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Berufsunfähigkeitsversicherung Zurich

Zurich - für Schüler keine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden- auch Studenten konnten lange nicht BU-versichert werden. Daher war diese Versicherung für uns nie präsent. Bei manchen Berufen bietet sie aber günstige Preise. Allerdings bisher hatten wir bei der Risikoprüfung, die ja sehr wichtig ist, keine guten Erfahrungen. Trotzdem hat Frau Freinsheimer jetzt auch die Bedingungen für die Zurich geprüft.

 Zurich, Stand AVB 001.2021

Hier die positiven Testmerkmale

positiv, weil:

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
  • der Definition der Berufsunfähigkeit bei Studierenden wird die Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, die mit dem Zielberuf erreicht wird, sofern sich die versicherte Person in der 2. Hälfte des Studiums befindet,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Beitragsfreistellung oder Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • Nachversicherung mit und ohne Ereignis (ohne Ereignis in den ersten 5 Jahren),
  • Überbrückungshilfe von 12 Monaten, wenn der KT-Versicherer[1] die Leistung wegen BU einstellt,
  • Infektionsklausel gilt für alle Berufe, ab mind. 50 % -Tätigkeitsverbot,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • Verzicht auf Umorganisation bei bestimmten Kammerberufen,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verzicht auf das Recht zur Anpassung der Beiträge gemäß § 163 VVG,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 63 vereinbart wurde,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • optional AU-Option: AU-Leistung, Nachweis entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (max. 24 Monate),
  • optional Lebensphasenkonzept: berechtigt ohne Gesundheitsprüfung u.a. Renten-/Fondsgebundene Versicherungen, Risikolebensversicherung abzuschließen (Voraussetzungen beachten).

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • keine Versicherbarkeit von Schülern,
  • keine Prüfung auf Besserstellung zum Berufseinstieg,
  • Nachversicherung:
  • die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken für die Erhöhung,
  • das Erlöschen, wenn eine Leistung erhalten oder auch nur beantragt wurde,
  • das Erlöschen, nach einer Beitragsfreistellung des Vertrages,
  • möglich Gesamtrente 2.500 Euro mit der Nachversicherung,
  • keine vertragliche Sicherheit über die finanzielle Angemessenheit,
  • ab Beginn der ereignisunabhängigen Erhöhung der Rente aus der Nachversicherung gilt eine Wartezeit von sechs Monaten für den Versicherungsfall,
  • Stundung der Beiträge während der Leistungsfallprüfung nur bis zur Entscheidung durch den VR / max. fünf Jahre,
  • kein Verzicht auf zeitliche Anerkenntnis,
  • Berücksichtigung von „mehr als altersentsprechendem“ Kräfteverfall,
  • Infektionsklausel: gilt nur nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz, (d.h. nur in Deutschland) und nur in der Fassung vom 27.03.2020,
  • Ausschluss Straftaten: nur Klarstellung, dass vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten eingeschlossen sind,
  • AU-Leistung max. 9 Monate rückwirkend,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
  • keine Teilzeitklausel,
  • keine Dienstunfähigkeitsklausel,
  • unübersichtliche Bedingungen.

 

 

Author Name

Geschrieben von:

Kirsten Freinsheimer

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Kirsten Freinsheimer, Teil des finanzteam26 und ansässig in Ludwigsburg, bringt seit 2001 ihre Expertise in der Versicherungsbranche ein. Trotz ihrer ursprünglichen Wurzeln im Maschinenbau hat sie sich als Versicherungsmaklerin etabliert und ist spezialisiert auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ihre Fähigkeit, komplexe Versicherungsbedingungen zu analysieren und verständlich zu erklären, macht sie zu einer unverzichtbaren Beraterin.

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