherung keine Gewinne mehr macht.

 Zuschuss vom Marburger Bund

Kritisch möchten wir anmerken: wir haben schon mehrere Studenten beraten, die Angebote der deutschen Ärzteversicherung bekommen haben, mit dem Hinweis: der Marburger Bund bezahlt die ersten 5 Jahre einen Zuschuss, daher ist das 5 Jahre lang viel billiger. Nein, der Marburger Bund zahlt keinen Zuschuss, es wird hier eine ganz normale Starter-Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, die dann Sinn macht, wenn du noch nicht so viel Geld hast, aber trotzdem jetzt schon eine höhere Berufsunfähigkeitsrente absichern möchtest- und es muss dir klar sein, dass du das dann später mit einem etwas höheren Beitrag bezahlst.

Auch die Kombination mit einer Basisrente für Studenten finden wir persönlich etwas fragwürdig- denn Steuern sparen kannst du noch lange nicht- und wer weiß, wo dich dein Berufsweg einmal hinführen wird.

Zu beachten bei späterer Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente

Beachten müssen vor allem Studenten: Wenn du später deine Berufsunfähigkeitsrente erhöhen möchtest, weil du dich z.B selbständig machst oder mehr verdienst, kannst du es hier nur, indem du deinen neuen Beruf angibst oder auch neue Hobbys die du begonnen hast und das kann dann teurer für dich werden. Wir finden die Regelung für Selbständige auch nicht die beste auf dem Markt- und bei einem Arzt/Tierarzt/Zahnarzt kann es ja doch einmal vorkommen, dass du dich selbständig machst.

Aber du kannst dir hier bei unserem Test gerne selbst dein Bild machen:

Der folgende Vergleich wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Hier die positiven Bedingungen

Dt. Ärzte (AXA), Stand 01.2020

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
  • ab der Hälfte der Regelstudienzeit (nach Studienordnung) und ist diese Zeit um nicht mehr als fünf Semester überschritten, liegt auch BU vor, wenn eine Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt bzw. Apotheker (Anm. Red. kein Physiotherapeut) laut Bedingungen (Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall, zu 50 %, 6 Monate) nicht ausgeübt werden kann,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz nur für Unfälle,
  • Günstigerprüfung (wenn Vertrag max. 5 Jahre bestanden hat): bei Aufnahme einer zeitlich unbefristeten beruflichen Tätigkeit für Studierende, Referendare, Auszubildende,
  • Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten (nicht im Start-Tarif),
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • „altersentsprechender Kräfteverfall“ ist mitversichert,
  • Infektionsklausel für alle Berufe, auch bei teilweisemTätigkeitsverbot, auch Beurteilung der Ansteckungsgefahr durch ein Gutachten,
  • Infektionsklausel gilt aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen,
  • konkrete Verweisung nur bei Ausübung einer Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut,
  • Wechsel der Tätigkeit auf Weisung des AG innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt einer BU, wird auf Wunsch der versicherten Person die vorherige Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit berücksichtigt,
  • Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sind eingeschlossen,
  • keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges nötig,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • solange während der Leistungsfallprüfung kein Rechtsstreit anhängig ist, kann der Versicherungsombutsmann kostenfrei bis zu einem Beschwerdewert von 100.000,­ Euro angerufen werden,
  • Verlängerung der Leistungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, nur wenn die ursprüngliche Versicherungsdauer bis zum Endalter 67 vereinbart wurde,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • AU-Option: AU-Leistung vereinbar (max. 24 Monate), entsprechend der in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Krankenkassen oder z. Bsp. bei Selbständigen, privatärztliche Atteste - aber gleichzeitig Beantragung BU => Probleme mit Krankentagegeld Versicherer möglich.

Und natürlich haben wir auch ein paar negative Bedingungen gefunden

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Abweichende BU-Definition, wenn nach Beendigung des Studiums keine Heilberuflertätigkeit ausgeübt wird,
  • Angemessenheitsprüfung bei Beitrags-Leistungsdynamik ab 4.001 Euro,
  • Gesamtrente mit Dynamik 7.500 Euro,
  • die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • Nachversicherung ohne Ereignis in den ersten fünf Jahren aber nur in der Ausübung des Berufs als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut,
  • das Erlöschen der Nachversicherung bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages,
  • möglich Gesamtrente 3.000 Euro mit der Nachversicherung,
  • Stundung der Beiträge während der Leistungsfallprüfung nur bis zur Entscheidung durch den VR oder wenn danach binnen drei Monaten eine gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet wird,
  • keine klare Regelung der Einkommenseinbuße bei konkreter Ausübung einer anderen Tätigkeit im Leistungsfall oder bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • kein vereinfachtes Prüfverfahren bei speziellen Beeinträchtigungen (im „normalen“ Tarif vorhanden),
  • Leistungsauslöser ABC-Waffen muss von einem Treuhänder bestätigt werden,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
  • keine Teilzeitklausel,
  • keine Dienstunfähigkeitsklausel.
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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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