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Kirsten Freinsheimer informiert zu Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen verstehen

Kurz erklärt:

Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf die zu versichernde Person und sind zentral für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Antworten auf die Gesundheitsfragen bestimmen über Annahme, Risikozuschlag oder Ablehnung. Versicherer unterscheiden sich stark in ihren Abfragezeiträumen (3 - 10 Jahre, ohne zeitliche Begrenzung) und Formulierungen hinsichtlich einzelner Erkrankungen. Während einige Anbieter nur nach Arztbesuchen fragen, verlangen andere auch Angaben zu Beschwerden ohne Behandlung.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht erfordert vollständige, wahrheitsgemäße Angaben. Falschangaben können zur Leistungsverweigerung führen. Deshalb ist bei Antragstellung äußerste Sorgfalt geboten. Erkrankungen werden auch im Kontext des Alters der zu versichernden Person und der ausgeübten Tätigkeit geprüft. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage, den passenden Versicherer zu finden. Eine freie Beratung zur BU hilft Dir, Fehler zu vermeiden und den optimalen Schutz zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Was wird bei den Gesundheitsfragen abgefragt?
    1. Abfragezeiträume der Gesundheitsfragen im Vergleich
  3. Wie sind die Gesundheitsfragen der verschiedenen Versicherer aufgebaut?
    1. Allianz Gesundheitsfragen
    2. Alte Leipziger Gesundheitsfragen
    3. AXA/DBV Gesundheitsfragen
    4. Baloise Gesundheitsfragen
    5. BarmeniaGothaer Gesundheitsfragen
    6. Canada Life Gesundheitsfragen
    7. Continentale Gesundheitsfragen
    8. Dialog Gesundheitsfragen
    9. die Bayerische Gesundheitsfragen
    10. Hannoversche Gesundheitsfragen
    11. HDI Gesundheitsfragen
    12. LV 1871 Gesundheitsfragen
    13. Nürnberger Gesundheitsfragen
    14. R+V (vormals Condor) Gesundheitsfragen
    15. Stuttgarter Gesundheitsfragen
    16. Swiss Life und MetallRente Gesundheitsfragen
    17. Volkswohl Bund Gesundheitsfragen
  4. Was muss ich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zur BU-Versicherung beachten?
    1. Wie beschreibe ich meinen aktuellen Gesundheitszustand korrekt?
    2. Welche Formulierungen in den Gesundheitsfragen sind entscheidend?
  5. Wie gehe ich mit Vorerkrankungen in den Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung um?
  6. Wie werden psychische Erkrankungen in den BU-Gesundheitsfragen behandelt?
    1. Was muss zur psychischen Gesundheit angegeben werden?
    2. Welche psychischen Vorerkrankungen führen zu Ablehnungen?
    3. Welche psychischen Vorerkrankungen führen zu einer normalen Annahme?
  7. Ergebnis der Risikoprüfung: Leistungsausschluss
  8. Exkurs: Was ist eine Ausschlussklausel?
    1. Typische Ausschlussklauseln
    2. Bei welchen Vorerkrankungen wird der Antrag abgelehnt?
  9. Was passiert bei falschen Angaben zu den Gesundheitsfragen der BU-Versicherung?
  10. Wie fülle ich den BU-Antrag und die Gesundheitsfragen richtig aus?
  11. Wie unterscheiden sich 3-, 5- und 10-Jahres-Abfragezeiträume bei Gesundheitsfragen der BU-Versicherungen?
    1. Welche Versicherer haben einen ambulanten Rückfragezeitraum von 3 Jahren?
    2. Bei welchen Anbietern gelten 5-Jahres-Fristen?
    3. Wann werden 10 Jahre Krankengeschichte abgefragt?
  12. Welche BU-Versicherer bieten vereinfachte Gesundheitsfragen?
  13. Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?
  14. Welche Alternativen existieren bei strengen Gesundheitsfragen?
    1. Sind Gesundheitsfragen bei Lebensversicherungen weniger streng als bei der BU?
    2. Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsfragen und Fragebögen?
    3. Welche Prüfmethoden verwenden die Versicherer zur Gesundheitsprüfung?
    4. Kirsten Freinsheimer

Was sind die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Gesundheitsfragen sind ein Teil der Antragsfragen, die beim Abschluss einer BU-Versicherung beantwortet werden müssen. Detaillierte Angaben zu Deinem aktuellen Gesundheitszustand und Deiner medizinischen Vorgeschichte bilden die Grundlage für die individuelle Risikobewertung der Versicherer: normale Annahme ohne Einschränkungen, Annahme mit Risikozuschlag, Ausschluss von einzelnen Erkrankungen bei einem Leistungsfall oder einer Ablehnung. In seltenen Fällen kommt es zu einer Zurückstellung des Vertragsabschlusses.

Der Versicherer erfasst mit den Gesundheitsfragen Vorerkrankungen, chronische Leiden, durchgeführte Operationen, Krankenhaus- oder Kuraufenthalte, Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie regelmäßige Medikamenteneinnahmen, den Konsum von Drogen oder Alkohol. Nach Vertragsabschluss haben spätere Erkrankungen keinen Einfluss mehr auf Deinen bestehenden Schutz. Die Gesundheitsprüfung erfolgt einmalig bei Antragstellung.

Was wird bei den Gesundheitsfragen abgefragt?

Berufsunfähigkeitsversicherungen prüfen bei der Antragstellung neben Deinem Gesundheitszustand auch die finanzielle Angemessenheit der Rentenhöhe, berufliche Gefahren, riskante Freizeitaktivitäten, bevorstehende Auslandsaufenthalte. Die gesamten Fragebögen und Antragsfragen zur BU-Versicherung sind umfangreicher als nur die Gesundheitsfragen. Im Folgenden wird es ausschließlich um die Gesundheitsfragen im BU-Antrag gehen.

Gesundheitszustand: Für einen besseren Lesefluss wird überwiegend der Beruf Arzt oder der Begriff Arztbesuch verwendet. Beide umfassen auch Physio-, Ergo- oder Logotherapeuten, Psychiater, Heilpraktikern, Osteopathen etc. bzw. den Besuch bei diesen. Wenn im Folgenden von Beschwerden gesprochen wird, sind damit Einschränkungen des Gesundheitszustandes ohne Arztbesuch gemeint.

Versicherer fragen nach Körpergröße und Gewicht zur BMI-Berechnung, einem eventuellen Grad der Behinderung etc., aktuellen und vergangenen Erkrankungen sowie nach Beschwerden. Die Abfragezeiträume variieren stark: HIV-Infektionen werden meist unbefristet abgefragt, überwiegend auch Krebserkrankungen, stationäre Aufenthalte und Operationen mehrheitlich 10 Jahre, ambulante Behandlungen 3 - 5 Jahre, psychischen Behandlungen i.d.R. 5 Jahre, aktuelle Beschwerden der letzten 3 Monate bis zu 5 Jahren.

Einige Gesundheitsfragen haben einen unmittelbaren Einfluss auf den Beitrag, dies betrifft den BMI und das Rauchverhalten.

Konsumverhalten: Alkohol- und Drogenkonsum erhöhen die Wahrscheinlichkeit psychischer Erkrankungen und Unfälle. Rauchen verdoppelt statistisch das Risiko vieler Erkrankungen. Versicherer differenzieren hier genau. Nichtraucher ist, wer in den letzten 12 Monaten weder aktiv Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder Pfeife geraucht hat (sowohl unter Feuer als auch mittels Verwendung elektrischer Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen). Teilweise finden sich auch Nikotinkaugummi oder -pflaster sowie Cannabis in dieser Aufzählung.

Werden Gesundheitsfragen positiv beantwortet, kommt es entscheidend auf die Abfragezeiträume und die Formulierung der Fragen an.

Abfragezeiträume der Gesundheitsfragen im Vergleich

Die nachfolgende Übersicht zeigt Dir auf einen Blick, über welchen Zeitraum Versicherer Deinen Gesundheitszustand abfragen. Du erkennst Stolperfallen und Gesellschaften, die zu Dir passen.

Die Tabelle ist folgendermaßen zu lesen:

Die Versicherer sind in alphabetischer Reihenfolge, damit Du eine von Dir präferierte Gesellschaft schneller findest.

Die Spalte Stand gibt die Aktualität der Fragen wieder, da diese ab und zu angepasst werden.

Die Spalten Rückfragezeitraum zeigen Dir:

■ Grün = günstig für Dich
■ Schwarz = üblich
■ Rot = nachteilig

Bei der Frage nach Beschwerden ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Meist kann man sich spontan nicht erinnern, erst wenn Schmerzen zu einem späteren Zeitpunkt erneut auftreten, sind Beschwerden aus der Vergangenheit wieder präsent.

Über die Frage der Medikamenteneinnahme kann der Versicherer die Abfrage nach ambulanten Erkrankungen oder Beschwerden erweitern.

Körperliche Beeinträchtigungen umfassen z. Bsp. einen Grad der Behinderung (GdB) oder der Schädigungsfolgen (GdS), als auch angeborene Erkrankungen ohne Behandlung.

Unterhalb findest Du die Tabelle mit 26 BU-Versicherern und deren Einordnung der Gesundheitsfragen.

Grün = günstig Schwarz = üblich Rot = nachteilig
VersichererStandRückfrage ambulantRückfrage PsycheKH, Kur, RehabilitationBeschwerdenMedikamenteBeeinträchtigungen

Die wichtigsten Erkenntnisse aus der obigen Tabelle sind folgende.

  1. Beschwerde-Falle vermeiden: Versicherer ohne Frage nach Beschwerden oder mit einem überschaubaren Zeitraum von wenigen Monaten ersparen Dir Unsicherheiten bei der Beantwortung.
  2. Kurze Abfragezeiträume beachten: Je kürzer der Rückfragezeitraum, desto leichter kannst Du Dich erinnern.
  3. Medikamenteneinnahme, auf die genaue Fragestellung achten: verordnet, apothekenpflichtig, empfohlen etc.
  4. Frage nach Beeinträchtigungen ohne Behandlung: Auf diesem Wege erfährt der Versicherer bspw. von einer Skoliose, die Dir aber im Abfragezeitraum keine Beschwerden bereitet hat.

Wie sind die Gesundheitsfragen der verschiedenen Versicherer aufgebaut?

Entscheidend bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist neben den Abfragezeiträumen auch die Fragestellung.

Allianz Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Allianz.

Die erste Gesundheitsfrage der Allianz bezieht sich auf Beschwerden in bestimmten Bereichen. Positiv: Angaben zu ambulanten Erkrankungen müssen ansonsten nur gemacht werden, wenn Ärzte oder Therapeuten in den letzten 3 Jahre aufgesucht wurden, allerdings 5 Jahre bei Behandlungen der Psyche, des Gehirns, des Nervensystems und für verschreibungspflichtige Medikamente.

Alte Leipziger Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Alte Leipziger.

Die Gesundheitsfragen der Alte Leipziger beziehen sich im ambulanten Bereich überwiegend auf die letzten 3 Jahre; sie sind übersichtlich und verständlich. Problematisch bleibt die Frage der Medikamenteneinnahme, diese bezieht sich auf alle eingenommene Medikamente, nicht nur auf verordnete oder verschreibungspflichtige, außerdem muss die Einnahme für die letzten 5 Jahre angegeben werden.

AXA/DBV Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der AXA/DBV

Gelobt werden die Gesundheitsfragen der AXA/DBV oft, weil nur Beratungen, Behandlung, Untersuchungen bei Ärzten angegeben werden müssen. Doch auf den zweiten Blick erfährt der Versicherer über die Frage der Medikamenteneinnahme auch von Beschwerden ohne Arztbesuch. Unkonkret ist die Frage nach bleibenden Funktionseinschränkungen.

Baloise Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Baloise.

Die Gesundheitsfragen der Baloise unterscheiden sich nach dem Alter der Versicherten Person. Bei unter 30 Jährigen (und Rentenhöhe max. 2.000 Euro) müssen ambulante Beratungen bei Ärzten der letzten 3 Jahre angegeben werden, ansonsten 5 Jahre. Auch die Fragen unterscheiden sich. Im Antrag "Junge Leute", siehe oben, wird die Angabe von Heuschnupfen schnell übersehen.

BarmeniaGothaer Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der BarmeniaGothaer.

Die Gesundheitsfragen bzw. die BU-Versicherung der ehemals Gothaer Lebensversicherung werden nach dem Zusammenschluss mit der Barmenia Lebensversicherung fortgeführt. Die BarmeniaGothaer bietet kurze Abfragezeiträume: ambulante Behandlungen - sogar psychische - und Tumorerkrankungen nur 3 Jahre, stationäre Aufenthalte und Medikamentenmissbrauch u.ä. 5 Jahre, Beschwerden der Augen, Ohren, Haut oder durch Allergien 3 Jahre.

Canada Life Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Canada Life.

Neu (04.2025) in den Gesundheitsfragen der Canada Life ist die Frage nach dem Konsum von Drogen über den Zeitraum der letzten 5 Jahre aufgenommen worden. Ansonsten kennzeichnen kurze Abfragezeiträume und übersichtliche Fragen den Antrag. Mit der Erhöhungsmöglichkeit bis max. monatlich 10.000 Euro ohne erneute Risiko-/Gesundheitsprüfung bietet die Canada Life die höchste BU-Rente am Markt.

Continentale Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Continentale.

Die Gesundheitsfragen der Continentalen zählen zu den umfangreichsten. Man kann den Eindruck gewinnen, es werden Kontrollfragen gestellt, denn wie kann man derzeit krankgeschrieben sein, ohne zuvor eine Gesundheitsfrage mit "ja" beantwortet zu haben. Kundenunfreundlich ist die Frage der Medikamenteneinnahme, da diese nicht auf verschreibungspflichtige begrenzt ist. Als einer der wenigen Versicherer fragt die Continentale psychische Erkrankungen der letzten 10 Jahre ab.

Dialog Gesundheitsfragen

Auszug Antrag "Junge Leute"Gesundheitsfragen der Dialog.

Die Dialog setzt auf Klarheit in den Gesundheitsfragen. Es gibt eine Liste mit Erkrankungen, die nicht angegeben werden müssen. Im "Junge Leute" Antrag müssen auch psychische Beschwerden der letzten 5 Jahre angegeben werden. Ansonsten wird auf die Angabe von Beschwerden verzichtet (auch im normalen Antrag). Allerdings können diese über die Medikamentenabfrage doch angabepflichtig werden.

die Bayerische Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen von die Bayerische.

Die Bayerische verbesserte im Herbst 2025 die Gesundheitsfragen für ambulante Erkrankungen. Beschwerden müssen jetzt nur noch für die letzten 6 Monate angegeben werden. Ausgenommen hiervon ist allerdings die Frage nach psychischen Beschwerden, welche weiterhin für die letzten 5 Jahre aufgeführt werden müssen.

Hannoversche Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Hannoversche.

Die Gesundheitsfragen der Hannoversche hängen vom Alter der zu Versicherenden Person ab. Es werden verkürzte Gesundheitsfragen angeboten, die sich auf die letzten 3 Jahre bei ambulanten Behandlungen beziehen und 3 Monate bei Beschwerden. Wird eine Frage mit "ja" beantwortet, verlängert sich der Abfragezeitraum überwiegend auf 5 Jahre für ambulante und stationäre Behandlungen und Untersuchungen bei Ärzten, Heilbehandlern etc.

HDI Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der HDI.

Auch die Gesundheitsfragen des HDI variieren: Mediziner und bestimmte Berufsgruppen müssen nur 3 Gesundheitsfragen beantworten. Das finanzteam26 informiert regelmäßig zu BU-Aktionen wie dieser der HDI. Junge Leute können weniger Fragen mit dem Tarif "FUTURE 2 Go" nutzen. Je nach Erkrankung beträgt der Rückfragezeitraum 3 oder 5 Jahre, für Beschwerden nur 3 Monate, ungewöhnlich ist die Erwähnung von Sozialarbeitern in Schulen bei der Aufzählung der sonstigen Behandler.

LV 1871 Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der LV 1871.

Erstaunlich, dass diese Frage noch Bestandteil der Gesundheitsfragen der LV 1871 ist. Der Antrag ist übersichtlich, Beschwerden müssen nur für die letzten 6 Monate angegeben werden und für unter 35-Jährige gibt es vereinfachte Gesundheitsfragen bei der BU-Aktion der LV 1871.

Nürnberger Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Nürnberger.

Bei jungen Leuten bis 30 Jahre begrenzt die Nürnberger den Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen überwiegend auf 3 Jahre, sogar für psychische Erkrankungen - stationäre Aufenthalte und Operationen auf 5 Jahre. Für Antragsteller über dem 30. Lebensjahr gelten generell 5 Jahre. NEU seit Juli 2026: Es müssen nur Beschwerden der letzten 12 Monate angegeben werden. Zuvor betrug der Zeitraum 3 Jahre.

R+V (vormals Condor) Gesundheitsfragen

 

Die R+V präzisiert zwar den Begriff des „Behandlers“, fasst ihn jedoch ungewöhnlich weit. Dass auch Apotheker einbezogen werden, führt faktisch zu einer indirekten Abfrage von Beschwerden und Vorerkrankungen, die vielen Antragstellern so vermutlich nicht bewusst ist.

Stuttgarter Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Stuttgarter.

Die Stuttgarter begrenzt in den Gesundheitsfragen einiger Erkrankungen auf 3 Jahre, ebenso die Einnahme von Medikamenten. Allerdings müssen ambulante OPs der letzten 10 Jahre angegeben werden.

Swiss Life und MetallRente Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Swiss Life und MetallRente.

Swiss Life und MetallRente haben dieselben Gesundheitsfragen. Die obige Frage erweitert den Gesundheitszustand auf Zahnbehandlungen der versicherten Person.

Volkswohl Bund Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen des Volkswohl Bund.

Der Volkswohl Bund verzichtet bei den Gesundheitsfragen ganz auf die Frage nach Beschwerden. Allerdings erfährt er durch die obige offene Frage von einer vor vielen Jahren diagnostizierten Erkrankung, z. Bsp. von einer beschwerdefreien Chondropathia patellae. Positiv: Die Fragen sind auch optisch sehr übersichtlich.

Bevor Du einen Versicherer auswählst und die Gesundheitsfragen beantwortest, lies Dir unbedingt den nächsten Absatz durch, damit Du die Antragsfalle bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen umgehst.

Was muss ich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zur BU-Versicherung beachten?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Dich zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Gesundheitsfragen zur BU-Versicherung. Allein der Versicherer entscheidet über die Relevanz einer Erkrankung. Unter Umständen muss jede Erkältung aufgeführt werden.

Ein systematisches Vorgehen zur Beantwortung der BU-Fragebögen und Antragsfragen sichert dabei vollständige Angaben.

Wie beschreibe ich meinen aktuellen Gesundheitszustand korrekt?

Fordere zuerst einen Auszug Deiner Patientenakte bei der Krankenkasse an (das ist kostenfrei möglich). So denkst Du auch an den einmaligen Orthopädenbesuch vor drei Jahren, welche Medikamente ein Arzt Dir verordnet hat und siehst, welche Diagnosen der Arzt abgerechnet hat. Berücksichtige, dass Du etwa die letzten 6 Monate aus dem Gedächtnis notieren muss, da diese Arztbesuche in der Akte fehlen. Eventuell erhältst Du Informationen auch über die elektronische Patientenakte.

Erstelle eine chronologische Übersicht aller Behandlungen im Abfragezeitraum, indem Du die Behandlungen beschreibst und ggf. wie es dazu kam, notiere Dir Diagnosen (ICD-10-Code ist nicht unbedingt notwendig), verordnete Medikamente, genaue Behandlungszeiträume und den Zeitpunkt der Beschwerde- oder Behandlungsfreiheit.

Kurz gesagt: Was war wann und warum, wie wurde behandelt und wie lange, wann war wieder gut (Hagen Engelhard, Medi-Kost).

Bei Unsicherheiten gilt: Frage Deinen Arzt, welche Angaben er in seiner Akte notiert hat oder bitte ihn einen Bericht zu schreiben. Chronische Erkrankungen oder schwere Unfälle erfordern überwiegend Arztberichte. Diese sollten die oben genannten W-Fragen beantworten. In der Regel verlangt der Arzt hierfür eine Gebühr, welche meist zwischen 30 und 50 Euro beträgt. Ein gut formulierter Arztbericht kann den Unterschied zwischen Annahme und Ablehnung ausmachen.

WICHTIG: Achte darauf, ob und über welchen Zeitraum nach Beschwerden ohne Arztbesuch gefragt wird. Auch psychologische Beratungsstellen, bspw. von universitären Einrichtungen, müssen angegeben werden, weil hier auch Ärzte oder Therapeuten beraten, obwohl ein solcher Besuch nicht in der Krankenkassenakte aufgeführt ist.

Hast Du die Diagnoseliste erstellt, sortiere sie entsprechend der Antragsfragen. Nachfolgend siehst Du ein Beispiel für eine Tabelle für Risikovoranfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tabelle für Risikovoranfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welche Formulierungen in den Gesundheitsfragen sind entscheidend?

Ein einzelnes Wort bei der Formulierung der Gesundheitsfragen entscheidet über Deine Angabepflicht, unterhalb ein Beispiel.

Variante A: "Bestehen oder bestanden Krankheiten oder Beschwerden?" → Alle Beschwerden müssen angegeben werden, auch ohne Arztbesuch

Variante B: "Waren Sie in ärztlicher Behandlung?" → Nur tatsächliche Arztbesuche sind relevant

Gelegentliche Kopfschmerzen ohne Arztbesuch? Bei Variante A angabepflichtig, bei Variante B nicht. Diese feinen Unterschiede machen Versicherer mit präzisen Formulierungen deutlich attraktiver.

Wie gehe ich mit Vorerkrankungen in den Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung um?

Vorerkrankungen bedeuten nicht automatisch eine Ablehnung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich zwischen Versicherern erheblich.

Die anonyme Risikovoranfrage ist Dein wichtigstes Werkzeug. Stelle gleichzeitig Anfragen bei mehreren Versicherern ohne Deinen Namen zu nennen, aber unter Angabe Deines Geburtsdatums und Deines Berufes bzw. Deiner Tätigkeit. Bei Schülern die Schulform und Klassenstufe, bei Studenten den Studiengang. So erfährst Du unverbindlich, welcher Versicherer Dir die besten Konditionen bietet.

Reales Beispiel aus meiner Beratungspraxis: Schüler hatte Ende 2023 Verspannungen, Orthopäde verschreibt 10 mal Krankengymnastik, danach ist er beschwerdefrei. Einschätzung des Kunden bei der Vorbesprechung des Gesundheitszustandes: "Alles ok, war eine HWS-BWS-Blockierung, Besuch beim Orthopäden war nur prophylaktisch."

Die Nachfrage beim Orthopäde ergab eine dezente Rechtsneigung der Brust- und Lendenwirbelsäule sowie eine kräftige Hyperlordose (Krümmung der Wirbelsäule). Es handelt sich für den Versicherer mitnichten um eine Lappalie.

Interessant ist die Einschätzung der Versicherer:

  • Versicherer A: Ausschluss der Wirbelsäule einschließlich zugehöriger Bänder, Bandscheiben und Nerven
  • Versicherer B: normale Annahme ohne Einschränkung

Reales Beispiel aus meiner Beratungspraxis: Bei einer Vorsorgeuntersuchung wurde ein kontrollbedürftiges Karzinom PAP 1 am Gebärmutterhals diagnostiziert.

Nachfolgend die Einschätzung der Versicherer:

  • Versicherer A: Zurückstellung bis nach zytologischer Kontrolle und Vorliegen unauffälliger Befunde
  • Versicherer B: 25 % Risikozuschlag
  • Versicherer C: noch normale Annahme ohne Einschränkung

Beispielfall: Kunde hatte einen Bandscheibenvorfall vor 6 Jahren.

Nachfolgend die Einstufung verschiedener Versicherer.

  • Versicherer A: Kompletter Wirbelsäulenausschluss
  • Versicherer B: Normale Annahme ohne Einschränkungen
  • Versicherer C: 30 % Risikozuschlag auf den Beitrag

Keine Antragstellung ohne vorherige Risikovoranfrage, weil abgelehnte Anträge teilweise in der Wagnisdatei gespeichert werden. Gleiches gilt für von Dir nicht angenommene/widerrufe Anträge, weil Du einen Risikozuschlag nicht akzeptierst. Dies kann weitere Versuche, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, erschweren.

Wie werden psychische Erkrankungen in den BU-Gesundheitsfragen behandelt?

Mehr als ein Drittel (rund 34 %) der Berufsunfähigkeitsfälle geht auf psychische Erkrankungen zurück (Tendenz steigend). Meiner Erfahrung nach geben ca. die Hälfte der Kunden im Ersttelefonat an, dass sie in den letzten Jahren Kontakt mit einem Psychologen, Psychiater, einer Beratungsstelle etc. hatten. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Prüfungsangst, Überlastung, Mobbing, Zeuge oder Beteiligter eines Unfalles usw.

Aufgrund der Häufigkeit von psychischen Leistungsfällen haben einige Versicherer die ihnen vorliegenden Daten ausgewertet und ihre Annahmepolitik verfeinert. So ist bei wenigen Versicherern inzwischen eine Annahme möglich, auch wenn eine Behandlung in den letzten drei Jahren vor Antragstellung stattfand.

Voraussetzungen für die Annahme sind, wie folgt.

  1. Aktuell Beschwerde- und Behandlungsfreiheit
  2. Ein konkreter Grund, bspw. plötzlicher Tod eines Angehörigen
  3. Wenige Sitzungen
  4. Keine Krankenhausaufenthalte oder Medikamente

Wurden Medikamente verabreicht, wird ein Leistungsausschluss angeboten, welcher teilweise später überprüft werden kann.

Die Abfragezeiträume liegen in der Regel bei 5 Jahren. Sehr wenige Versicherer fragen nur 3 Jahre zurück und sehr wenige weiterhin 10 Jahre.

Was muss zur psychischen Gesundheit angegeben werden?

Zur Psyche müssen folgende Themen in den Gesundheitsfragen – entsprechend des Rückfragezeitraumes – angegeben werden. Die folgenden Beispiele werden jedoch nicht von allen Versicherern explizit aufgelistet.

  • Depressionen und depressive Episoden
  • Angststörungen und Panikattacken
  • Burn-out und Erschöpfungszustände
  • Schlafstörungen
  • ADHS und andere Entwicklungsstörungen
  • Essstörungen jeder Art
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
  • Inanspruchnahme von Selbsthilfegruppen (bspw. Anonyme Alkoholiker, Kindertrennungsgruppen)

Welche psychischen Vorerkrankungen führen zu Ablehnungen?

  • Mehrfache depressive Episoden
  • Krankenhausaufenthalte
  • Bipolare Störungen
  • Psychosen oder schizophrenen Erkrankungen
  • Selbsttötungsversuche
  • Sowie weitere Vorerkrankungen

Welche psychischen Vorerkrankungen führen zu einer normalen Annahme?

Jede Erkrankung und deren Verlauf ist individuell. Jeder Versicherer bewertet anders, weshalb hier nur einige wenige Beispiele aufgeführt sind.

  • Einmalige Trauerbegleitung nach Todesfall im engeren Umkreis
  • Abgeschlossene Paartherapie ohne Einzeldiagnose
  • Prüfungsangst während des Studiums vor mehr als 3 Jahren

Ergebnis der Risikoprüfung: Leistungsausschluss

Exkurs: Was ist eine Ausschlussklausel?

Ein Leistungsausschluss bedeutet für Dich, dass der Versicherer von der Zahlung der BU-Rente befreit ist, wenn die in der Klausel aufgeführte Erkrankung oder Sportart zur Berufsunfähigkeit führt.

Bei der Bewertung von Erkrankungen sind in der Versicherungsmedizin ganz andere Aspekte wichtig, als es in der klinischen Medizin der Fall ist. Beispiel, versichert werden soll ein siebzehnjähriger Schüler: Eltern lesen in der Patientenakte "leichter Hallux rechts". Dies wurde im Rahmen einer ansonsten unauffälligen Vorsorgeuntersuchung notiert. Auf Nachfrage beim Kinderarzt, ob eine Behandlung notwendig sei, winkt dieser ab. Das Kind sei gesund, die Frage der Eltern lächerlich. Aus Sicht des Versicherers ist diese Information wichtig, da der berufliche Werdegang des Kindes noch bevorsteht. Vielleicht wird ein Beruf ergriffen, bei dem das Kind viel stehen muss, was bei einer Verschlimmerung des Hallux eventuell zur Berufsunfähigkeit führt.

Typische Ausschlussklauseln

Unterhalb listen wir typische Ausschlussklauseln nach Körperregionen auf.

Rücken: Bandscheibenvorfall, Skoliose über 5 Grad, chronische Rückenschmerzen etc. führen meist zum kompletten Wirbelsäulenausschluss.

Klausel zum Leistungsausschluss bei Wirbelsäulen- bzw. Rückenproblemen.

Psyche: Beratungen oder kurze Therapien innerhalb der letzten 3 Jahre ohne Medikation können zu einem Ausschluss führen, der nach Ablauf von 3 Jahren (entweder nach Vertragsabschluss oder Beschwerdefreiheit, je nach Gesellschaft) überprüft werden kann.

Klausel zum Leistungsausschluss bei psychischen Problemen.

Atemwege: bspw. Schweres Asthma, chronische Bronchitis, Allergien (je nach Stärke und beruflicher Tätigkeit) bewirken einen Ausschluss von Atemwegserkrankungen.

Ausschlussklausel bei Atemwegsproblemen.

Gelenke: Nach Kreuzband- oder Meniskus-Abriss, Knochenbruch mit Gelenkbeteiligung usw. folgt meist ein Ausschluss des betroffenen Gelenks.

Ausschlussklausel bei Gelenkproblemen.

Bei welchen Vorerkrankungen wird der Antrag abgelehnt?

Zur kompletten Ablehnung führen unter anderem folgende Erkrankungen.

  • Multiple Sklerose (MS)
  • Rheuma
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa in aktiver Phase
  • Herzinfarkt oder schwere Herzerkrankungen
  • Krebserkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Schwere psychische Erkrankungen (Schizophrenie, bipolare Störung etc.)
  • HIV-Infektion (bei manchen Versicherern)
  • Organtransplantationen

Was passiert bei falschen Angaben zu den Gesundheitsfragen der BU-Versicherung?

Falsche oder unvollständige Angaben zur Gesundheit oder anderen Risikofragen verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 VVG. Der Versicherer darf bis zu 10 Jahre rückwirkend prüfen und hat je nach Schwere der Pflichtverletzung verschiedene Reaktionsmöglichkeiten:

  • Vertragsanpassung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Kündigung des Vertrags
  • Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung

Es wird unterschieden zwischen diesen Pflichtverletzungen: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und arglistiger Täuschung.

Wir gehen nun auf Beispiele falscher Angaben zu den Gesundheitsfragen nach Schweregrad ein.

Konsequenzen von Fahrlässigkeit (Du hast etwas vergessen)

  • Vertragsanpassung mit höheren Beiträgen
  • Nachträgliche Leistungsausschlüsse
  • Anteilige Leistungsreduzierung oder Verweigerung
  • Der Vertrag bleibt i.d.R. bestehen

Konsequenzen von grober Fahrlässigkeit (Du hast nicht beachtet, was jedem klar wäre)

  • Verweigerung von Leistung
  • Kündigung oder Rücktritt des Vertrages
  • Ggf. Anfechtung

Konsequenzen eines Vorsatzes (Du hast bewusst verschwiegen).

  • Die Prüfungsfrist des Versicherers verlängert sich auf 10 Jahre
  • Komplette Leistungsverweigerung
  • Rücktritt oder ggf. Anfechtung des Vertrag
  • Keine Beitragsrückerstattung
  • Ggf. strafrechtliche Konsequenzen

Konsequenzen von Arglist (Du hast absichtlich, böswillig getäuscht).

  • Die Prüfungsfrist des Versicherers verlängert sich auf 10 Jahre
  • Leistungsablehnung
  • Anfechtung des Vertrags
  • Ggf. strafrechtliche Konsequenzen
  • Evtl. Eintrag in Wagnisdatei (erschwert neue Verträge)

Ficht der Versicherer den Vertrag an, hat dies zur Folge, dass der Vertrag von Anfang an als nicht existent behandelt wird!

Um die Verletzung der Anzeigepflicht zu vermeiden: Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet. Gerne helfen wir vom finanzteam26 dabei.

Wie fülle ich den BU-Antrag und die Gesundheitsfragen richtig aus?

Der Weg zum korrekt ausgefüllten Antrag läuft wie folgt.

  1. Vorbereitung: Patientenakte von der Krankenkasse anfordern
  2. Dokumentation: Alle Arztbesuche der relevanten Zeiträume chronologisch und thematisch auflisten
  3. Präzision: Was war wann und warum, wie wurde behandelt und wie lange, wann war wieder gut
  4. Vollständigkeit: Auch einmalige Behandlungen, kurze AU-Zeiten und ggf. Beschwerden angeben.
  5. Risikovoranfragen stellen: Bei chronischen Krankheiten, vielen Erkrankungen oder Risikosportarten unbedingt Voranfragen stellen.
  6. Beratung: Bei komplexer Krankenhistorie unbedingt Expertenrat einholen.

Melde Dich gerne für einen kostenfreien Beratungstermin bei finanzteam26. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung.

Wie unterscheiden sich 3-, 5- und 10-Jahres-Abfragezeiträume bei Gesundheitsfragen der BU-Versicherungen?

Die Abfragezeiträume bestimmen, welche Erkrankungen Du angeben musst. Eine Depression vor 6 Jahren interessiert einen Versicherer mit 5-Jahres-Frist nicht mehr.

3 Jahre: Inzwischen gibt es einige Versicherer mit diesem kurzen Zeitraum für ambulante Behandlungen oder Beschwerden, teilweise auch nur bei Anträgen bis zu einem gewissen Eintrittsalter. Doch Achtung: Muss die Einnahme von Medikamenten über die letzten 5 Jahre angegeben werden, kann der verkürzte Zeitraum ausgehebelt werden.

5 Jahre: Der Standard für ambulante Behandlungen und psychische Erkrankungen bei den meisten Versicherern. Diesen Zeitraum sieht der Gesetzgeber als angemessen für die Erinnerung an ambulante Erkrankungen an.

10 Jahre: Traditionell für stationäre Aufenthalte und Operationen, weil diese Ereignisse meist eine schwere Erkrankung vermuten lassen. In den letzten Jahren haben einige Versicherer den Zeitraum auf 5 Jahre verkürzt.

Diese Zeiträume und die Art der Antragsfragen machen den Unterschied zwischen einer Annahme ohne Erschwerung, einem Vertrag mit Risikozuschlag oder Ausschlussklausel oder einer Ablehnung.

Welche Versicherer haben einen ambulanten Rückfragezeitraum von 3 Jahren?

  • Allianz: Seit 2021 viele Bereiche auf 3 Jahre verkürzt
  • Alte Leipziger: viele ambulante Bereiche nur 3 Jahre
  • Canada Life: 3 Jahre für die meisten ambulanten Behandlungen
  • Gothaer: ambulante Behandlungen generell 3 Jahre
  • HDI: viele Erkrankungen nur 3 Jahre (seit 2025)

Bei welchen Anbietern gelten 5-Jahres-Fristen?

Die Mehrheit der Versicherer nutzt 5 Jahre als Standard für ambulante Behandlungen. Hierzu zählen u.a. AXA, Condor, Continentale, die Bayerische, Hannoversche, LV 1871, Stuttgarter, Swiss Life.

Wann werden 10 Jahre Krankengeschichte abgefragt?

Stationäre Krankenhaus-, Kuraufenthalte (Mutter-Vater-Kind-Kur!), Rehabilitationen werden überwiegend 10 Jahre abgefragt.

Ausnahmen bilden Baloise (bis 30 Jahre), Barmenia.Gothaer, Canada Life, Condor, Continentale, Dialog (bis 35 Jahre u.w.), Hannoversche, Nürnberger (bis 30 Jahre), Signal Iduna (siehe unten), WWK, die nur 5 Jahre zurückfragen.

Auch ambulante Operationen oder eine Beratung zum Missbrauch oder der Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder Spielsucht fallen oft in diesen Abfragezeitraum.

Welche BU-Versicherer bieten vereinfachte Gesundheitsfragen?

Aktuelle Aktionen mit reduzierten Gesundheitsfragen haben die nachfolgenden Versicherer.

  • Allianz: Vereinfachte Fragen bei gleichzeitiger Immobilienfinanzierung
  • Allianz: Ärzte, Apotheker, Studenten dieser Berufe, bis 50 Jahre, max. 1.750 €, nur 3 Fragen
  • BarmeniaGothaer: approbierte Mediziner, bis Eintrittsalter 35, max. 3.000 €, 6 Fragen
  • HDI: Spezialtarif für Ärzte, MINT-Berufe bis 2.000 €, 7 Fragen
  • LV 1871: bis 35 Jahre, max. 2.500 € BU-Rente, 7 Fragen

Verkürzte Rückfragezeiträume in Abhängigkeit zum Alter des Antragstellers haben diese Versicherer:

  • Baloise: unter 30 Jahre + max. 2.000 €, überwiegend 3 Jahre rückwirkend
  • Dialog: bis Eintrittsalter 35, max. Rente p.a. 24.000 €, BMI 18-27
  • Hannoversche: unter 35 Jahre, max. 2.000 €, nur 3 Fragen und 3 Jahre rückwirkend
  • HDI: unter 30 Jahre, max. 2.000 €
  • Nürnberger: unter 30 Jahre + max. 1.500 €
  • Signal Iduna: unter 40 Jahre, max. 1.000 €, nur 4 Fragen, Krankenhaus nur 3 Jahre
  • Volkswohl Bund: unter 30 Jahre + max. 2.000 €, überwiegend 3 Jahre rückwirkend

Die Aktionstarife wechseln regelmäßig, informiere Dich auf unserer Website zu den BU-Aktionen oder vereinbare einen Beratungstermin. Gerne vergleichen wir von finanzteam26 für Dich die Aktionen und begleiten Dich zur optimalen Absicherung.

Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Nein, eine echte BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen existiert nicht. Selbst Gruppenverträge über Arbeitgeber verlangen mindestens eine Antwort auf die Frage, ob Du aktuell arbeitsfähig bist (sogenannte Dienstobliegenheitserklärung).

Sogenannte BU-Angebote "ohne Gesundheitsprüfung" entpuppen sich meist als Mogelpackungen mit drastischen Leistungseinschränkungen oder versteckten Wartezeiten.

Welche Alternativen existieren bei strengen Gesundheitsfragen?

Zunächst einmal gibt es keine 1:1 Alternative zur BU-Versicherung, lediglich andere Arten, wie man seine finanzielle Situation absichern kann, wenn die Arbeitskraft eingeschränkt oder verloren ist.

Bei Ablehnung der BU bleiben diese alternativen Versicherungsoptionen.

  • Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust bestimmter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten.
  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn man keine 3 Stunden täglich einer Arbeit nachgehen kann.
  • Die (Schwere-Krankheiten-) Dread-Disease-Versicherung leistet eine Einmalzahlung bei Eintritt einer definierten, schweren Krankheit.
  • Eine Multi-Risk-Versicherung kombiniert verschiedene Risiken wie Unfall, Verlust von Grundfähigkeiten und schwere Krankheiten.

Diese „Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung" haben andere Gesundheitsfragen, insbesondere im Hinblick auf psychische Erkrankungen. Nur in der BU-Versicherung sind psychische Erkrankungen umfänglich abgesichert.

Ratsam ist auch eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.

Sind Gesundheitsfragen bei Lebensversicherungen weniger streng als bei der BU?

Die BU-Versicherung ist eine Art der Lebensversicherung, weitere sind bspw. die Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung, Renten- oder Risikolebensversicherung.

Da die Risikolebensversicherung nur den Todesfall abdeckt, spielen einige Erkrankungen hier keine Rolle, z. Bsp. der oben erwähnte Hallux oder auch Rückenschmerzen. Psychische Behandlungen sind auch für die Risikolebensversicherung interessant, weil sie zum Suizid führen können. Deshalb ist diese Todesursache meist für die ersten 3 Versicherungsjahre vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Statistisch wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens einmal berufsunfähig, jeder zwanzigste Mensch stirbt vor Renteneintritt.

Die Prüfungen zwischen BU und Lebensversicherung unterscheiden sich folgendermaßen.

BU-Versicherung: Umfassende Prüfung aller Erkrankungen, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Schon 30% Leistungsminderung können zur Berufsunfähigkeit führen.

Risikolebensversicherung: Fokus auf Todesfallrisiko. Rückenschmerzen erhöhen die Sterblichkeit nicht, Herzerkrankungen schon. Die Gesundheitsprüfung fällt entsprechend selektiver aus.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsfragen und Fragebögen?

Jeder Antragsteller muss die Risikofragen im Antrag beantworten, wie oben bereits ausgeführt. Bei einigen Sportarten oder Erkrankungen benötigt der Versicherer weitere Informationen, um Dein Risiko richtig bewerten zu können. Dafür gibt es spezielle Fragebögen für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Welche Prüfmethoden verwenden die Versicherer zur Gesundheitsprüfung?

Die Versicherer nutzen ein fünfstufiges Prüfsystem zur Gesundheitsprüfung, welches folgendermaßen abläuft.

1. Standardprüfung: Auswertung der Gesundheitsfragen im Antrag

2. Erweiterte Prüfung: Spezialfragebögen bei bestimmten Vorerkrankungen, Berufen, Sportarten oder Auslandsaufenthalten für eine detaillierte Risikobewertung

3. Anonyme Risikovoranfrage: Vorabprüfung ohne Namensnennung - Dein wichtigstes Instrument bei Vorerkrankungen

4. Arztanfragen: Bericht vom behandelnden Arzt bei komplexeren Vorerkrankungen

5. Ärztliche Untersuchung: Ab bestimmten Versicherungssummen (meist ab 3.000 € monatlicher BU-Rente) oder bei Auffälligkeiten

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Geschrieben von:

Kirsten Freinsheimer

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Kirsten Freinsheimer, Teil des finanzteam26 und ansässig in Ludwigsburg, bringt seit 2001 ihre Expertise in der Versicherungsbranche ein. Trotz ihrer ursprünglichen Wurzeln im Maschinenbau hat sie sich als Versicherungsmaklerin etabliert und ist spezialisiert auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ihre Fähigkeit, komplexe Versicherungsbedingungen zu analysieren und verständlich zu erklären, macht sie zu einer unverzichtbaren Beraterin.

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