Mit LRS / Legasthenie gegen Berufsunfähigkeit versichern
Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) ist eine Leistungsschwäche im Vergleich zu Gleichaltrigen, in Bezug auf das Lesen und Schreiben. Legasthenie beschreibt eine stärkere, langanhaltende Störung des Erwerbs von Schriftsprache.
Sowohl LRS als auch Legasthenie sind Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben, die über das normale Maß hinausgehen und aus Sicht der Versicherer deine zukünftige Berufsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Diese Vorsicht führt oft zu Schwierigkeiten beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Das Problem: Lese- und Rechtschreibstörungen zählen zu den am weitesten verbreiteten Teilleistungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Inzwischen sind 4 bis 12 Prozent aller Schüler eines Jahrgangs betroffen. In Deutschland leben (laut der Uni Würzburg) etwa 3,5 Millionen Menschen mit Legasthenie.
Wie wir in diesem Artikel beschreiben, ist es aber auch mit LRS oder Legasthenie möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, sofern man richtig vorgeht.
- Mit LRS / Legasthenie gegen Berufsunfähigkeit versichern
- Ein Fallbeispiel zu Schwierigkeiten dabei, mit LRS oder Legasthenie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten
- Meine persönliche Erfahrung mit Lese-Rechtschreibschwäche
- Wie kann man dennoch von einer BU-Versicherung aufgenommen werden, wenn bereits eine Diagnose für Lese-Rechtschreibschwäche besteht?
- Fazit: Auch mit LRS / Legasthenie kannst du dich gegen Berufsunfähigkeit absichern
Ein Fallbeispiel zu Schwierigkeiten dabei, mit LRS oder Legasthenie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten
Vor kurzem hatte ich eine Beratung mit einem 22-Jährigen angehenden Software-Engineering Student, der sich gerne gegen die Gefahr der Berufsunfähigkeit absichern wollte.
An und für sich eigentlich genau der richtige Zeitpunkt, sich jetzt noch als Student zu versichern und sich damit den günstigeren Studententarif zu sichern.
Wenn da nicht die Gesundheitsfragen wären …
Was ist das Problem bei Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie und den Gesundheitsfragen von BU-Versicherungen?
Lese-Rechtschreibschwäche und Legasthenie müssen bei den Gesundheitsfragen unter dem Punkt Psyche angegeben werden, was zu einem Ausschluss oder Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherungen führen kann.
Bei unserem Kunden (wir nennen ihn ab jetzt „Fabian“) wurde eine Rechtschreibschwäche diagnostiziert, weshalb er auch in der Schule und im Studium bestimmte Vorzüge genießt.
Konkret hatte „Fabian“50 % mehr Zeit bei Klausuren, und Rechtschreibfehler wurden nicht gewertet.
Psychische oder gesundheitliche Beeinträchtigungen hat „Fabian“ deshalb nicht. Auch Medikamente hat er keine bekommen. Während der Ausbildung, die er vor dem Studium absolviert hat, nutzte er ein Rechtschreibprogramm und hatte dementsprechend keine Beeinträchtigung, Arbeiten mit Texten zu meistern.
An sich sollte die Lese-Rechtschreibschwäche also keine Beeinträchtigung für die Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen, oder?
Leider doch! Die Versicherungen fragen in ihrem Antrag nach psychischen Behandlungen, Störungen, Beschwerden und grundsätzlich allem, was mit der Psyche zu tun hat.
Und wer diese Frage auf Behandlung, Beratung oder Untersuchung zur Psyche mit „Ja“ beantworten muss, wird von den Versicherungen genau unter die Lupe genommen.
Wie eingangs beschrieben, hat die Lese-Rechtschreibschwäche (und Legasthenie) leider etwas mit der Psyche zu tun.
LRS oder Legasthenie wird unter dem ICD-10-Code F80 bis F89 in der Patientenakte vermerkt. Und das „F“ steht für Psyche. Das heißt, egal ob Lese-Rechtschreibschwäche, Legasthenie, Rechenstörung oder auch ADHS*, bei der Frage zur Psyche muss das Feld „ja“ angekreuzt werden.
Die Alte Leipziger sagt dazu beispielsweise:
„Eine Lese-Rechtschreibschwäche muss unter Frage 7 angegeben werden, wenn diesbzgl. ein Arztbesuch innerhalb der Ietzten 3 Jahre stattgefunden hat. Bei Kindern unter 15 Jahre muss es im Kinder-Fragebogen vermerkt werden.“
(*zum Thema AD(H)S, was häufig zusammen mit der LRS diagnostiziert wird, habe ich bereits einen Artikel geschrieben, diesen findest du hier: Berufsunfähigkeitsversicherung mit AD(H)S).
Sobald die Frage zur Psyche mit „ja“ angekreuzt wurde, wird’s kompliziert:
Beim Thema Psyche sind erst einmal alle Versicherer streng und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es zu einem Ausschluss oder einer Ablehnung kommt.
Selbst wenn du seit Jahren keinen Arzt bzw. Psychologen deshalb aufgesucht hast, ist es gut möglich, dass dein Arzt die Diagnose trotzdem weiterhin bei jedem anderen Arztbesuch mit abgerechnet hat.
Wenn du sichergehen willst, dass für dich in den letzten 3-5 Jahren keine solche Diagnose vermerkt wurde, solltest du einmal deine Patientenakte anfordern.
Statistisch haben Versicherer bzw. deren Aktuare errechnet, dass die Wahrscheinlichkeit insgesamt wesentlich höher sei, wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig zu werden, wenn zuvor schon eine F-Diagnose (Psyche) vorlag,selbst wenn es nur die LRS ist.
Einen Ausschluss Psyche wollte natürlich auch unser „Fabian“ umgehen und eine Ablehnung hätte uns auch nicht weitergebracht. Die erste Versicherung, die er bereits vor unserem Kontakt angefragt hatte, meinte „das Risiko ist nicht versicherbar“.
Aber wir wären keine Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen, wenn wir nicht auch hinbekommen würden, was der Standardvermittler nicht kann :-).
Meine persönliche Erfahrung mit Lese-Rechtschreibschwäche
Mir selbst wurde als Kind neben ADS auch noch eine „Rechtschreibschwäche“ diagnostiziert.
Ich kann mich noch genau erinnern, dass ich ab und zu ein paar Rechtschreibfehler gemacht habe (und auch heute noch mache). Falls dir also beim Lesen eines Blogbeitrags oder einer E-Mail von mir doch mal ein Fauxpas von mir auffällt, so bitte ich gnädigst um Entschuldigung. Du weißt jetzt, woher das kommt ;-)
Allerdings hätten meine Rechtschreibprobleme wohl alleine nicht ausgereicht, um die entsprechende Diagnose (und damit Vergünstigungen in der Schule) zu bekommen. Die Psychologin sagte mir damals durch die Blume, dass ich beim Test ruhig ein wenig übertreiben könne. Das dürfte in der 6. Klasse gewesen sein
Na ja, doof war ich ja (trotz Rechtschreibproblemen) nicht, und so habe ich Fehler eingebaut, wo es nur ging …
Am Ende habe ich trotzdem nur eine „leichte“ Rechtschreibschwäche diagnostiziert bekommen.
Erstaunlich, denn ich habe in fast jedem zweiten Wort einen für mich typischen Fehler eingebaut.
Aber so habe ich zumindest bis zur 10 Klasse etwas mehr Zeit bekommen, meine Rechtschreibfehler wurden nicht gewertet, und ich habe auch keine Abzüge mehr für meine „hässliche“ Schrift bekommen. An dieser Stelle möchte ich einmal betonen, wie froh ich über die Digitalisierung bin. Wäre dieser Blogbeitrag in meiner Handschrift geschrieben, wäre vermutlich kein Leser über die ersten 2 Zeilen hinaus gekommen ?
Ich zähle somit vielleicht nicht als Paradebeispiel für Legasthenie, kann aber zumindest von meiner Erfahrung her sagen: Meine Psyche wurde auch jetzt, über 20 Jahre später, noch nicht negativ beeinflusst.
Deshalb war ich auch voll bei „Fabian“, der überhaupt nicht verstehen konnte, wieso die Rechtschreibschwäche für seine BU-Versicherung ein Problem darstellen soll.
Wie kann man dennoch von einer BU-Versicherung aufgenommen werden, wenn bereits eine Diagnose für Lese-Rechtschreibschwäche besteht?
Als Erstes haben wir für „Fabian“ eine anonyme Risikovoranfrage bei den besten 5 BU-Anbietern gestartet.
Das heißt, wir haben zusammen die Gesundheitsfragen komplett und ausführlich beantwortet, und den Antrag anschließend, ohne Namen, an die entsprechenden Gesellschaften verschickt.
Nach ca. 2 Wochen kamen die ersten Ergebnisse der Versicherungen, mit denen wir aber noch nicht sonderlich zufrieden waren. So haben wir noch 4 weitere Gesellschaften ins Boot geholt.
Hier die Ergebnisse zur Risikovoranfrage für „Fabian“:
Versicherer A | Ablehnung |
Versicherer B | Rückstellung um 1 Jahr |
Versicherer C | Rückstellung bis Abschluss Studium |
Versicherer D | Benötigt noch Arztberichte, mindestens Zuschlag 10 % |
Versicherer E | Ausschluss Lese- und Rechtschreibschwäche und Folgen |
Versicherer F | Normale Annahme |
Versicherer G | Normale Annahme |
Versicherer H | Rückstellung bis Abschluss Studium |
Wir haben bei der Risikovoranfrage für „Fabian“ also 2 Versicherer gefunden, die ihn ohne Einschränkungen mit einer „normalen Annahme“ versichern würden.
Wir haben uns dann für den leistungsstärkeren Tarif entschieden, da preislich kein großer Unterschied zwischen den beiden bestand.
Im Gegensatz zur ersten Beratung die Fabian zu dem Thema erhalten hatte, konnten wir aufzeigen, dass das Risiko einer „Rechtschreibschwäche“ sehr wohl versicherbar ist, nur halt nicht bei jedem Versicherer.
Deshalb raten wir auch dir, direkt mit einer individuellen, anonymen Risikovoranfrage zu starten, solltest du eine LRS- oder Legasthenie-Diagnose haben.
Welche Versicherer für dich dabei (aufgrund Preis, Leistung oder der Risikoprüfung) infrage kommen, sollten wir uns gemeinsam anschauen. Am besten buchst du hier einen Online-Termin für eine kostenlose Beratung:
Was kann ich tun, wenn mich alle Versicherer ablehnen?
In bestimmten Fällen (meist bei Schülern oder wenn z.B. noch weitere Diagnosen vorliegen), kann es auch mal passieren, dass dir kein Versicherer einen Versicherungsschutz anbietet.
Bei Schülern oder Studenten können viele Versicherer — neben der LRS- oder Legasthenie-Diagnose — auch nicht einschätzen, was nach der Zeit in der Schule oder Hochschule passiert:
Wird der Schüler oder die Schülerin beispielsweise mal Büroangestellte/r? Oder eher einem körperlichen Beruf (mit größerem Risiko) nachgehen?
Im Fall, dass sich die Versicherungen hier querstellen, wäre eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung frühestens nach Berufseinstieg möglich, wenn klar ist, was für ein Beruf bzw. welche Karriere eingeschlagen wird.
Dafür ist der spätere Preis dann jedoch um einiges höher als beispielsweise zur Schulzeit. Und bis zum Berufsbeginn können ja noch weitere Diagnosen zur Psyche, wie auch andere Erkrankungen (bspw. Rückenbeschwerden) hinzukommen, was den Preis bzw. die Chancen einer Aufnahme weiter negativ beeinflussen kann.
Wenn aufgrund des Schüler- bzw. Studentenstatus oder noch offenstehenden Diagnosen aktuell keine BU möglich ist, empfehle ich trotzdem nicht zu warten.
Dafür haben wir noch Plan B zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
Es gibt eine Multi-Risk-Versicherung der BGV, in Zusammenarbeit mit der LV1871, namens „Golden IV“. Sie bietet dir eine alternative Absicherung, inklusive BU-Option.
Die Golden IV bietet eine monatliche Rente für folgende Leistungsauslöser:
- Invalidität durch Unfall
- Schwere Organerkrankungen
- Verlust von Grundfähigkeiten
- Pflegebedürftigkeit (inklusive Demenz)
- Krebs
Doch das Highlight ist in meinen Augen die „BU-Option“, bei der wir die Möglichkeit haben, frühestens nach 3 Jahren bei folgenden Voraussetzungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871 abzuschließen:
- Abschluss eines Studiums oder einer anerkannten Ausbildung und Beginn der Tätigkeit
- Gehaltserhöhung um mindestens 10 %
- Beginn einer selbstständigen Tätigkeit (wenn Mitglied einer zuständigen Kammer)
- Alter muss zwischen 15 bis 30 Jahren liegen
Da nicht jeder schon vor dem 30 Lebensjahr mit dem Studium oder der Ausbildung fertig ist, oder wir auch häufig Anfragen von bereits Berufstätigen haben, muss ich gleich sagen, dass der BGV-Tarif „Golden IV“ nicht für jeden Sinn ergibt.
Wenn du (oder dein Kind) noch Schüler, Azubi oder Student bist, und voraussichtlich vor dem 30. Lebensjahr (aber in frühestens 3 Jahren) mit der Schule, der Ausbildung, oder dem Studium fertig bist, so ist der Tarif „Golden IV“ ein echter Plan B, um für dich (zumindest später) eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen zu ermöglichen.
Preislich liegen wir beim Tarif „Golden IV“ je nach Leistung und Alter zwischen 20 und 50 € im Monat. Gesundheitsfragen müssen wir zwar auch hier beantworten, aber anders als bei der direkten Berufsunfähigkeitsversicherung, haben wir hier kein Problem bei einer Rechtschreibschwäche.
Gesundheitsfragen der „Golden IV“:
Wer hier bei den Gesundheitsfragen jetzt z.B. „Rechtschreibschwäche“ eingibt, bekommt trotzdem eine „Normale Annahme“:
Welche Lösungen gibt es bei Ablehnung, außer der Multi-Risk-Versicherung mit BU-Option?
Wer gerne jetzt schon die bestmögliche Absicherung haben möchte, aber nicht zwingend Wert auf die „BU-Option“ legt, ist bei einer Grundfähigkeitenversicherung gut aufgehoben.
Aber Vorsicht, eine Grundfähigkeitenversicherung versichert nicht dein konkretes Einkommen!
Geleistet wird, wenn ein definierter Leistungsauslöser greift.
Ein paar Beispiele für Leistungsauslöser wären, wenn folgende Fähigkeiten betroffen sind:
- Sehen
- Hören
- Sprechen
- Sitzen
- Stehen
- Lungenfunktion
- Herzfunktion
- usw.
Oft gibt es auch noch Zusatzleistungen bei bestimmten schweren Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt.
Die Tarife gehen leistungstechnisch weit auseinander, deshalb kann ich hier auch nicht jeden Tarif empfehlen. Welcher Tarif im Moment am besten zu dir und deinen Wünschen passt, müssten wir uns einmal gemeinsam anschauen.
Haken im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit ist das komplette Fehlen der Psyche* als Leistungsauslöser (psychische Erkrankung sind mit über 30 % eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit). Außerdem muss erst einer der oben aufgezählten Leistungsauslöser greifen, damit du deine Rente bekommst, egal ob du deshalb noch arbeiten kannst, oder nicht. Das kann positiv wie auch negativ sein.
Also kann es Fälle geben, bei denen du berufsunfähig bist, aber keine Grundfähigkeit verloren hast, aber auch andersherum.
Im schlimmsten Falle leistet jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall, da du dann auch sicher nicht mehr deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 % weiter ausüben kannst und das ist das entscheidende Kriterium bei der BU-Versicherung.
Deshalb bieten mittlerweile auch viele Grundfähigkeitsversicherer eine BU-Option an, allerdings, nur wenn vorher eine Psyche-Frage beantwortet wird. Geben wir hier wieder LRS oder Legasthenie ein, folgt ein Ausschluss und die BU-Option verfällt.
*Es gibt seit Kurzem einen Tarif, bei dem wir zumindest ein paar Bausteine einbauen können, die auch bei psychischen Erkrankungen greifen, wie z.B. die „AU-Option“, die grundsätzlich 18-24 Monate leistet, wenn man mindestens 6 Monate krankgeschrieben ist. Oder ebenso wertvoll, der Baustein „Mobilität“: wird dir z.B. wegen einer psychischen Erkrankung oder Medikamenten die Fahrerlaubnis entzogen, bekommst du durch diesen Baustein ebenso die volle Leistung.
Hier findest du mehr über die Bausteine, die in der Grundfähigkeitsversicherung wichtig sind.
Preislich liegen wir hier bei Schülern und Studenten (je nach Leistungen und Tarif) bei ca. 40 bis 70 € Zahlbeitrag pro Monat.
Fazit: Auch mit LRS / Legasthenie kannst du dich gegen Berufsunfähigkeit absichern
Einer von vier Arbeitnehmern wird über das Berufsleben hinweg berufsunfähig, und deine Arbeitskraft bringt dir durchschnittlich 2,01 Millionen Euro über das Berufsleben ein (Männer rund 2,36 Millionen Euro, bei Frauen sind es aktuell leider nur rund 1,66 Millionen Euro). Lass dich nicht aufgrund von LRS oder Legasthenie verunsichern, was deinen möglichen Versicherungsschutz angeht. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam eine sinnvolle Möglichkeit finden, dich hier zu unterstützen.
Welche Lösung für dich am besten ist, können wir nicht pauschal sagen, ohne mit dir gesprochen zu haben. Suche dir daher gerne einen Termin für kostenloses Beratungsgespräch mit uns aus, wenn du dich gegen die finanziellen und persönlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern möchtest.
Geschrieben von:
Kai Schmied
Termin buchenAls jüngster Berater im finanzteam26, bringt Kai Schmied eine erfrischende Perspektive in die Welt der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit seinem BWL-Studium, spezialisiert auf Versicherungen, unterscheidet er sich von seinen naturwissenschaftlich geprägten Kollegen und bereichert das Team seit Juni 2017 mit seiner Leidenschaft und Expertise.
Hier kannst Du die Blog-Einträge nach Themen filtern: