Gestern Abend hatte ich eine Beratung zur Berufsunfähigkeit mit einem Vater für seinen 15 jährigen Sohn, der gerade kurz vor dem Hauptschulabschluss steht.
An und für sich eigentlich genau der richtige Zeitpunkt sein Kind noch als Schüler zu versichern!
Wenn da nicht die Gesundheitsfragen wären...
Dabei kam heraus dass der Sohn, nennen wir ihn mal "Martin" ADHS diagnostiziert bekommen hat und bis vor kurzem auch noch Ritalin nahm.
Da sollten bei jedem Vermittler der Arbeitskraftabsicherungen berät die Alarmglocken angehen, denn ALLE Versicherungen fragen im Antrag nach Besuchen oder Behandlungen bei Psychologen sowie Medikamenteneinnahme in den letzten 3 - 10 Jahren*
*Wie lange eine Gesellschaft nachfragt ist unterschiedlich, je nach Anbieter 3, 5 oder 10 Jahre.
Und wer hier "Ja" angibt hat in 99% der Fälle keine Chance auf Annahme bei einem Versicherer für Berufsunfähigkeit.
Hier sind Versicherer leider sehr streng, und egal ob ADS oder ADHS, ich habe bisher nur Ablehnungen bekommen, wenn der letzte Arztbesuch nicht schon mindestens 3-5 Jahre her war. Selbst wenn es hier keinerlei Behandlungen mehr gab, haben die Ärzte die Angewohnheit, bisherige Diagnosen immer wieder mitaufzuschreiben. Bitte einmal darauf achten, was der Arzt in seine Patientenakte schreibt. Hast du zum Beispiel einmal was am Rücken gehabt und gehst wegen etwas ganz anderem zum Arzt, steht gleich mal wieder die Diagnose vom Rücken in den Unterlagen, genau wie bei AD(H)S
Statistisch gesehen haben Versicherer errechnet daß die Wahrscheinlichkeit höher sei wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig zu werden, wenn zuvor schon eine ADS/ADHS Erkrankung vorhanden war.
Mir selbst wurde als Kind ADS diagnostiziert, habe zwar keine Medikamente genommen, hatte damit eigentlich nie Probleme, weder im sozialen Leben noch in der Schule, im Studium oder in den letzten 10 Jahren in der Versicherungsbranche. Ich kann also nachvollziehen wenn sich der ein oder andere wundert bzw. verärgert über eine Ablehnung bei einem BU-Versicherer reagiert. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass mich die Diagnose als Kind in keinster Weise benachteiligt/eingeschränkt oder psychisch belastet hätte.
Aber jetzt zu schmollen und zu sagen "Wenn die mich/mein Kind nicht nehmen, mach ich halt nichts" hilft leider keinem.
Kalte Pizza ist besser wie gar keine! Und so ist das mit der Arbeitskraftabsicherung auch, wir können Martin aktuell keine Versicherung für Berufsunfähigkeit anbieten, auch wenn er sich jetzt noch wunderbar den günstigeren Schülertarif sichern könnte, aber es gibt Lösungen! Für den einen diese beschriebene, vielleicht für den anderen auch andere Möglichkeiten. Um wirklich genau zu klären, was möglich ist, können wir nur empfehlen, das selbe zu machen wie Martin. Er hat sich bei uns gemeldet. Einfach einen Termin gebucht und wir haben mit ihm geklärt, was genau für ihn möglich ist. Und das kann sich immer wieder ändern. Daher am besten einfach eine Kontaktanfrage stellen und wir melden uns, oder alternativ direkt einen Termin buchen:
Eine "echte" Berufsunfähigkeitsversicherung schon mal nicht. Aber es gibt Alternativen die auch bei ADS/ADHS versichern würden.
Für Schüler gibt es da nicht viele Möglichkeiten, für Studenten und Angestellte gibt es zumindest ein paar mehr Anbieter die das Risiko versichern, aber eine Variante wäre die Golden IV (das ist ein Name eines Tarifes) von der BGV und der Lebensversicherung LV1871.
Die BGV bietet mit der Golden IV eine monatliche Rente für folgende Leistungsauslöser:
Doch das Highlight ist die "BU-Option", hier besteht die Möglichkeit frühestens nach 3 Jahren bei folgenden Voraussetzungen eine BU-Versicherung bei der LV1871 abschließen:
Die Voraussetzungen sind nicht für jeden immer leicht zu erfüllen, deshalb macht diese Lösung eher Sinn wenn es um einen Schüler oder Studenten geht und noch mindestens 3 Jahre zwischen dem Berufsbeginn stehen.
Bei dieser sogenannten Multi-Risk-Versicherung müssen nur wenige Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Aber selbst wer ADS oder ADHS in der elektronischen Risikoprüfung angibt, bekommt solange keine weiteren Vorerkrankungen angegeben sind, eine "Normalannahme". Damit könnte die BU-Option nach frühestens 3 Jahren, bei Berufsbeginn gezogen werden ohne dabei erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Doch diese Lösung ist auch nicht zu 100% perfekt, die Haken, abgesehen von den Voraussetzungen die erstmal erfüllt werden:
Dementsprechend macht dieser Tarif für mich nur Sinn, wenn auch die BU-Option gezogen werden soll.
Was positiv ist: es wird gewechselt in den ganz normalen BU-Tarif, kann mit 3 % Dynamik versehen sein und hat dann die normalen Erhöhungsmöglichkeiten.
Martin würde sich jetzt für ca. 20€ im Monat bei der Golden IV gegen die oben genannten Leistungsauslöser absichern.
Nach frühestens 3 Jahren, wenn er seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, melden wir uns bei ihm und berechnen den Beitrag für den BU-Tarif der LV1871. Haben bis dahin schon mindestens 3 Jahre keine Behandlungen, Untersuchungen, Arztbesuche mehr statt gefunden und wurden auch keine Medikamente genommen, sowie andere neue Vorerkrankungen diagnostiziert, können wir auch dann noch eine BU-Versicherung bei einem anderen Versicherer beantragen. Ist das nicht der Fall sind wir wahrscheinlich sehr froh, dass die LV1871 keine Gesundheitsfragen von uns verlangt.
Dafür ist die LV1871 oft bei handwerklichen, künstlerischen oder sozialen Berufen teurer wie vielleicht der ein oder andere Anbieter. Dafür gehört die LV1871 leistungstechnisch zu den stärksten Versicherern auf dem BU-Markt und ist besonders bei Abschluß als Schüler oder Student sehr preiswert.
Die Gesundheitsfragen an sich, sind relativ umfangreich. Die Prüfung funktioniert elektronisch.
Vorerkrankungen werden eingetragen und im Anschluss kommt ein Ergebnis ob versicherbar oder nur mit Zuschlag oder eben nicht.
Selbst wer jetzt "ADS/ADHS" oder z.B. "psychische Probleme" angibt bekommt eine normale Annahme:
Also auch wenn kein ADS/ADHS vorliegt sondern eine psychische Behandlung ist die Golden IV eine echte Geheimwaffe:
Beim Thema LRS und Legasthenie verhält es sich bei den Gesundheitsfragen übrigens gleich
Wer nicht zwingend eine BU-Option ohne Gesundheitsprüfung möchte, könnte auf die "Grundfähigkeitenversicherung" ausweichen.
Mittlerweile tummeln sich schon einige Anbieter auf dem Markt, die eine solche Versicherung entworfen haben.
Hier gibt es allerdings große Leistungsunterschiede, hier raten wir auch immer zum Leistungsvergleich.
Ähnlich wie die Golden IV der BGV/LV1871 gibt es auch hier wieder bestimmte Leistungsauslöser die erfüllt sein müssen um die monatlich vereinbarte Rente zu bekommen. Die Auslöser stehen mit dem Verlust oder Einschränkung einer von bis zu 50 Grundfähigkeiten zusammen. Hier ein paar Beispiele:
Oft bieten Versicherer auch noch Zusatzleistungen bei schweren Krankheiten wie Krebs oder Herzinfarkt.
Auch hier gibt es Tarife mit BU-Option, wie die Basler, die Nürnberger oder die Bayrische, allerdings wollen diese Gesellschaften trotzdem Gesundheitsfragen und dabei auch die Info zur Psyche/ADS/ADHS. Geben wir das dementsprechend an, folgt in den meisten Fällen ein Ausschluss für "Psyche".
Das beeinträchtigt die Grundfähigkeitenversicherung zwar kaum, dafür ist dann aber die Umwandlung in einer Berufsunfähigkeit ausgeschlossen.
Das heißt, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest später noch möglich sein, also wenn in den letzten 3 besser 5 Jahren keine Behandlungen stattfanden, könnte man dann die Gesundheit erneut prüfen und gegebenenfalls noch bei einem anderen Versicherer eine BU beantragen
Lässt das der Gesundheitszustand nicht zu, besteht zumindest eine qualitativ hochwertige Grundfähigkeitenversicherung.
Hier gibt es zumindest noch ein paar Bausteine die bei manchen Tarifen trotz psychischer Vorerkrankung greifen, wie z.B. die "AU-Option", die grundsätzlich 18-24 Monate leistet, wenn man mindestens 6 Monate krank geschrieben ist. Oder ebenso wertvoll der Baustein "Mobiliät", wird dir z.B. wegen einer psychischen Erkrankung oder Medikamenten die Fahrerlaubnis entzogen bekommst du ebenso die volle Leistung.
Mehr über die wichtigen Bausteine in der Grundfähigkeitenversicherung findest du hier.
Preislich liegen wir hier bei einem Schüler, 9. Klasse bei ca. 40 bis 60€ Zahlbeitrag.
Vorteile gegenüber der Golden IV:
Nachteile:
Da kann ich mich nicht zuweit aus dem Fenster lehnen, beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Letztendlich würde ich mich danach richten wie groß der Wunsch nach dem Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist. Wenn dieser überwiegt, macht die Golden IV auf jeden Fall Sinn.
Kann ich auch noch damit leben, wenn es im "schlimmsten Fall" bei der Grundfähigkeitenversicherung bleibt? Wenn ja, macht der Abschluss einer guten Grundfähigkeitenversicherung mehr Sinn, vor allem wenn später evtl mal ein körperlicher Beruf geplant sein könnte.
In jedem Fall sollte im Vorfeld immer eine Risikovoranfrage gemacht werden, denn auch hier ist das wie mit Pizza, klar ist kalte Pizza besser wie gar keine, ABER am besten schmeckt es doch beim Lieblingsitaliener, oder in diesem Fall beim Spezialisten.
Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herum schlagen möchtest, melde dich bei uns über das Kontakt Formular oder vereinbare unter "Termin suchen" direkt einen Termin bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.
Beitrag von Kai Schmied, Experte für Berufsunfähigkeit(Schüler, Studenten, Berufsanfänger)
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