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Abstrakte Verweisung in der BU

Jeder, der sich mit dem Thema Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt, liest in allen Ratgebern: Abstrakte Verweisung. Und die sollte es nicht geben. Gefühlt jeder zweite der bei uns eine Beratung zur Berufsunfähigkeit anfragt, erklärt auf unsere Frage, was ihm/ihr wichtig ist bei der BU: keine abstrakte Verweisung.

Wenn wir aber nachfragen, ob bekannt ist, was das ist, erleben wir meist ein Kopfschütteln und die Bitte, es zu erklären. Daher mal ausführlich beschrieben:

Formen der Verweisung in der BU

Normalerweise leistet eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung dann, wenn du deine zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.

Verweisung bedeutet, wenn du tatsächlich deine Versicherung brauchst und einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellst, prüft die Versicherung, ob sie dich auf einen anderen Beruf verweisen kannst, den du noch ausübst oder ausüben könntest. Und damit muss sie dir keine BU-Rente bezahlen. Dies ist in den Vertragsklauseln geregelt.

Es gibt 2 Arten der Verweisung in der BU

  • Die konkrete Verweisung
  • Die abstrakte Verweisung

Konkrete Verweisung

Diese entsteht dann, wenn du berufsunfähig bist, aber nicht so krank, dass du gar nichts mehr machen kannst. Du hast auch keine Lust, nur zu Hause zu sitzen und findest einen Job, den du noch machen kannst und willst. Zum Beispiel wie bei meinem Onkel: Er war Meister und hat Mitte 40 seinen ersten Schlaganfall bekommen. Danach konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben, fand aber – da er auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hatte und dringend Geld verdienen musste – eine Stelle als Pförtner bei einer großen Firma. Natürlich verdiente er da weniger als bisher. Eine Erwerbsminderungsrente bekam er nicht, da er 8 Stunden am Tag arbeitsfähig war, nur eben nicht in seinem Beruf.

Hätte er eine Berufsunfähigkeitsrente gehabt, hätte diese auf konkrete Verweisung geprüft, das heißt: Die Versicherung kann sagen, wir verweisen dich auf deinen neuen Beruf und müssen deswegen nicht mehr bezahlen. Für die Prüfung, ob das so akzeptabel ist, ist es wichtig, wieviel er verdient und wie die Lebensstellung im neuen Beruf ist.

Wieviel darfst du in einem neuen Job verdienen?

Verdienst ist einfach zu klären, in den meisten Bedingungen findet man die Zahl von 80 % - wenn du bis zu 80 % von dem verdienst, was du vorher verdient hast, bekommst du die BU-Rente obendrauf. Hast du mehr Gehalt als die 80 % wirst du konkret verwiesen und bekommst keine BU-Rente, allerdings brauchst du sie dann auch nicht, denn du bekommst annähernd dasselbe Gehalt wie bisher.

Wie ist das mit der Lebensstellung?

Lebensstellung ist ein bisschen schwieriger und wird oft vor Gericht geklärt, denn die Versicherung ist hier oft anderer Meinung als der Kunde. Einmal angenommen, mein Onkel hätte genauso viel als Pförtner verdient wie als Meister, dann kann er noch geltend machen, dass seine Lebensstellung jetzt viel schlechter ist, weil der Beruf des Pförtners viel schlechter angesehen ist als der eines Meisters. Es könnte also sein, dass er sogar mehr verdient als vorher, aber trotzdem seine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, auf Grund der geringeren Lebensstellung. Aber wie gesagt, das wird meist vor Gericht geklärt.

Abstrakte Verweisung:

Wie ist das aber nun mit der abstrakten Verweisung, die in jedem BU-Ratgeber zitiert wird? Hier geht es darum, dass du eben nicht konkret einen anderen Beruf ausübst, sondern die Versicherung der Meinung ist, dass du noch fähig wärest einen Beruf auszuüben, den man dir zumuten könnte, von der Ausbildung her. Ganz so einfach ist das dann auch für die Versicherung nicht durchzusetzen. Allerdings kann die abstrakte Verweisung, wenn sie noch in den Bedingungen steht, oft zu Auseinandersetzungen vor Gericht führen und das will keiner gerne. Ich kenne keine gute Versicherung, die diese abstrakte Verweisung noch in den Bedingungen hat – außer es ist extra eine abgespeckte Berufsunfähigkeitsversicherung, die deswegen auch billiger ist und damit für mich in manchen Fällen wieder interessant sein kann. Das sind dann oft sogenannte Basis-Varianten. Solange du weißt, was du kaufst und du damit einverstanden bist, kann das auch die richtige Wahl für dich sein.

Manche Versicherungen führen die abstrakte Verweisung wieder ein, wenn du länger aus deinem Beruf ausgestiegen bist, das kann auch eine verlängerte Elternzeit sein - das ist auch oft einer der wenigen Punkte, wo die abstrakte Verweisung im Kleingedruckten zu finden ist. Hier muss in den Bedingungen darauf geachtet werden, was passiert, wenn du zum Beispiel wegen Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit vor der Berufsunfähigkeit deinen Beruf nicht ausgeübt hast. Manche Versicherungen setzen hier zeitliche Grenzen, wann sie die abstrakte Verweisung wieder einführen. Die Versicherungen, die wir empfehlen haben diese Möglichkeit nicht.

Fazit:

Der Ausschluss einer abstrakten Verweisung ist bei den heutigen BU-Versicherungen Standard, außer du wählst bewusst eine günstigere Basisvariante – daher für uns so gut wie kein Kriterium mehr, das beachtet werden müsste, außer als Ausschlusskriterium, wenn wir Versicherungsbedingungen prüfen.

Es gibt sehr viel mehr Bedingungen, die wichtiger sind und die du deswegen beachten solltest:

Hier ein paar Beispiele für wirklich wichtige Punkte in den Bedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Nachversicherungsgarantien – also wann und wie hoch kannst du später deine Bu-Rente erhöhen, wenn du mehr verdienst.
  • Definitionen von Berufsunfähigkeit, wenn du noch Schüler oder Student bist.
  • Nachmeldemöglichkeiten, wenn du deinen Beruf änderst und dieser günstiger wäre
  • Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr sollte eingeschlossen sein
  • Der Versicherungsschutz sollte weltweit ohne Ausnahmen gelten
  • Falls du eine Berufsunfähigkeitsrente bekommst, solltest du keine Gesundheitsänderungen anzeigen müssen- denn mal ganz ehrlich, bist du Arzt?
  • Du solltest nicht nachmelden müssen, wenn du zum Beispiel zu rauchen anfängst

Bedingungen sind das Eine – aber jede Versicherung hat die eine oder andere Klausel, die ein anderer Versicherer vielleicht ein bisschen besser hat. Im Endeffekt ist es aber viel wichtiger, dass du überhaupt eine Versicherung bekommst, diese möglichst ohne Ausschlüsse ist und du die Antragsfragen sauber und korrekt beantwortet hast, so dass die Versicherung im Leistungsfall keine Möglichkeit hat, dir vorzuwerfen, dass du eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen hast.

Denn dann helfen dir die besten Bedingungen nichts – wenn die Versicherung einen guten Grund hat, nicht zu leisten. Daher achte vor allem auf die Gesundheitsfragen und eine korrekte Beantwortung dieser! Wir helfen dir dabei!

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

 

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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