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Berufsunfähigkeitsversicherung der Signal-Iduna

Für Schüler war die Signal Iduna bisher kein Thema für uns, auch bei Studenten haben uns die Bedingungen nicht so wirklich gefallen. Sie waren oft undeutlich formuliert und auch vom Preis her gab es eigentlich immer Versicherungen, die bessere Bedingungen vorwiesen als die Signal – Iduna. Seit 12/2019 kann man die Signal zumindest im Bereich Beamte dazunehmen, da hier die Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten ist. Vor allem bei Lehramt ist der Preis interessant – allerdings haben wir bisher noch keine so guten Ergebnisse bei anonymen Voranfragen bekommen.

Wer es jetzt genau wissen will, hier ist unser Test der Signal-Iduna,

mit dem Vergleich der positiven und negativeren Bedingungen

Der folgende Vergleich wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Signal Iduna, ExklusivPlus (Tarif Exklusiv hat Prognosezeitraum 2 J), Stand 12/2019

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studenten absichert,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes, die normalerweise mit dem erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • Einschluss der Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen (kurz DU),
  • Verzicht auf eigene vertragliche DU-Definition,
  • Verzicht auf konkrete Verweisung bei Beamten auf Lebenszeit,
  • Beitragsfreistellung oder Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann beliebig oft widersprochen werden,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis bis max. 2.500 €,
  • zusätzliche Nachversicherung für Arbeitnehmer bis 4.000 € möglich,
  • zusätzliche Nachversicherung alle 5 Jahre zum Jahrestag mit einer vereinfachter Gesundheitsprüfung möglich,
  • Infektionsklausel für alle Berufe,
  • Infektionsklausel gilt aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • Klarstellung, dass fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße im Straßenverkehr eingeschlossen sind,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, um die tatsächliche Zeitspanne, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 60 vereinbart wurde,
    • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
    • optional AU-Option: AU-Leistung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (max. 24 Monate),
    • optional Teildienstunfähigkeit vereinbar,
  • Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

    • abstrakte Verweisung bei Auszubildenden,
    • kein vorläufiger Versicherungsschutz,
    • die Beitrags-/Leistungsdynamik erlischt mit einem Leistungsfall,
    • die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
    • das Erlöschen der Nachversicherung erlischt mit einem Leistungsfall,
    • Erhöhung der Rente mit der ereignisunabhängingen Nachversicherung nur, wenn man in dem vorangegangenen Jahr nicht länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande war, seine Berufstätigkeit auszuüben,
    • Berücksichtigung von „mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall“,
    • BU-Leistung aufgrund von Pflegebedürftigkeit ab Beginn des 6. Monats,
    • medizinische Mitwirkungspflicht: ärztlichen Anweisungen ist Folge zu leisten, z. Bsp. Einhaltung von Diäten,
    • Leistungsauslöser ABC-Waffen muss von einem Treuhänder bestätigt werden,
    • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
    • AU-Leistung nach den Regelungen § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, auch Folgebescheinigungen müssen von einem in Deutschland ansässigen Facharzt ausgestellt werden.

    Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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