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Berufsunfähigkeitsversicherung Nürnberger

Für Schüler bietet die Nürnberger ab 6 Jahre eine Schulunfähigkeitsversicherung- da hier dann bei Berufsbeginn gewechselt werden muss – was oft vergessen wird, bleibt dann meist nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bestehen. Mit allen Nachteilen, die eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Dazu kommt, dass bei Berufsbeginn der Beruf angezeigt werden muss und bei teureren Berufen, wie Lehrer, Krankenschwester, Kindererzieher, Schreiner usw. die Berufsunfähigkeitsrente richtig teuer werden kann. Falls ein sportlicher oder künstlerischer Beruf gewählt wird, kann eventuell nicht in eine Berufsunfähigkeitsrente gewechselt werden. Einziger Vorteil ist: Die Versicherung kann schon ab 6 Jahre gemacht werden – aber hier würden wir dann doch eher in Richtung Grundfähigkeitsversicherung gehen.

 Für Studenten, Arbeitnehmer und Selbstständige ist die Nürnberger aber inzwischen absolut wieder interessant. Seit 2021 hat sie die Bedingungen richtig aufgerüstet.

Bedingungen und Risikoprüfung der Nürnberger

2022, wieder ein Jahr wo an den Bedingungen geschraubt wird. Daher hat unsere Bedingungsprüfer: Kirsten Freinsheimer wieder neu geprüft und ihr findet die positiven und vielleicht auch negativen Aspekte der Nürnberger jetzt auch hier, ganz neu. Stand AVB 01/2022

Nürnberger, Tarif Komfort-Schutz, Stand AVB 01/2022

Hier die positiven Merkmale:

Studierende: (entsprechende Regelung für Azubis)

  • die Tätigkeit von Studierenden wird als Beruf angesehen,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung d.h der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • keine finanzielle Schlechterstellung bei Studienabbruch,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Günstigerprüfung bei Berufswechsel,
  • Upgrade-Option: Flexibler Einschluss von AU-Schutz und/oder Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn ohne Risikoprüfung,
  • Zahlungsschwierigkeiten: Beitragsfreistellung oder Stundung möglich,
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann bis zum 55. Lebensjahr beliebig oft widersprochen werden,

Nachversicherung:

  • mit und ohne Ereignis (ohne Ereignis in den ersten 5 Jahren),
  • die Nachversicherungsmöglichkeit bleibt nach einem Versicherungsfall bestehen,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • Berufseinsteigergarantie: Erhöhung um maximal 100 % der zuletzt geltenden Monatsrente max. auf 3.000 Euro möglich oder Einschluss der Dynamik (wenn nicht vereinbart),
  • Karrierregarantie für AN: Nachversicherung bei unbefristetem Angestelltenverhältnis bis max. 6.000 Euro Monatsrente, bei Erhöhung des Einkommens um mind. 5 %, in dem Verhältnis, in dem sich das Bruttomonatsgehalt erhöht hat,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • Teilzeitklausel: reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer den zeitlichen Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit aus anderen als gesundheitlichen Gründen, legen wir für einen Zeitraum von 10 Jahren ab der Reduzierung bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit den vorherigen zeitlichen Umfang der beruflichen Tätigkeit zugrunde[1https://www.betterdoc.org/?msclkid=8f886f51afad1cc51b0e0d2f211ecee4">BetterDoc,
  • grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr eingeschlossen,
  • im Leistungsbezug: keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen notwendig,
  • medizinische Mitwirkungspflicht: Verzicht auf Mitwirkung bei ärztlich angeordneten Diäten, Suchtentzug,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, um die Regelaltersgrenze in der entsprechenden Versorgungseinrichtung, maximal jedoch um fünf Jahre und höchstens bis zur jeweils neu festgelegten Regelaltersgrenze, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 60 vereinbart wurde,
  • optional garantierte Rentensteigerung/Leistungsdynamik 1 - 3 %,
  • optional AU-Option:
  • AU-Leistung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz,
  • 24 Monate,
  • optional erhöhte BU-Rente bei BU durch einen Unfall,
  • optional Pflege-Option,
  • optional mit Dienstunfähigkeit (Tarif SDU),
  • die Bedingungen zu den besten am Markt gehören,
  • die Gesellschaft ein erfahrener BU-Versicherer, mit einem großen Bestand ist,
  • die Strixner IV Vereinbarung sind Bestandteil der Bedingungen ist (dort sind Hunderte von Fragen, Erläuterungen und Definitionen „normiert“, somit mehr Kundenrechtssicherheit).

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Beitrags-Leistungs-Dynamik:
  • Studentenklausel: Dynamik max. bis 2.000 Euro, Lehramtsstudenten max. 1.500 Euro möglich, kann nur über die Berufseinsteiger- oder Karrieregarantie aufgehoben werden,
  • begrenzt in Abhängigkeit der Berufsgruppe bei Antragstellung, max. bis 6.000 Euro,
  • bei einmaligem Widerspruch ab 55. LJ erlischt die Beitrags-Dynamik,
  • Stundung der Beiträge abhängig von der Höhe des Deckungskapitals des Vertrages,
  • Beitrags-Leistungs-Dynamik erlischt, wenn nach dem 55. Lebensjahr dieser auch nur 1 x widersprochen wird,
  • Erhöhung der Rente mit der ereignisunabhängingen Nachversicherung nur um 50 % der bei Optionsausübung versicherten Rente und nur, wenn in den vorangegangenen 12 Monaten keine Arbeitsunfähigkeit von max.14 Tagen bestanden hat,
  • bei der Teilzeitklausel wird nach Ablauf von 10 Jahren bei fortbestehender Arbeitszeitreduzierung bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit der reduzierte zeitliche Umfang zugrunde gelegt,
  • Leistungen bei speziellen Beeinträchtigungen können nur einmal in Anspruch genommen werden,
  • Ausschlüsse u.a.
  • Verstöße im Straßenverkehr sind nur eingeschlossen, wenn es keinen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum gibt,
  • undifferenzierte Einschränkung des Ausschlusses ABC-Waffen.

 

 

[1] Anm. besondere Regelung, wenn bei Vertragsabschluss Hausfrau/Hausmann

 

 

Auch zum Ende des Jahres 2021 wurde noch ein bisschen gedreht an den Bedingungen, obwohl ja erst zum 1.7.2021 alles Neu gemacht wurde.

Geändert hat sich vor allem: Betterdoc ist nun in jedem Vertrag Bestandteil und muss nicht noch dazugebucht werden

Wow - die Nürnberger hat aufgerüstet: zum 1.7.2021  geht es um Nachhaltigkeit, aber auch die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen haben einen Quantensprung getan. Daher hier das Up-date:

Nürnberger, Tarif SBU3120, Stand AVB 07/2021

  • Studierende: (entsprechende Regelung für Azubis)
  • die Tätigkeit von Studierenden wird als Beruf angesehen,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung d.h der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • keine finanzielle Schlechterstellung bei Studienabbruch,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Günstigerprüfung bei Berufswechsel,
  • Upgrade-Option: Flexibler Einschluss von AU-Schutz und/oder Pflege-Schutz in den ersten 5 Jahren nach Versicherungsbeginn ohne Risikoprüfung,
  • Zahlungsschwierigkeiten: Beitragsfreistellung oder Stundung möglich,
  • der Beitrags-Leistungs-Dynamik kann bis zum 55. Lebensjahr beliebig oft widersprochen werden,
  • Nachversicherung:
  • mit und ohne Ereignis (ohne Ereignis in den ersten 5 Jahren),
  • die Nachversicherungsmöglichkeit bleibt nach einem Versicherungsfall bestehen,
  • keine Prüfung der Berufs- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • Berufseinsteigergarantie: Erhöhung um maximal 100 % der zuletzt geltenden Monatsrente max. auf 3.000 Euro möglich oder Einschluss der Dynamik (wenn nicht vereinbart),
  • Karrieregarantie für AN: Nachversicherung bei unbefristetem Angestelltenverhältnis bis max. 6.000 Euro Monatsrente, bei Erhöhung des Einkommens um mind. 5 %, in dem Verhältnis, in dem sich das Bruttomonatsgehalt erhöht hat,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • Teilzeitklausel:
    •  reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer den zeitlichen Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit aus anderen als gesundheitlichen Gründen, legen wir für einen Zeitraum von 10 Jahren ab der Reduzierung bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit den vorherigen zeitlichen Umfang der beruflichen Tätigkeit zugrunde[1],

     [1] Anm. besondere Regelung, wenn bei Vertragsabschluss Hausfrau/Hausmann

    Infektionsklausel: für alle Berufe, gilt aufgrund von behördlichen Anordnungen,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • Verzicht auf Umorganisation bei Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker,
  • konkrete Verweisung bei Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer nur auf andere in diesem konkreten Beruf zulässige Tätigkeiten,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei Krebs für max 15 Monate,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei speziellen Beeinträchtigungen (ständiger Rollstuhlbedarf, vollständiger Seh-/Hör-Verlust) für max 24 Monate,
  • grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr eingeschlossen,
  • im Leistungsbezug: keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen notwendig,
  • medizinische Mitwirkungspflicht: Verzicht auf Mitwirkung bei ärztlich angeordneten Diäten, Suchtentzug,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • Verlängerung der Versicherungsdauer, um die Regelaltersgrenze in der entsprechenden Versorgungseinrichtung, maximal jedoch um fünf Jahre und höchstens bis zur jeweils neu festgelegten Regelaltersgrenze, wenn eine Versicherungsdauer mindestens bis zum Endalter 60 vereinbart wurde,
  • optional garantierte Rentensteigerung/Leistungsdynamik 1 - 3 %,
  • optional AU-Option:
  • AU-Leistung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz,
  • 24 Monate,
  • optional erhöhte BU-Rente bei BU durch einen Unfall,
  • optional Pflege-Option,
  • optional Spezialisten-Service BetterDoc,
  • optional mit Dienstunfähigkeit (Tarif SDU),
  • die Bedingungen zu den besten am Markt gehören,
  • die Gesellschaft ein erfahrener BU-Versicherer, mit einem großen Bestand ist,
  • die Strixner IV Vereinbarung sind Bestandteil der Bedingungen ist (dort sind Hunderte von Fragen, Erläuterungen und Definitionen „normiert“, somit mehr Kundenrechtssicherheit).

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Beitrags-Leistungs-Dynamik:
  • Studentenklausel: Dynamik max. bis 2.000 Euro, Lehramtsstudenten max. 1.500 Euro möglich, kann nur über die Berufseinsteiger- oder Karrieregarantie aufgehoben werden,
  • begrenzt in Abhängigkeit der Berufsgruppe bei Antragstellung, max. bis 6.000 Euro,
  • Stundung der Beiträge abhängig von der Höhe des Deckungskapitals des Vertrages,
  • Beitrags-Leistungs-Dynamik erlischt, wenn nach dem 55. Lebensjahr dieser auch nur 1 x widersprochen wird,
  • Erhöhung der Rente mit der ereignisunabhängingen Nachversicherung nur um 50 % der bei Optionsausübung versicherten Rente und nur, wenn in den vorangegangenen 12 Monaten keine Arbeitsunfähigkeit von max.14 Tagen bestanden hat,
  • Ausschlüsse u.a.
  • Verstöße im Straßenverkehr sind nur eingeschlossen, wenn es keinen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum gibt,
  • undifferenzierte Einschränkung des Ausschlusses ABC-Waffen.

Hier auch noch weiterhin die bisherigen Bedingungen:

Seit 07.2018 sind die Bedingungen der Nürnberger wieder im Sehr-Gut-Bereich, daher auch wieder bei uns berücksichtigt- übrigens hier erwarten wir baldigste Neuerungen, da die anderen großen Versicherungen Ihre Bedingungen 2020 alle „verbessert“ haben. Im Frühjahr wurde nur eine Krebsklausel hinzugefügt- also schnellere Zahlung im Krebsfall

Auch die Risikoprüfung funktioniert inzwischen sehr gut, da wir hier einen sehr guten Draht zum Risikoprüfer haben – vielen Dank hierfür an die Nürnberger! Die frühere Problematik, dass die Nürnberger ungern bezahlt hat, können wir inzwischen nicht mehr bestätigen. Einziger Wehrmutstropfen: Vertragsänderungen, Anträge, Erhöhungen – alles braucht sehr viel Zeit. Hier ist noch Handlungsbedarf bei der Nürnberger.

Was wir vor allem bei Studenten schade finden, dass bei Erhöhungen Beruf und Freizeitrisiken abgefragt werden, falls sich also der Beruf geändert hat, kann die Erhöhung teurer werden- hier gibt es bessere Lösungen auf dem Markt.

Hier aber wieder unser genauer Vergleich für die, die genauer hinschauen möchten

Der folgende Vergleich wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen werden regelmäßig überprüft, jedoch kann keine Garantie für die Aktualität aller aufgeführten Punkte übernommen werden.

Update 3/2000

Hier der Test der positiven Bedingungen

Nürnberger, Stand AVB 03/2020

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierende absichert,
  • ab der 2. Studienhälfte Berücksichtigung der Lebensstellung des angestrebten Berufes, die normalerweise mit dem erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Beitragfreistellung oder Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • die Nachversicherungsmöglichkeit nach einem Leistungsfall bestehen bleibt,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • Infektionsklausel für alle Berufe,
  • Infektionsklausel gilt aufgrund von behördlichen Anordnungen,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei Krebs für max 15 Monate,
  • vereinfachtes Prüfverfahren bei speziellen Beeinträchtigungen (ständiger Rollstuhlbedarf, vollständiger Seh-/Hör-Verlust) für max 24 Monate,
  • grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr eingeschlossen,
  • keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges,
  • medizinische Mitwirkungspflicht: Verzicht auf Mitwirkung bei ärztlich angeordneten Diäten, Suchtentzug,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • optional Einschluss Dienstunfähigkeitsklausel,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • optional AU-Option: AU-Leistung entsprechend § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (max. 24 Monate),
  • optional Pflegepaket vereinbar,
  • optional Leistung bei schweren Erkrankungen, Verlust von Grundfähigkeiten, Unfällen,
  • die Gesellschaft ein erfahrener BU-Versicherer, mit einem großen Bestand ist,
  • die Strixner IV Vereinbarung Bestandteil der Bedingungen ist (dort sind Hunderte von Fragen,
  • Erläuterungen und Definitionen „normiert“, somit mehr Kundenrechtssicherheit).

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Stundung der Beiträge erst nach dem 3. Versicherungsjahr,
  • Rente mit Nachversicherung (Obergrenze) erst mit Angebotserstellung ersichtlich, => Studentenklausel: max. monatliche Rentenhöhe mit Dynamik 2.000 Euro - kann nach Studienende aufgehoben werden, Lehramtsstudenten: max. monatliche Rentenhöhe mit Dynamik 1.500 Euro,
  • Erhöhung der Rente mit der ereignisunabhängingen Nachversicherung nur um 50 % der bei Optionsausübung versicherten Rente und nur, wenn in den vorangegangenen 12 Monaten keine Arbeitsunfähigkeit von max.14 Tagen bestanden hat,
  • die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • keine Teilzeitklausel,
  • Dienstunfähigkeitsklausel optional,
  • Verstöße im Straßenverkehr sind nur eingeschlossen, wenn es keinen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum gibt,
  • keine Verlängerung der Vertragsdauer bei Anhebung der Regelaltersgrenze.

 

 

Nürnberger, Stand AVB 07/2018

  • der Tarif die Berufsunfähigkeit des Studierende absichert,
  • keine Schlechterstellung bei Studienabbruch möglich ist,
  • vorläufiger Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle,
  • Beitragfreistellung oder Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten,
  • eine Leistungsdynamik gewählt werden kann,
  • Nachversicherung ohne und mit Ereignis,
  • die Nachversicherungsmöglichkeit nach einem Leistungsfall bestehen bleibt,
  • kein Zusatz „mehr als altersentsprechender“ Kräfteverfall,
  • klare Regelung der Einkommenseinbuße bei der Umorganisation von Selbständigen,
  • Infektionsklausel für alle Berufe,
  • Infektionsklausel gilt aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen,
  • keine Anzeige von Gesundheitszustandsänderungen während des Leistungsbezuges,
  • medizinische Mitwirkungspflicht: Verzicht auf Mitwirkung bei ärztlich angeordneten Diäten, Suchtentzug,
  • weltweiter Versicherungsschutz,
  • die Gesellschaft ein erfahrener BU-Versicherer, mit einem größeren Bestand ist
  • die Strixner IV Vereinbarung Bestandteil der Bedingungen ist (dort sind Hunderte von Fragen,
  • Erläuterungen und Definitionen „normiert“, somit mehr Kundenrechtssicherheit).

Leider auch noch ein paar negative Bedingungen

Nachteilig kann sich u.a. auswirken:

  • Studentenklausel: max. monatliche Rentenhöhe mit Dynamik 2.000 Euro - kann nach Studienende aufgehoben werden,
  • Erhöhung der Rente mit der ereignisunabhängingen Nachversicherung nur um 50 % der bei Optionsausübung versicherten Rente und nur, wenn in den vorangegangenen 12 Monaten keine Arbeitsunfähigkeit von max.14 Tagen bestanden hat,
  • die Prüfung der Beruf- und Freizeitrisiken bei der Nachversicherung,
  • keine Teilzeitklausel,
  • keine Dienstunfähigkeitsklausel, kann aber in anderem Tarif mit dazu genommen werden
  • Verstöße im Straßenverkehr sind nur eingeschlossen, wenn es keinen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum gibt,
  • keine Verlängerung der Vertragsdauer bei Anhebung der Regelaltersgrenze.

Wenn du dich also nicht selbst mit dem Thema herumschlagen möchtest, melde dich einfach bei uns über das Kontaktformular oder noch einfacher: vereinbare einfach einen Termin hier, bei einem unserer Experten für Berufsunfähigkeit.

Author Name

Geschrieben von:

Judith Schmied

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Judith Schmied ist Geschäftsführerin und BU-Beraterin bei finanzteam26 und bringt seit 1998 umfassende Erfahrung im Versicherungsbereich mit. Trotz Ihrer Qualifikation als Diplom-Chemikerin, fand sie ihre wahre Berufung in der Versicherungsbranche. Spezialgebiete sind Berufsunfähigkeits- und Zahnversicherungen sowie die Ruhestandsplanung. Ihre Fähigkeit, auch in schwierigen Fällen sinnvolle Versicherungslösungen zu finden, schätzen wir besonders.

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