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Beitragsbild zum Artikel über Möglichkeiten zur BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich?

Kurz erklärt:

Nein, es gibt keine reguläre BU-Versicherung, die man ohne Gesundheitsfragen abschließen kann. Eine Ausnahme mit geringer individuellen Gesundheitserafssung sind Versicherungen mit Dienstobliegenheitserklärung (für Angestellte großer Firmen).

Außerdem gibt es einige BU-Versicherer, die im Rahmen von Versicherungsaktionen Tarife mit vereinfachter Prüfung und weniger Gesundheitsfragen anbieten. Diese Verträge sind in der Regel für jüngere Kunden gedacht oder haben eine begrenzte Rentenhöhe.

Gesundheitsfragen prüfen in der Regel auf gesundheitliche Beschwerden und Vorerkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre.

Wenn eine BU trotz vereinfachter Gesunheitsprüfung nicht möglich ist, gibt es zumindest noch Alternativen wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung, Grundfähigkeitsversicherung, und weitere.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich?
    1. Warum gibt es keine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen?
      1. Sind Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung das Gleiche?
      2. Gibt es einen Unterschied zwischen BU-Versicherungen mit oder ohne Wartezeit?
      3. Gibt es bei Kollektivverträgen großer Arbeitgeber Unterschiede bei den Gesundheitsfragen?
    2. Kann man trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
      1. Wie lange muss man Vorerkran­kungen bei der BU-Versicherung angeben?
      2. Muss ich später auftretende Krankheiten bei der Versicherung melden?
        1. Wann gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
      3. Was ist, wenn eine Erkrankung später ausgeheilt ist?
    3. Was ist der Unterschied zwischen den Gesundheitsfragen und der Gesundheitsprüfung?
    4. Was ist also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung?
      1. Wie unterscheiden sich die Fragen zwischen einer BU mit normalen und vereinfachten Gesundheitsfragen?
      2. Was sind die Vor- und Nachteile einer BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung?
      3. Was sind Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen?
      4. Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Risikoprüfung sinnvoll?
      5. Was ist der Unterschied zwischen BU-Versicherungsaktionen und Kollektivverträgen?
    5. Was sind Beispiele für Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung?
      1. Was sind ungünstige Gesundheitsfragen?
      2. Was sind günstige bzw. positive Gesundheitsfragen?
      3. Warum ist es so wichtig, Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten?
    6. Wie kann ich mich stattdessen gegen Arbeitsunfähigkeit versichern, wenn ich die Gesundheitsprüfung nicht bestehe?
    7. Deine persönliche Beratung zu Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen für 0€
      1. Jürgen Puderbach

Warum gibt es keine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen?

Eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht, weil die Versicherer das Risiko eines Versicherungsfalls einschätzen müssen. Die Gesundheitsfragen helfen dabei, das individuelle Risiko eines Antragstellers zu bewerten. Wenn jemand bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden hat, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er berufsunfähig wird. Ohne diese Informationen könnten die Prämien für alle Versicherten steigen, da der Versicherer das unkalkulierbare Risiko auf alle Versicherten umlegen müsste. Eine BU ohne Gesundheitsfragen wäre auch anfällig für Missbrauch, da Personen mit hohem Risiko oder bereits bestehenden Erkrankungen sofort Leistungen beanspruchen könnten.

Sind Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung das Gleiche?

Die Begriffe "Gesundheitsfragen" und "Gesundheitsprüfung" werden oft synonym verwendet. Aber bedeuten sie auch das dasselbe?

Nein, Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung sind nicht genau dasselbe, auch wenn sie oft im Zusammenhang mit Versicherungsanträgen genannt werden. Hier ist der Unterschied:

Die Gesundheitsfragen sind die Fragen, die ein Versicherungsantragsteller im Antragsformular beantworten muss. Sie betreffen in der Regel den aktuellen Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, laufende Behandlungen, Medikamenteneinnahme und andere gesundheitsrelevante Aspekte. Die Antworten auf diese Fragen helfen dem Versicherer, das Risiko des Antragstellers einzuschätzen.

Die Gesundheitsprüfung ist ein umfassenderer Prozess, bei dem der Gesundheitszustand des Antragstellers genauer untersucht wird. Dies kann eine ärztliche Untersuchung, Bluttests, EKGs oder andere medizinische Tests umfassen, je nachdem, welche Art von Versicherung beantragt wird und wie hoch die gewünschte Versicherungssumme ist. Bei höheren Versicherungssummen oder bei bestimmten Risikofaktoren kann der Versicherer eine detailliertere Gesundheitsprüfung verlangen.

Während also die Gesundheitsfragen ein standardisierter Teil des Antragsprozesses sind, wird die Gesundheitsprüfung je nach individueller Situation und den Anforderungen des Versicherers durchgeführt.

Gibt es einen Unterschied zwischen BU-Versicherungen mit oder ohne Wartezeit?

Ja, es gibt Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) mit und ohne Wartezeit:

Definition der Wartezeit: Die Wartezeit in einer BU-Versicherung ist ein festgelegter Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem der Versicherte bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit noch keine Leistungen aus der Versicherung erhält. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit hat der Versicherte Anspruch auf die vereinbarte Rente.

Zweck der Wartezeit: Die Wartezeit dient dazu, das Risiko für den Versicherer zu reduzieren. Sie soll verhindern, dass Personen, die bereits gesundheitliche Probleme haben oder eine Berufsunfähigkeit kurzfristig erwarten, eine Versicherung abschließen und sofort Leistungen in Anspruch nehmen.

BU-Versicherungen ohne Wartezeit: Die meisten BU-Versicherungen kommen ohne eine Wartezeit aus. Das bedeutet, dass der Versicherte sofort nach Vertragsbeginn und bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit Anspruch auf die vereinbarte Rente hat.

BU-Versicherungen mit Wartezeit: Einige BU-Versicherungen, insbesondere solche mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder in speziellen Tarifen, können eine Wartezeit haben. Diese Tarife sind meist für Personen interessant, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte Schwierigkeiten haben, eine herkömmliche BU-Versicherung ohne Wartezeit abzuschließen.

Prämienunterschied: BU-Versicherungen mit Wartezeit können in der Regel günstigere Prämien (Preise für dich) bieten, da das Risiko für den Versicherer durch die Wartezeit reduziert wird. Allerdings sollte man sich natürlich bewusst sein, dass man im Falle einer Berufsunfähigkeit während der Wartezeit keine Versicherungsleistungen erhält.)

Gibt es bei Kollektivverträgen großer Arbeitgeber Unterschiede bei den Gesundheitsfragen?

Kollektivverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Verträge, die große Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter aushandeln können. Bei diesen Verträgen kann es vorkommen, dass nicht direkt Gesundheitsfragen gestellt werden, sondern nur Fragen über die aktuelle Dienstfähigkeit gestellt werden. So ist die Gesundheitsprüfung zwar vorhanden, aber stark vereinfacht. Kollektivverträge sind in der Regel nur bei sehr großen Unternehmen möglich. Das Ziel dahinter ist, dass durch die große Anzahl von Mitarbeitern, die in den Tarif aufgenommen werden, sowohl sehr gesunde Personen als auch Personen mit erheblichen Vorerkrankungen aufgenommen werden, wodurch sich das Risiko für den Versicherer ausgleicht.

Kann man trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Ja, natürlich kann man trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dabei ist wie folgt zu unterscheiden:

  • Die Vorerkrankung ist nicht gravierend: Der Versicherer akzeptiert den Vertrag zu normalen Konditionen.
  • Die Vorerkrankung führt zu einem Leistungsausschluss: Das heißt, ein bestimmter Bereich des Körpers ' oder eine bestimmte Erkrankung bedingen keinen Leistungsanspruch, wenn hier etwas passiert. Wer zum Beispiel eine Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung) hat, die über einen bestimmten Wert hinausgeht, erhält keine BU-Rente, wenn er aufgrund eines Wirbelsäulenleidens berufsunfähig wird. Oder wer etwa unter Migräne leidet, erhält eine BU-Versicherung nur mit einem Leistungsausschluss für diese Erkrankung.
  • Die Vorerkrankung wird mit versichert, aber nur zu einem Beitragszuschlag (Risikozuschlag):Beispiel auch hier die Migräne, wie oben: zwei andere Versicherer (gleiche Kundin wie oben) boten die Mitversicherung gegen einen Zuschlag von 25 % bzw. 75 % an (wie man sieht, weichen die Voten der Gesellschaften oft stark voneinander ab).
  • Die Vorerkrankung liegt außerhalb des abgefragten Zeitraums, so dass man sie nicht mehr angeben muss: Beispiel: Ein Kunde hatte vor 4 Jahren eine Sehnenscheidenentzündung am rechten Handgelenk, die wurde behandelt, und seitdem ist er beschwerdefrei. Da die meisten Versicherer bei ambulanten Behandlungen nur 3 Jahre in die Vergangenheit fragen, konnte er diese Frage guten Gewissens mit "nein" beantworten.

Wie lange muss man Vorerkran­kungen bei der BU-Versicherung angeben?

Die Abfragezeiträume können, je nach Versicherer, variieren. Hier sind nachfolgend die Abfragezeiträume für die wichtigsten gesundheitlichen Aspekte:

  • Ambulante Untersuchungen, Behandlungen: 3 oder 5 Jahre
  • Stationäre Aufenthalte (wegen Operationen oder Krankheiten): 5 oder 10 Jahre
  • Psychische Erkrankungen, Behandlungen oder Beratungen: 3, 5 oder 10 Jahre
  • Behandlungen wegen Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch: 5 oder 10 Jahre, manchmal sogar ohne
    Zeitbegrenzung
  • Bösartige Tumorerkrankungen, schwere Infektionen (Hepatitis B oder C, HIV, Tuberkulose): 5 oder 10 Jahre, bei einigen Versicherern auch ohne Zeitbegrenzung

Muss ich später auftretende Krankheiten bei der Versicherung melden?

Später auftretende Krankheiten müssen nicht bei der Versicherung nachgemeldet werden. Das ist einer der Gründe, warum es sinnvoll ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Also am besten, wenn man/frau noch vollkommen gesund ist oder allenfalls so "kleine" Gesundheitsstörungen hat, dass es auf die Versicherbarkeit keinen Einfluss hat.

Die meisten Menschen werden nicht gesünder, während sie älter werden. Irgendwann zwicken doch bei jedem / bei jeder die ersten Zipperlein, oder? Das muss nichts Schlimmes sein und nicht gleich zur Berufsunfähigkeit führen. Zum Beispiel öfter auftretende Rückenschmerzen. Wollte man jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, so ginge das bei den meisten Versicherern nur noch mit
einem Leistungsausschluss für Rücken und Wirbelsäule.

Bei bestehenden Verträgen passiert hier gar nichts. Es ist keine Nachmeldung nötig, der Beitrag bleibt gleich, es gibt keinerlei Einschränkung beim Versicherungsschutz.

Wann gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?

Wenn der Vertrag ganz normal läuft und die Prämie regelmäßig und rechtzeitig bezahlt wird, ist nie eine erneute Gesundheitsprüfung nötig. In der Regel wird der Beitrag per Lastschrift abgebucht, dann ist das sowieso kein Thema.

Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nur bei folgenden gewünschten Vertragsänderungen nötig:

  • Erhöhung der abgesicherten BU-Rente. Im Rahmen der Beitragsdynamik und/oder Nachversicherungsgarantien geht das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wenn aber außerhalb dieser Möglichkeiten erhöht werden soll — zum Beispiel, weil eine Beitragsdynamik bei Vertragsabschluss nicht gewünscht war, oder weil das maximale Alter für Nachversicherungsgarantien überschritten ist — dann geht das
    nur mit erneuter Gesundheitsprüfung.
  • Die bei Vertragsabschluss nicht gewünschte Beitragsdynamik soll nun in den Vertrag aufgenommen
    werden.
  • Das gleiche gilt für weitere Zusatzoptionen, z.B. die Arbeitsunfähigkeits-Klausel.

Wichtiger Hinweis: Die erneute Gesundheitsprüfung betrifft nur die gewünschten Änderungen, auf die bestehende Absicherung hat sie keinen Einfluss.

Beispiel: Ein Kunde hatte seine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Einschränkung erhalten, da er bei Vertragsabschluss vollkommen gesund war. Mittlerweile hat er alle Nachversicherungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Aufgrund seines stark gestiegenen Einkommens möchte er seine BU-Rente darüber hinaus erhöhten. Für diese muss er nun die Gesundheitsfragen erneut beantworten. Da er vor dieser gewünschten Erhöhung einen Bandscheibenvorfall erlitt, wird für diese Erhöhung ein Leistungsausschluss auf die Wirbelsäule vereinbart. Sollte er später aufgrund dessen berufsunfähig werden, erhielte er die BU-Rente in der Höhe, die vor der Erhöhung versichert war. Die BU-Rente aus der Erhöhung bekäme er dann nicht.

Was ist, wenn eine Erkrankung später ausgeheilt ist?

Jede versicherte Person hat das Recht, eine vom Versicherer verhängte Erschwernis überprüfen zu lassen. Das ist einerseits im Versicherungsvertragsgesetz geregelt (§ 41 VVG), zum anderen werden Ausschlussklauseln manchmal vom Versicherer von vornherein mit dieser Überprüfungsmöglichkeit ausgestattet.

Hier ein reales Beispiel eines temporären Risikoausschlusses wegen einer Knieverletzung bei der Nürnberger Versicherung:

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als vereinbart, dass Erkrankungen und Funktionsstörungen des rechten Kniegelenks einschließlich eventueller Folgen und Komplikationen keinerlei Leistungen bedingen. Eine Überprüfung der Klausel ist in einem Jahr möglich (anhand Zusatzerklärung).

Nach einem Jahr wurde ein Fragebogen bzgl. dieser Kniegelenkverletzung erneut eingereicht. Da seit Vertragsbeginn keine weitere Behandlung notwendig war und keine Beschwerden auftraten, wurde der Risikoausschluss herausgenommen:

Nach einer erneuten Risikoprüfung bestätigen wir Ihnen gerne, dass die Ausschlussklausel für die Berufsunfähigkeit entfallen ist.

Bitte nehmen Sie dieses Schreiben als wichtigen Bestandteil zu Ihren Versicherungsunterlagen.

Was ist der Unterschied zwischen den Gesundheitsfragen und der Gesundheitsprüfung?

Der Unterschied zwischen den Gesundheitsfragen und einer Gesundheitsprüfung ist ganz einfach folgendermaßen erklärt:

Gesundheitsfragen: Versicherungsgesellschaften stellen Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand und zum Gesundheitszustand der letzten Jahre. Diese müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet
werden. Das sind die Gesundheitsfragen.

Gesundheitsprüfung: Sind aus der Beantwortung der Gesundheitsfragen aus Sicht des Versicherers nicht alle Aspekte der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ersichtlicht, so kann dieser weitere Unterlagen anfordern: Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbilder usw. Diese werden geprüft und bewertet. Das ist aus meiner Erfahrung in etwa der Hälfte der Fälle so.

Auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen kann also bei Unklarheiten seitens der Versicherung eine intensivere Gesundheitsprüfung erfolgen, das muss aber nicht bei jedem Versicherungsantrag so sein.

Was ist also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen sind die Gesundheitsfragen (im Gegensatz zum Umfang der Gesundheitsfragen einer "regulären" BU-Versicherung) in ihrer Anzahl deutlich reduziert. Bei den vereinfachten Gesundheitsfragen werden oft nur ganz konkrete gesundheitliche Beeinträchtigungen abgefragt. Und die Abfragezeiträume sind meistens kürzer, zum Teil erheblich (z.B. 2 Jahre statt 10 Jahre). Bei einer Aktion wird auf Fragen nach ganzen Gesundheitskomplexen verzichtet (z.B. Psyche). Die geht allerdings nur für Mediziner*innen und Studierende dieser Fächer.

Wie unterscheiden sich die Fragen zwischen einer BU mit normalen und vereinfachten Gesundheitsfragen?

Als Beispiel zur Unterscheidung "normaler" und vereinfachter Gesundheitsfragen, nachfolgend die "normalen" Gesundheitsfragen der Nürnberger Versicherung (für junge Leute unter 30, bei Älteren sind die Gesundheitsfragen nochmal anders):

"Normale" Gesundheitsfragen der Nürnberger Versicherung.

"Normale" Gesundheitsfragen der Nürnberger Versicherung (Teil2).

Und hier die Gesundheitsfragen der Nürnberger für eine BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen (welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erkläre ich später im Artikel):

Gesundheitsfragen der Nürnberger für eine BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen.

Anhand des obigen Bildes mit den verienfachten Gesundheitsfragen ist gut zu erkennen, dass die vereinfachte Gesundheitsprüfung deutlich leichter zu bestehen ist.

Was sind die Vor- und Nachteile einer BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung?

Der eine riesengroße Vorteil einer BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung ist:

  • Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vollständiger Gesundheitsprüfung gar nicht — oder nur mit einer Erschwernis (Beitragszuschlag, Leistungsausschluss) abschließen könnten, haben mit vereinfachter Gesundheitsprüfung die Möglichkeit, doch einen BU-Vertrag zu bekommen.

Dem stehen folgende Nachteile durch eine BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung gegenüber:

  • BU-Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung werden oft im Rahmen von Aktionen von
    einigen wenigen Versicherern angeboten (oft auch nur einem einzigen), was die Versicherungsoptionen verringern kann.
  • BU-Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung sind oft, aber nicht in allen Fällen, von vornherein zeitlich begrenzt. Sie sind also nur für bestimmte Personengruppen möglich (z.B. maximales Eintrittsalter 30 Jahre; nur für bestimmte Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, technische Berufe usw.).
  • Bei BU-Versicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung gibt es Einschränkungen bei den Vertragsdaten, z.B. eine maximale BU-Rente von 1.500 Euro monatlich, oder ein Verzicht auf Nachversicherungsgarantien, oder man muss gleichzeitig und kostenpflichtig Mitglied in
    einer Organisation/einem Verein sein (z.B. VWI) — wobei solch eine Mitgliedschaft nicht immer ein Nachteil sein muss.

Was sind Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen?

Wie zuvor bei den Nachteilen beschrieben, gibt es für BUs mit vereinfachten Gesundheitsfragen oft Voraussetzungen wie etwa ein maximales Eintrittsalter, beschränkungen auf bestimmte Berufe, oder die kostenpflichtige Mitliedschaft in einem Verein oder einer Organisation wie etwa dem Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure. Vor allem die Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen (z.B.maximales Eintrittsalter 35 Jahre, Studierende / Berufstätige bestimmer Fachrichtungen) hat sich in unserer täglichen Praxis hin und wieder als nicht zu überwindendes Hindernis dargestellt.

Und natürlich müssen auch bei Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen trotzdem gesundheitliche Anforderungen erfüllt sein. Bei vereinfachten Gesundheitsfragen sind diese gesundheitliche Anforderungen geringer als bei normalen BU-Versicherungen. Aber ganz ohne Gesundheitsprüfung gehts halt nicht — und bei bestimmten schweren Krankheitsbildern ist leider auch mit vereinfachten Gesundheitsfragen kein Versicherungsschutz möglich (Beispiele hierfür sind Krebserkrankungen oder eine HIV-Infektion). Eventuell gibt es dann die Versicherbarkeit mit einer Erschwernis im Rahmen der "normalen" Gesundheitsprüfung. Also: Leistungsauschluss für die Erkrankung oder höherer Beitrag.

Es kann auch passieren, dass - wenn eine oder mehrere der vereinfachten Fragen mit "ja" beantwortet wurden - die üblichen, ausführlichen Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Das führt dann meistens (in meiner Praxis: immer) zu einem Leistungsausschluss oder kompletter Ablehnung. Denn das ist ja der Witz bei den Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, dass bestimmte Vorerkrankungen, Behandlungen oder Beschwerden nicht angegeben werden müssen.

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Risikoprüfung sinnvoll?

Aus den obigen Erläuterungen könnt ihr entnehmen, dass es fast immer besser ist, eine BU-Versicherung mit "normalen", also vollständigen Gesundheitsfragen zu machen. Nur, wenn das gar nicht, oder nur mit Erschwernis (Beitragszuschlag, Leistungsauschluss) möglich ist, stellt eine BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen eine — dann allerdings sehr gute — Alternative dar.

Fast immer heißt: Es gibt für bestimmte Zielgruppen (z.B. Studierende und Akademiker unter 35) die dauerhafte Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschließen. Derzeit z.B. von der LV 1871 und der Hannoverschen. Die Tarife sind die gleichen wie die mit "normalen" Gesundheitsfragen.

Ob "dauerhaft" wirklich bedeutet, dass es für immer ist - dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer. Es gibt aber zumindest von den beiden oben genannten Versicherern keine Aussage, dass die Aktionen nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gelten.

Was ist der Unterschied zwischen BU-Versicherungsaktionen und Kollektivverträgen?

  • Versicherungsaktionen sind in diesem Zusammenhang zeitlich begrenzte Möglichkeiten, eine
    Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschließen. Sie sind
    meistens beschränkt auf eine oder mehrere Zielgruppen. Diese werden definiert über das Berufs-
    bild und/oder das maximale Eintrittsalter. Anbieter ist immer ein einzelne Gesellschaft, es gibt
    also keine gesellschaftsübergreifenden Aktionen (mir ist jedenfalls keine bekannt).
  • Ein Kollektivvertrag ist im Gegensatz zur Aktion zunächst nicht zeitlich begrenzt (dennoch kann
    er irgendwann auslaufen, der Zeitpunkt ist aber zunächst nicht festgelegt). Außerdem ist das jeweilige Kollektiv noch genauer definiert als eine Zielgruppe. Zum Beispiel: alle Mediziner, die
    darüber hinaus Mitglied in einem Verein / einem Berufsverband wie dem Magdeburger Bund sind.
    Oder Mitarbeitende eines bestimmten Arbeitgebers (es gibt Kollektivverträge für Firmen).

Was sind Beispiele für Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung?

Abgesehen von den Gesundheitsfragen, benötigen Versicherungsgesellschaften noch andere Angaben vom Antragsteller. Dazu zählen wie folgt:

  • Beruf
  • Ob bereits eine BU-Versicherung besteht, oder schon einmal eine BU-Versicherung abgelehnt oder nur mit Erschwernis angenommen wurde
  • Ob bei einer anderen Gesellschaft eine BU-Versicherung beantragt wurde (und dieser noch in Bearbeitung ist, also noch nicht endgültig über die Annahme entschieden ist)
  • Ob Auslandsaufenthalte von länger als 3 oder 6 Monaten (je nach Versicherer) geplant sind; wenn ja, wo
  • Risikosportarten, gefährliche Hobbys (Bergsteigen, Motorradfahren, Kampfsport, Kitesurfen, Paragliding und viele weitere)

Bei den üblichen Gesundheitsfragen (also keine von den obigen Aktionen / Kollektivverträgen) wird in der Regel gefragt nach:

  • Körpergewicht
  • Körpergröße
  • Risikofaktoren, wie etwa Rauchen
  • Beschwerden, Untersuchungen, Behandlungen in den letzten 3 oder 5 Jahren; bei psychischen Erkrankungen wird von einigen Anbietern auch 10 Jahre zurück gefragt
  • Stationäre Behandlungen der letzten 5 oder 10 Jahre
  • Operationen der letzten 5 oder 10 Jahre
  • Einnahme von verschreibungs­pflichtigen Medikamenten in den letzten 5 oder 10 Jahren
  • Nach schweren Erkrankungen (z.B. Krebs, HIV) wird von einigen Gesellschaften auch ohne zeitliche Begrenzung der Vergangenheit gefragt

Was sind ungünstige Gesundheitsfragen?

Hier ein Beispielbild für ungünstige Gesundheitsfragen einer BU-Versicherung:

Ungünstige Gesundheitsfragen einer BU-Versicherung.

Ungünstige Gesundheitsfragen einer BU-Versicherung Teil2.

Warum sind die Gesundheitsfragen auf dem Bild oberhalb ungünstig?

  1. Die Abfragezeiträume sind sehr lang: 5 Jahre im ambulanten Bereich, 10 Jahre bei psychischen
    Krankheiten, 10 Jahre im stationären Bereich, bei HIV gibt es überhaupt keine Zeitbegrenzung.
    Es sind auch Beschwerden anzugeben, wegen derer keine ärztliche Behandlung erfolgte. Wer
    z.B. einen Heuschnupfen hat, ohne deswegen in den letzten 5 Jahren in ärztlicher Behandlung war,
    muss dies trotzdem angeben.
  2. Die Aufzählung der anzugebenen Erkrankungen / Beschwerden ist nur beispielhaft. In der Praxis
    bedeutet es, dass auch andere Erkrankungen / Beschwerden, die nicht aufgeführt sind, bei der
    jeweiligen Frage anzugeben sind.

Wichtiger Hinweis: Dass die Gesundheitsfragen dieses Anbieters von mir als "ungünstig" eingestuft werden, bezieht sich nur auf den Vergleich der Gesundheitsfragen mit andernen Anbietern. Es heißt nicht, dass die BU-Versicherung als solche schlecht ist. Im Gegenteil, die Gesellschaft, von der die Fragen stammen, hat ausgezeichnete BU-Bedingungen. Ich habe diesen Versicherer schon oft vermittelt.
Die Gesundheitsfragen waren dann insofern nicht ausschlaggebend, als die Kunden keine gravierenden Vorerkrankungen hatten.

Was sind günstige bzw. positive Gesundheitsfragen?

Hier nachfolgend ein Beispielbild für günstige Gesundheitsfragen einer BU-Versicherung:

Günstige Gesundheitsfragen einer BU-Versicherung.

Warum sind die Gesundheitsfragen auf dem Bild oberhalb günstig bzw. positiv?

  1. Die Abfragezeiträume sind bei den ambulanten Behandlungen kurz oder
  2. es wird innerhalb der letzten 5 Jahre nur nach Behandlungen gefragt, die länger als
    2 Wochen dauerten.
  3. Es wird nur nach konkreten Leiden gefragt, welche ärztlich untersucht, beraten oder behandelt
    wurden. Nicht aber nach Beschwerden, für die kein Besuch beim Arzt oder anderen Heil-
    behandlern erfolgte.

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Warum ist es so wichtig, Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

Die Gesundheitsfragen bei der Antragstellung für eine Versicherung, insbesondere bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, solltest du immer wahrheitsgemäß beantworten. Gründe dafür gibt es viele, wie du nachfolgend lesen kannst:

  1. Gesundheitsangaben bilden Teil der Vertragsgrundlage: Die Antworten auf die Gesundheitsfragen bilden eine wesentliche Grundlage für den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Sie beeinflussen die Entscheidung des Versicherers, ob er den Antrag annimmt, und zu welchen Konditionen.
  2. Falsche Gesundheitsangaben können deinen Leistungsanspruch ausradieren: Wenn später ein Leistungsanspruch geltend gemacht wird und sich herausstellt, dass bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht wurden, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Dies kann gravierende finanzielle Folgen für den Versicherten haben.
  3. Vertragsanfechtung bei Falschangaben rückwirkend möglich: Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Falschangaben kann der Versicherer den Vertrag sogar rückwirkend anfechten. Das bedeutet, dass der Vertrag so behandelt wird, als hätte er nie bestanden.
  4. Gestärktes Vertrauensverhältnis: Ein ehrlicher Umgang mit dem Versicherer fördert ein gutes Vertrauensverhältnis. Dies kann insbesondere in strittigen Fällen von Vorteil sein.

Wie kann ich mich stattdessen gegen Arbeitsunfähigkeit versichern, wenn ich die Gesundheitsprüfung nicht bestehe?

Alternative Möglichkeiten zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sind die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung, Grundfähigkeitsversicherung, private Pflegeversicherung, private Unfallversicherung, und die funktionelle Invaliditätsversicherung mit BU-Option. Dazu muss man jedoch sagen, dass keine dieser Option einen vollkommen äquivalenten Schutz zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft darstellt.

Hier haben wir mehr über die Alternativen zur BU-Versicherung geschrieben.

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Geschrieben von:

Jürgen Puderbach

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Jürgen Puderbach, ein erfahrener BU-Experte und Versicherungsmakler mit über 25 Jahren Berufserfahrung, ist ein geschätztes Mitglied bei finanzteam26. Seine Spezialisierung umfasst Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen, besonders für Beamtinnen und Beamte. Als passionierter Bergsteiger und ausgebildeter Alpinklettertrainer verfügt Jürgen zudem über spezielle Expertise in der Versicherung von Bergsportlern, was ihn zu einem gefragten Berater in diesem Bereich macht.

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