Was ist das eigentlich - eine AU (Arbeitsunfähigkeits-)klausel, auch Krankschreibungsklausel genannt? Und wie unterscheidet sich diese vom Krankentagegeld? Was ist besser AU-Klausel oder Krankentagegeld?
Inzwischen bieten die meisten BU-Versicherer eine AU (Arbeitsunfähigkeits)-Option an. Diese kann die Beantragung einer Rente im Krankheitsfall sehr vereinfachen. Wenn du eine AU-Option in deiner Berufsunfähigkeitsrente vereinbart hast, brauchst du nach 6 Monaten Krankheit keinerlei andere Unterlagen mehr - es reicht die Krankschreibung – um rückwirkend deine Rente zu bekommen. Die Zeit der Rentenzahlung ist abhängig davon, welche Versicherung du gewählt hast und ist 18 – 36 Monate lang. Falls du in dieser Zeit wieder gesund wirst, musst du auch die Rente nicht zurückzahlen.
Das hört sich toll an, kostet auch nicht sehr viel, ca 3 - 5 € im Monat. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Es gibt Versicherungen, die trotzdem gleichzeitig einen BU-Leistungsantrag haben wollen, das bedeutet, dass es also nicht so einfach ist, wie es dargestellt wird.
Kein BU-Leistungsantrag nötig bei:
Gleichzeitiger BU-Leistungsantrag:
Es gibt Versicherungen, die die Rente als BU-Rente bezeichnen, was bedeutet, dass ein Krankentagegeld, das du vielleicht auch hast, nicht mehr bezahlt wird.
Besser wäre es, wenn es eine zusätzliche Leistung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsrente ist, denn dann würde ein Krankentagegeld gleichzeitig bezahlt werden.
Wir sind eher der Meinung, ein Krankentagegeld macht in den meisten Fällen mehr Sinn. Du bekommst schon nach 6 Wochen das Krankentagegeld, also dann, wenn du von deiner Krankenversicherung weiter bezahlt wirst als Arbeitnehmer. Falls du dann nach 6 Monaten wieder gesund bist, hast du zwar das Krankentagegeld bekommen, aber die AU-Rente noch nicht. Dazu musst du mindestens 6 Monate krank sein. Krankentagegeld wird maximal 72 Wochen bezahlt - das heißt, du hast in dieser Zeit die Möglichkeit, deine Unterlagen für die Berufsunfähigkeitsrente zusammenzutragen. Die Kosten sind sehr ähnlich. Das Problem allerdings ist: Für Schüler gibt es noch kein Krankentagegeld, für Studenten haben wir eine Möglichkeit. Beamte brauchen kein Krankentagegeld, da sie vom Dienstherrn weiterbezahlt werden, bis sie dienstunfähig sind.
Also wenn AU-Option, dann möglichst so, dass eine Arbeitsunfähigkeitsrente bezahlt wird und nicht die BU-Rente, dann gibt es auch keine Kollision mit dem Krankentagegeld. Wenn du keine Krankentagegeldversicherung hast, dann macht die AU-Klausel sehr viel Sinn, denn sie erleichtert die Beantragung – so nicht gleichzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt werden muss.
Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.
Beitrag von Judith Schmied, Spezialistin für Berufsunfähigkeit
Kundenservice