Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit?
Für Beamte wird immer empfohlen, eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)zu machen. Was ist denn aber nun der Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – und was ist dann, wenn man schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und jetzt die Beamtenlaufbahn anstrebt? Muss jetzt unbedingt gewechselt werden?
Gerade zu diesem Thema gibt es immer wieder Fragen. Deswegen möchten wir hier einmal darauf eingehen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
- Definition Berufsunfähigkeit: Im Normalfall bist du berufsunfähig, wenn du 50 % der Tätigkeiten nicht mehr tun kannst, die du in deinem zuletzt ausgeübten Beruf brauchtest. Dies wird mit Fragebögen und ärztlichen Zeugnissen überprüft.
- Definition Dienstunfähigkeit: Dein Dienstherr bestimmt, ob du dienstunfähig bist. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel bedeutet das, dass du sonst keine Unterlagen bringen musst.
Dazu kommt, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung normalerweise immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, mit einer speziellen Klausel, der Dienstunfähigkeitsklausel.
Braucht jetzt eigentlich der Beamte eine DU oder reicht auch eine BU?
Sagen wir es einmal so: schön ist es, wenn der Beamte, die Beamtin eine DU-Klausel in seinem Vertrag hat, denn die Beantragung wird dadurch erleichtert. Wenn also jemand vor hat, Beamter zu werden oder es schon ist, werden wir immer eine DU-Versicherung vorschlagen – außer wir bekommen hier keine Normalannahme oder Ablehnungen, dann müssten wir auch noch bei BU-Versicherungen prüfen, ob es hier Möglichkeiten gibt.
Hast du aber schon eine gute BU-Versicherung, die auch zu dir passt, Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, dann solltest du genau prüfen, ob du wirklich wechseln möchtest, denn du hast wieder neue Gesundheitsfragen und vielleicht bist du nicht mehr so gesund, wie damals, wo du deine BU abgesichert hast. Wenn du bei einer neuen Versicherung einen Ausschluss bekommst, bleibst du besser bei deiner alten – so die Bedingungen passen. Problem kann auch die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung sein: Wenn du vergessen hast, etwas anzugeben, dann kann die Versicherung in den ersten 5 Jahren nach Antrag vom Vertrag zurücktreten und du stehst ohne Versicherung da. Wenn du also deine Versicherung wechselst, solltest du hier akribisch darauf achten, dass die Gesundheitsfragen richtig ausgefüllt werden, denn die Frist von 5 Jahren fängt wieder neu an zu laufen.
Manchmal kann es auch eine Frage des Preises sein – vielleicht haben deine Eltern schon früh eine BU für dich abgeschlossen und der Preis ist entsprechend günstig- ein Wechsel würde teuer werden, da fängst du schon an zu überlegen ob das überhaupt notwendig ist.
Zahlt denn eine BU-Versicherung auch bei Beamten und Beamtinnen?
Ich selbst hatte noch keinen Fall eines Beamten, einer Beamtin, der oder die dienstunfähig war, aber nicht berufsunfähig, denn wenn jemand dienstunfähig ist, kann er seinen Beruf auch zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Es kann sogar sein, dass ein Beamter, eine Beamtin früher berufsunfähig ist, als dienstunfähig. Denn es wird vielleicht auch versucht, eine andere Stelle für den Beamten, die Beamtin zu finden, bevor er in den Ruhestand geschickt wird, wo aber vielleicht bestimmte Zulagen nicht mehr fließen. Zum Beispiel auch, wenn Dienst an der Waffe nicht mehr möglich ist- dann kann ein wesentlicher Anteil eines Berufes nicht mehr ausgeübt werden, damit ist derjenige, diejenige berufsunfähig.
Also: Auch die Berufsunfähigkeitsrente wird bezahlt, aber es ist schwieriger mit dem Nachweis. Falls aber eine Arbeitsunfähigkeitsoption eingebaut ist, kommt die Leistung schon nach 6 monatiger Krankschreibung, ohne weitere Gutachten oder Dokumente. Zumindest für eine bestimmte Zeit – in der du auch wieder gesund werden könntest.
Ein wichtiger Punkt ist noch: Als Beamter, als Beamtin hast du kein Interesse in die Dienstunfähigkeit geschickt zu werden, denn dein Dienstherr muss deine vollen Bezüge weiterzahlen, bis zur Feststellung der Dienstunfähigkeit. Wenn du also einfach Krankgeschrieben bist, hast du auch kein finanzielles Problem. Das würde aber eine Berufsunfähigkeit nicht verhindern- denn eine Berufsunfähigkeit führt nicht dazu, dass du deine Bezüge nicht mehr bekommst. Interessant, oder?
Unser Fazit:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr guten Bedingungen und mit Annahme ohne Ausschlüsse ist einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit schlechten Bedingungen oder nur mit Ausschlussklauseln überlegen. Trotzdem wäre die erste Wahl bei Verbeamtung: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung als Grundlage ist das Wichtigste, denn niemand weiß, was er oder sie irgendwann einmal machen wird. Es kann sein, dass das Beamtendasein nur ein paar Jahre dauert und danach etwas ganz anderes gemacht wird- dann sollte die Absicherung ebenfalls noch passen. Wenn dann noch die DU-Klausel passt, ist das der Königsweg – aber niemals ein Muss, schon gar nicht, wenn schon eine sehr gute BU-Versicherung ohne Ausschlüsse vorhanden ist und das so für dich gar nicht mehr möglich ist.
Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.
Geschrieben von:
Judith Schmied
Termin buchenJudith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.
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