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Berufsunfähigkeit bei Risikosportarten - Nachversicherung

Die folgenden Ausführungen gelten wieder sinngemäß für alle Risikosportarten, nicht nur für Bergsport im Allgemeinen und Klettern im Speziellen.

Im ersten Beitrag zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung und Bergsteigen“ hatte ich dargelegt, warum es sinnvoll ist, als Bergsteiger*in eine Berufsunfähigkeits-versicherung möglichst früh abzuschließen. Dann ist die Chance groß, dass man/frau die Versicherung ohne Einschränkung bekommt. Wenn später mit einem Risikosport angefangen wird oder dieser immer weiter ausgeweitet wird, hat das auf die bestehende Absicherung keinen Einfluss.

Was aber, wenn die BU-Rente später erhöht werden soll – ist diese Erhöhung dann ebenfalls ohne Einschränkung machbar?

Dazu ein Beispiel: Eine Physik-Studentin – nennen wir sie Marietta (*) – möchte sich fit halten und geht regelmäßig in die Unisporthalle. Dort gibt es eine Kletterwand, und sie macht im Rahmen des Unisports einen Anfängerkurs Hallenklettern. Das macht ihr Spaß, und mit einer Kommilitonin geht sie nach dem Kurs 2 Mal wöchentlich zum Klettern. Im Winter schließt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, weil ihr ein Studienkollege dazu geraten hat und sie sich damit auch schon beschäftigte. Als Studentin sind die Beiträge günstig (und bleiben es auch später). Beim Antrag muss sie zwar angeben, dass sie den Risikosport „Klettern“ betreibt. Da sie zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht schwerer klettert als 5 und „nur“ in der Halle, bekommt sie den Vertrag ohne Probleme.

Im Frühjahr beschließen sie und ihre Freundin, ihr neue Leidenschaft am echten Fels zu probieren. Sie machen einen Outdoor-Kletterkurs (könnte in meinem Kurs gewesen sein ?), und jetzt wird Marietta so richtig vom Klettervirus infiziert. Sie verbringt jede freie Stunde am Fels, im Winter trainiert sie in der Halle. Innerhalb von 2 Jahren arbeitet sie sich in den 8. Grad hoch. In den Semesterferien reist sie in verschiedene Länder zum Klettern, darunter Thailand. Im nächsten Winter fängt sie mit Skitouren an. Und während eines Auslandssemesters in Australien frönt sie auch dort ihrer Leidenschaft.

Würde sie erst jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, so bekäme sie den Vertrag nur noch mit Einschränkungen. Entweder mit Leistungsausschluss Bergsport – wenn hierbei etwas passiert: kein Versicherungsschutz – oder einem Risikozuschlag auf den Beitrag, 50 bis 100 Prozent. Da der Vertrag abgeschlossen wurde, bevor sie so gut im Klettern wurde, ist alles mitversichert. Ohne Ausschluss, zum alten Beitrag.

Nach dem Studium findet Marietta auf Anhieb ihren Traumjob. Als Produkt-entwicklerin und -prüferin bei einem bekannten Bergsport-Ausrüster kann sie ihre Physik-Kenntnisse und ihre Bergleidenschaft bestens kombinieren. Da sie auch gut verdient, möchte sie ihre BU-Absicherung deutlich erhöhen, von bisher 1.500 auf 2.500 Euro. Und jetzt wird´s spannend!

Im Rahmen der Beitragsdynamik könnte sie ihre BU-Versicherung auf den gewünschten Wert hochfahren. Beitragsdynamik heißt: sie bekommt jedes Jahr vom Versicherer das Angebot, die BU-Rente ohne jede Nachfrage um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen, gegen entsprechend höheren Beitrag natürlich. Da sie eine Dynamik von 3 % vereinbart hat (maximal gehen bei den meisten Gesellschaften 5 %), würde es ca. 17 Jahre dauern, wenn sie jedes Jahr annimmt. Viel zu lange, sie möchte die höhere Absicherung gleich haben. Im Prinzip geht eine solche Erhöhung immer, aber dann muss die Risikoprüfung erneut durchlaufen werden. Das heißt: Der Versicherer fragt wieder nach dem ausgeübten Beruf, aktuellem Gesundheitszustand und Erkrankungen der letzten Jahre sowie nach Risikosport. Und diesbezüglich hätte Marietta jetzt schlechte Karten: Für die 1.000 Euro zusätzliche BU-Rente müsste sie mit einem Leistungsausschluss oder deutlich höherem Beitrag rechnen (Die ursprüngliche Absicherung von 1.500 Euro bleibt davon unbenommen!)

Das will Marietta natürlich nicht, sie möchte die zusätzliche BU-Rente zu den gleichen guten Konditionen wie die Basisabsicherung. Und das geht, denn zum Glück beinhaltet ihr Vertrag die Nachversicherungsgarantie.

Die besagt: Bei bestimmten Ereignissen kann die BU-Rente auf einen Schlag um einen hohen Wert – z.B. die gewünschten 1.000 Euro – erhöht werden, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das bieten fast alle Versicherer an.

Für Marietta wäre das aber nicht ausreichend. Die Gesundheit ist bei ihr kein Problem, Knackpunkt ist der intensiv ausgeübte Bergsport. Und diesbezüglich wurde Marietta beim Abschluss ihres Vertrags bestens beraten (z.B. von mir ?): Ihre Versicherung verzichtet bei der Nachversicherung nicht nur auf die erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf Fragen nach einem Berufswechsel und nach Risikosportarten. Sie verzichtet also in Gänze auf eine erneute Risikoprüfung.

Die bestimmten Ereignisse, bei denen die Nachversicherungs-Option gezogen werden kann, sind z.B.: Berufsstart, Gehaltssprung um mind. 10 %, Selbständigkeit, Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienfinanzierung.

Darüber hinaus bieten einige Gesellschaften auch an, die BU-Rente einfach so (also ohne einen konkreten Anlass) erhöhen zu können (Nachversicherung ohne Ereignis). Das ist immer begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsbeginn, meistens 5 Jahre.

So, jetzt spinnen wir das Beispiel noch weiter: Mariettas Begeisterung für das Bergsteigen wird immer größer, parallel zu ihrem Beruf macht sie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Berg- und Skiführerin. Nach bestandener Prüfung bleibt sie zwar ihrem Arbeitgeber treu, aber nur noch in Teilzeit. Hauptsächliche berufliche Tätigkeit wird die einer selbständigen Bergführerin. Sie erhöht ihre BU-Versicherung nochmals im Rahmen der Nachversicherungsgarantie.

Und spätestens jetzt wird klar, wie wichtig die Wahl des richtigen Versicherers war: Hätte sie einen Vertrag, bei dem bei der Nachversicherung nur auf die Gesundheitsprüfung, nicht aber auf die Fragen nach Beruf und Risikosport verzichtet würde: Sie bekäme die Erhöhung nicht. Denn der Beruf „Bergführer*in“ ist überhaupt nicht versicherbar!

Da ihr Versicherer aber komplett auf die Risikoprüfung verzichtet, bekommt sie die höhere BU-Absicherung zum gleichen Preis wie eine Physikerin.

Und nun ein Aufruf an alle Leser*innen: Wer kann mir eine deutsche Gesellschaft nennen, die eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für Bergführer*innen anbietet zu einem akzeptablen Preis? Das heißt: 1.000 Euro mtl. BU-Rente bis mindestens Alter 62 für höchstens 100 Euro im Monat (bei Eintrittsalter 30). Das ist mir einen Hunni wert!

Wichtig: Gemeint ist die „echte“ BU-Versicherung, keine abgespeckten Varianten wie z.B. eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung.

Übrigens: Das Foto (Quelle: Unsplash) zeigt den Cerro Torre in Patagonien. Dieser Berg ist wirklich nur etwas für Profis.

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Passt gut auf euch auf in den Bergen und sonstwo.

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach (Experte für Berufsunfähigkeit, Private Krankenversicherung und
                              Versicherungen für Bergsteiger*innen)

Hier direkt einen Online-Termin mit Jürgen Puderbach vereinbaren https://finanzteam26.de/terminsuche.html

PS: (*) Im Gedenken an Marietta Uhden, um die Jahrtausendwende eine der besten Sportkletterinnen der Welt und leider viel zu früh, im Alter von 46 Jahren, an Krebs verstorben. Ich hatte sie mehrmals bei Deutschland- und Weltcups live gesehen und werde ihren unglaublich eleganten, leichtfüßigen Kletterstil nie vergessen.

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Geschrieben von:

Jürgen Puderbach

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Jürgen Puderbach, ein erfahrener BU-Experte und Versicherungsmakler mit über 25 Jahren Berufserfahrung, ist ein geschätztes Mitglied bei finanzteam26. Seine Spezialisierung umfasst Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen, besonders für Beamtinnen und Beamte. Als passionierter Bergsteiger und ausgebildeter Alpinklettertrainer verfügt Jürgen zudem über spezielle Expertise in der Versicherung von Bergsportlern, was ihn zu einem gefragten Berater in diesem Bereich macht.

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