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Berufsunfähigkeits-versicherung die Bayerische Komfort (plus)

Die Bayerische hat zusammen mit Maklern die Berufsunfähigkeitsbedingungen im Oktober 2020 sehr verbessert. Vor allem die bisher sehr ungenügenden Erhöhungsbedingungen oder Aussetzung der Dynamik bei Studenten ab 1500 € war uns ein Dorn im Auge. Seit Oktober 2020 sind die Bedingungen der Bayerischen so, dass sie zu den absoluten Top-Anbietern im Berufsunfähigkeitsbereich gehören.

 Warum von uns empfohlen?

Vor allem für Schüler absolut empfohlen. Es ist von vorneherein eine DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) enthalten, wenn du also nach der Schule Beamter bist, hast du, wie bei der Condor schon den optimalen Schutz. Auch die Erhöhung ist jetzt zu den ursprünglichen Bedingungen möglich – also keine Fragen nach dem Beruf, Hobby, Rauchverhalten, BMI (Körpergröße zu Gewicht) – das ist vor allem für junge Menschen, Schüler, Studenten und Azubis erstrebenswert, denn wer weiß, was sich hier im Laufe des Lebens ändert. Seit 1.1.2022 können Schüler auch schon ab 10 versichert werden.

Verbesserungen zum 1.1.2022

  • Verbesserung der Nachversicherung: Jetzt hast du statt 6 Monaten 12 Monate Zeit nach einem Ereignis, die Nachversicherungsoption zu ziehen.
  • Infektionsklausel wird erweitert und gilt jetzt schon ab 50 %igen Tätigkeitsverbot.
  • Die Bedingungen für Beamte werden verbessert - neu ist auch die spezielle Dienstunfähigkeit für Vollzugsdienstbeamte der Polizei, Zoll, Justizvollzug, sowie für Beamte der Feuerwehr, die optional dazugewählt werden kann.
  • Antragsfragen wurden zum Teil auf 3 Jahre reduziert.
  • Schüler können jetzt schon ab 10 Jahren die Bayerische BU abschließen.

Hier wir immer unser Test der Bedingungen:

Der folgende Vergleich wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Erst einmal die positiven Punkte

die Bayerische Komfort (plus), Stand AVB 10.2020

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierenden absichert,
  • Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes ab der 2. Studienhälfte,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch,
  • Beitragsfreistellung oder Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • Einschluss der Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen (kurz DU),
  • Verzicht auf eigene vertragliche DU-Definition,
  • Günstigerprüfung für Auszubildende und Studenten mit Berufseinstieg, für Schüler mit Studien- , ausbildungs- oder Berufsbeginn
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis, bis zu einer Gesamtrente von 3.000 € möglich,
  • Sonderregelung für Berufseinsteiger: Erhöhung um 1.000 € möglich,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • Infektionsklausel für alle Berufe,
  • Infektionsklausel gilt aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • Leistung wegen Pflegebedürftigkeit bei 1 von 6 vertraglich definierten Pflegepunkten oder bei Demenz
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei speziellen Beeinträchtigungen (Krebs, Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion, vollständiger Sprach-/Seh-/Hör-Verlust) für max 15 Monate,
  • Klarstellung: fahrlässige und grob fahrlässige Verkehrsverstöße eingeschlossen sind
  • keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges nötig,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, wenn die Regelaltersgrenze angehoben wird, um die tatsächliche Zeitspanne (aber das Recht kann nur 1 x in Anspruch genommen werden),
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • optional (im „plus-Tarif) AU-Option: entsprechend  der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Krankenkassen (max. 18 Monate) vereinbar,
  • Pflegeoption vereinbar.
  • Teilzeitklausel

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Studentenklausel gilt nur, wenn ein geringfügiges bzw. auf die Semesterferien befristetes Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, es darf also nur in sehr geringem Maße neben dem Studium gearbeitet werden
  • kein vorläufiger Versicherungsschutz,
  • die Beitragsdynamik erlischt mit einem Leistungsfall (Neubeantragung möglich), Das finden wir nicht so toll, haben aber viele Versicherungen.
  • das Erlöschen der Nachversicherung nach einem Leistungsfall, Das finden wir nicht so toll, haben aber viele Versicherungen.
  • medizinische Mitwirkungspflicht: Durchführung von Heilbehandlungen,
  • Leistungsauslöser ABC-Waffen muss von einem Treuhänder bestätigt werden,
  • Einschränkung der Kostenübernahme, wenn VP zur Untersuchung auf Wunsch des Versicherers aus dem Ausland anreisen muss,
  • heutige Finanzstärke des Versicherers bewerten wir etwas kritischer. (dies ist subjektiv) und so wie es aussieht, wird es in den letzten Jahren viel besser.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Mehr über unser Team

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Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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