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AU-Option (Krankschreibungsoption) oder Krankentagegeld

Was ist das eigentlich - eine AU (Arbeitsunfähigkeits-)klausel, auch Krankschreibungsklausel genannt? Und wie unterscheidet sich diese vom Krankentagegeld? Was ist besser AU-Klausel oder Krankentagegeld?

Was ist die AU-Option?

Inzwischen bieten die meisten BU-Versicherer eine AU (Arbeitsunfähigkeits)-Option an. Diese kann die Beantragung einer Rente im Krankheitsfall sehr vereinfachen. Wenn du eine AU-Option in deiner Berufsunfähigkeitsrente vereinbart hast, brauchst du nach 6 Monaten Krankheit keinerlei andere Unterlagen mehr - es reicht die Krankschreibung – um rückwirkend deine Rente zu bekommen. Die Zeit der Rentenzahlung ist abhängig davon, welche Versicherung du gewählt hast und ist 18 – 36 Monate lang. Falls du in dieser Zeit wieder gesund wirst, musst du auch die Rente nicht zurückzahlen.

Das hört sich toll an, kostet auch nicht sehr viel, ca 3 - 5 € im Monat. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Was ist dabei zu beachten?

Es gibt Versicherungen, die trotzdem gleichzeitig einen BU-Leistungsantrag haben wollen, das bedeutet, dass es also nicht so einfach ist, wie es dargestellt wird.

Kein BU-Leistungsantrag nötig bei:

  • Alte Leipziger,
  • Basler,
  • die Bayerische,
  • LV1871,
  • Nürnberger,
  • Stuttgarter,
  • Swiss Life,
  • Zurich

Gleichzeitiger BU-Leistungsantrag:

  • Allianz,
  • Axa,
  • Canada Life,
  • Condor,
  • Continentale,
  • Dialog,
  • ERGO,
  • HDI,
  • Volkswohlbund

Es gibt Versicherungen, die die Rente als BU-Rente bezeichnen, was bedeutet, dass ein Krankentagegeld, das du vielleicht auch hast, nicht mehr bezahlt wird.

Besser wäre es, wenn es eine zusätzliche Leistung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsrente ist, denn dann würde ein Krankentagegeld gleichzeitig bezahlt werden.

Wie lange zahlen die Versicherungen die AU-Rente?

  • Aachen Münchner:           18 Monate
  • Allianz:                               24 Monate
  • Alte Leipziger:                   24 Monate
  • Axa/DBV                            24 Monate
  • Barmenia                           18 Monate je Leistungsfall
  • Basler                                 36 Monate
  • Bayernversicherung:        18 Monate
  • Canada Life                       24 Monate
  • Condor:                              36 Monate
  • Continentale:                    18 Monate
  • Dt Ärzteversicherung:     24 Monate
  • DEVK                                 18 Monate
  • Dialog                                 24 Monate
  • Die Bayerische                  18 Monate
  • Gothaer                              18 Monate
  • HDI:                                    24 Monate
  • Helvetia                              24 Monate
  • HUK-Coburg                     18 Monate
  • Signal-Iduna:                     18 Monate
  • Interrisk:                             24 Monate
  • LV1871                              24 Monate
  • Münchener Verein:           18 Monate
  • Nürnberger                       24 Monate
  • Stuttgarter:                       18 Monate
  • Swiss Life:                         24 Monate
  • Universa:                           24 Monate
  • VHG (Provincial)              18 Monate
  • Volkswohlbund:               36 Monate
  • Zurich                                24 Monate

Wir sind eher der Meinung, ein Krankentagegeld macht in den meisten Fällen mehr Sinn. Du bekommst schon nach 6 Wochen das Krankentagegeld, also dann, wenn du von deiner Krankenversicherung weiter bezahlt wirst als Arbeitnehmer. Falls du dann nach 6 Monaten wieder gesund bist, hast du zwar das Krankentagegeld bekommen, aber die AU-Rente noch nicht. Dazu musst du mindestens 6 Monate krank sein. Krankentagegeld wird maximal 72 Wochen bezahlt - das heißt, du hast in dieser Zeit die Möglichkeit, deine Unterlagen für die Berufsunfähigkeitsrente zusammenzutragen. Die Kosten sind sehr ähnlich. Das Problem allerdings ist: Für Schüler gibt es noch kein Krankentagegeld, für Studenten haben wir eine Möglichkeit. Beamte brauchen kein Krankentagegeld, da sie vom Dienstherrn weiterbezahlt werden, bis sie dienstunfähig sind.

Also wenn AU-Option, dann möglichst so, dass eine Arbeitsunfähigkeitsrente bezahlt wird und nicht die BU-Rente, dann gibt es auch keine Kollision mit dem Krankentagegeld. Wenn du keine Krankentagegeldversicherung hast, dann macht die AU-Klausel sehr viel Sinn, denn sie erleichtert die Beantragung  – so nicht gleichzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt werden muss.

 

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Author Name

Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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